Diskussion:Abriss (Bauwesen)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ralf Roletschek in Abschnitt Warum nicht einfach Abriß?
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Warum nicht einfach Abriß?[Quelltext bearbeiten]

"Im Gegensatz zum einfachen Abbruch mit der Abrissbirne erfolgt der Rückbau von Gebäuden planmäßig vor dem Hintergrund einer weitgehenden Abfalltrennung der einzelnen Baustoffe. ... Rückbau erfolgt mit konventionellen Methoden (z. B.: Einreißen, Abtragen, Demontieren) oder dem Einsatz von Sprengtechniken." Leute, macht Euch doch nicht unglaubwürdig. Rückbau ist im Wohnungsbau einfach eine feinere Umschreibung für Abriß, um die Brutalität und Inhumanität des Vorgangs zu verschleiern. Auch ab 1945 hat man die Steine der zerbombten Häuser planmäßig wiedergewonnen - war es deshalb ein "Rückbau"? Saxo 14:58, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Genauso ist es. Es gibt keinen Unterschied und der Artikel gehört nach Abriß verschoben, weil das der geläufigere Begriff ist. --Marcela 12:07, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ok, dann also Verschieben nach Abriß (Bauwesen). --Marcela 10:13, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Das passt so vorne und hinten nicht, vor allem der Teil Umwelt/Naturschutz ist so völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Rückbau ist eben doch etwas anderes als Abriss. Außerdem schreibt man Abriss mit ss und nicht mit ß. --Druckwelle 16:44, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Nach "Rückbau" verschoben --Druckwelle 16:44, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das stand hier 3 Jahre zur Diskussion, bevor es verschoben wurde. Es gibt eben keinen Unterschied zwischen den Begriffen. Deshalb werde ich wieder zurückverschieben. --Marcela 16:54, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
So kann das auf keinen Fall bleiben! Ariss schreibt man mit zwei S. Der Titel ist in seiner jetzigen Form schlicht falsch. Abgesehen davon passt meiner Meinung nach mindestens der Teil unter Umwelt-/Naturschutz so nicht. --Druckwelle 17:29, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
In der Fachliteratur wird fast ausschließlich die traditionelle Schreibweise benutzt, aber seis drum. Und daß Rückbau nur ein Modewort ist, dafür finde ich auch noch Quellen. --Marcela 17:48, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Druckwelle hat ganz recht: Rückbau betont den (meist nur teilweisen, sozusagenchirurgischen) planvollen Abbruch, besonders unter städtebaulichem, sozialem, denkmalschützendem und/oder ökologischem Blickwinkel, während Abriss ein Überbegriff ist, der planvolles wie unsystematisches Handeln gleichermaßen beschreibt und in der Regel den Komplettabriss eines Gebäudes oder Ensembles meint. Der Artikelinhalt stimmt nun einfach nicht mehr mit dem Lemma überein, da wurde, um im Bild zu bleiben, mit der Abrissbirne gearbeitet. Schon gar nicht stimmt, daß Rückbau umgangssprachlich sei. Man kann Sachverhalte auch zu Tode vereinfachen. Da obendrein Rückbau eher erklärungsbedürftig ist, sollte das das Lemma sein. Stullkowski 18:32, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wir behandeln hier grundsätzlich die Fachbegriffe. Und Rückbau wird im Bauwesen nicht verwendet, wer das benutzt, outet sich sofort als fachfremd. Es gibt keinen Unterschied! Das Wort Rückbau wurde nur erfunden, weil es konstruktiver klingt. --Marcela 19:05, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Im Städtebau, in der Politik, die die entsprechenden Bebauungspläne schließlich erstellt, in der Architektursoziologie, in den Umweltwissenschaften sowie im Management wird der Begriff ganz sicher verwendet. Du kannst die aus einer Bauingenieurssicht (bist du da eigentlich noch in der Praxis?) natürlich alle pauschal als "fachfremd" abtun, aber sehr überzeugend finde ich das nicht unbedingt. Eine Buchsuche nach "Rückbau", die Katalogsuche oder etliche Webseiten von Uni-Architekturfakultäten (Bspl.) unterstützen deine Behauptung, daß der Begriff im Bauwesen nicht verwendet wird, auch nicht gerade. Und eines ist doch wohl klar: Wird ein Haus abgerissen, um Platz für einen Neubau zu schaffen oder wird ein denkmalgeschütztes Gebäude widerrechtlich abgerissen, sind das eindeutig Abrisse, aber keine Rückbauten. Mithin sind das keine Synonyme. Stullkowski 20:18, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Architektur hat nichts mit Bauingenieurwesen zu tun, absolut nichts. In einem gebe ich dir allerdings Recht, Rückbau wird breiter verwendet. Vielleicht denke ich zu sehr mit Scheuklappen, kann sein. Warum ist der Abriß eines denkmalgeschützten Gebäudes kein Rückbau? Wo soll der Unterschied sein? Jeder Abriß, auch mit Birne oder Sprengstoff, ist sehr planmäßig, oftmals ist die Planung sogar weit komplizierter als beim Bau. Jeder Abriß erfordert eine Abrißstatik. Daß Rückbau in der Politik lieber verwendet wird, ist kein Wunder. Ich kenne keine Fachquelle, die einen Unterschied zwischen Abriß und Rückbau definieren würde. Aber wenn es sie gibt, kann man ja darüber diskutieren. Ich will auch hier nicht dickköpfig durch die Wand, deine Argumente haben was ;) Und zum Thema Praxis: Als Ing. arbeite ich nur noch ab und an, das ist richtig. Allerdings habe ich bis vor kurzen als Dozent Ingenieure weitergebildet und entwickle seit langem an CAD-Software mit. --Marcela 20:46, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Architektur ist kein Bauingenierurwesen - sagt ja auch keiner, geht aber irgendwie am Thema vorbei. Hier steht doch nirgendwo, daß Rückbau ein reiner Ingenieursbegriff sei? Im Gegenteil. Ich habe das Gefühl, daß hier aneinander vorbei geredet wird. "Rückbau" ist doch ein Stadtplanerischer Begriff. Um auf deine Frahe zu kommen: Wird ein denkmalgeschütztes Haus widerrechtlich abgerissen, so steht das der Planung entgegen, ist somit nicht kontrolliert, nicht zielorientiert (außer natürlich für den unmittelbar abreißenden). Das sind aber die Komponenten, die "Rückbau" definieren. Wird dagegen ein moderner Anbau an ein mittelalterliches Gebäude aus denkmalschutzgründen und nach entsprechender Planung abgerissen, ist das eben ein Rückbau. Stullkowski 21:07, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wo ist das so definiert? Für mich ist das nur die Suggestion der "Politik" (Architektur, Landschaftsplanung usw.), die mit der Einführung dieses Wortes einherging. Es soll msuggeriert werden, daß Rückbau etwas im weitesten Sinne "besseres" als Abriß sei. Übrigens werden auch denkmalgeschützte Bauwerke abgerissen, sogar durch den Bund gefördert: Schleusentreppe Niederfinow. --Marcela 21:23, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wie wär's mit dem Rückbau- und Entsiegelungsgebot § 179 BauGB, Abs. 1 ("wenn eine bauliche Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entspricht")? Daß denkmalgeschützte Bauten abgerissen werden können, weiß ich natürlich, aber das setzt wiederum Planung voraus, deshalb hatte ich das "widerrechtlich" dazugeschrieben. Stullkowski 22:53, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Leider ist die Diskussion vor einem Monat versandet. Ich halte aber nach wie vor Abriss für eine viel allgemeinere und oberflächlichere Bezeichnung, die nicht mit dem Begriff Rückbau identisch ist, und die die wesentlichen planerischen Aspekte, nämlich Stadtplanung und -soziologie, Ökologie usw. nicht berührt. Ein purer Abriss würde z.B. nicht unbedingt eine Bodenversiegelung beseitigen, was bei einem Rückbau aus ökologischen Gründen natürlich mitentscheidend ist. Und bei einer Renaturierung eines Flußbettes würde man sicher nicht von Abriss, sondern vom Rückbau einer Uferbesefstigung sprechen. Ähnliches gibt es aber durchaus auch im Siedlungsbau, ein Abriss kann entweder ein Trümmerfeld hinterlassen oder - als Rückbau - einen geplanten, erwünschten städtebaulichen Effekt haben. Auch auf die Verwendung im Rückbau- und Entsiegelungsgebot § 179 BauGB, Abs. 1 habe ich ja schon hingewiesen. Während ich "Abriss" eher nicht für erklärungsbedürftig halte (das geht meiner Meinung nach in Richtung Wörterbuch), ist "Rückbau" zu erläutern durchaus nötig. Ich würde den Artikel gerne wieder zurückverschieben. Stullkowski 21:06, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Sehe ich nicht so. Abriß ist eine destruktive Maßnahme im Bauwesen, nicht mehr und nicht weniger. Rückbau ist ein nettes und liebes Wort, was irgendwann eingeführt wurde, um das nicht so brutal wirken zu lassen. --Marcela 21:15, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Das ist doch eine reine Bauingenieurssicht, die z.B. mit Renaturierung absolut nichts zu tun hat. Bodenversiegelung zu entfernen, ist eben keine rein destruktive Maßnahme. Ich mag zwar auch keine Euphemismen, aber zu Tode zu vereinfachen mag ich auch nicht. Stullkowski 21:41, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Abriß ist die Zerstörung eines Bauwerks. Ein Bauwerk kann vieles sein, ein Haus, eine Straße, die Elbvertiefung. Die Elbvertiefung ist ein Wasserbauwerk. Abriß der Elbvertiefung würde bedeuten, die Elbe sich selbst zu überlassen. Abriß ist immer destruktiv! --Marcela 22:00, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Z.B. Boden zu entsiegeln als ausschließlich destruktiven Akt zu bezeichnen, ist eine ziemlich bornierte Sicht. OK, lassen wir das. Stullkowski 22:06, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Warum? Das bedeutet, daß die Versiegelung abgerissen wird (Beton) oder durchgepflügt wird (Bodenverfestigung). Beides sind destruktive Maßnahmen. Konstruktiv=Aufbau Destruktiv=Abriß. --Marcela 08:54, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten
...weil du das ganze auf den rein technischen Aspekt des Abtragens eines Bauwerks verengst, statt auf den planerischen Aspekt abzustellen. Und selbst da würde ich dir nicht zustimmen, da mit Rückbau die Trennung der Baustoffe zur Wiederverwendung oder zur Aussonderung von Sondermüll sowie die geplante Wiederherstellung eines gewünschten Ergebnisses gemeint ist, während man beim Abriss ja auch einfach unkontrolliert einen Haufen Steine und ggf. Asbest liegen lassen könnte. Selbst da geht die Gleichsetzung anhand von destruktiv/konstruktiv schon am Begriffskern vorbei. Was du aber vor allem einfach ignorierst, sind die beiden (wichtigeren!) Abschnitte "Umwelt- und Naturschutz" und "Städtebau und Landesplanung". Der Rückbau eines betonierten Flußbettes, wie etwa bei der Emscher, ist selbstverständlich nicht rein destruktiv, weil man dem Fluß damit eine andere, gewünschte Gestalt (zurück-)gibt. Auch beim Rückbau eines Kernkraftwerks geht Abriss (Bauwesen) einfach am Thema vorbei. Der Abriss an sich ist beim Rückbau ja schließlich nur ein Mittel zum Zweck. Aus planerischer Sicht ist das Ergebnis eines Rückbaus eben konstruktiv. Übrigens würde ich beim Textbeispiel "Entfernen von Steinschüttungen an Flussufern" nichtmal von Abriss sprechen. Stullkowski 10:22, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Was du anführst, soll mit dem neudeutschen "Rückbau" suggeriert werden. Bautechnisch existiert der Begriff nicht. hab nochmal in diversen einschlägigen Fachbüchern nachgesehen. --Marcela 15:50, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Damit bist du ja schon wieder beim reinen Ingenierwesen :-( Deshalb ja auch wohl der Klammerzusatz Bauwesen (daß Klammerzusätze bei uns unerwünscht sind, wäre auch nochmal ein Punkt). Alle anderen Aspekte, die man schon per Google-Büchersuche oder eine schlichte Katalogabfrage findet, sind natürlich alle einfach falsch oder unsinnig oder irrelevant oder was und ein Fachbegriff z.B. aus dem Naturschutz ist schlicht falsch, wenn er nicht exakt mit dem fachinternen Gebrauch bei den Bauingenieuren übereinstimmt :-( Stullkowski 17:06, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Tja, Abriß ist ja schon belegt. Klammern mag ich auch nicht aber hier gehts wohl nicht anders. Wenn Naturschützer, Landschaftsbauer und Architekten sich da ein neues und angenehmer klingendes Wort einfallen lassen, dann mögen sie es auch benutzen. Im Bauwesen existiert es jedoch nicht. Und es wäre falsch, den Inhalt von diesem Artikel dem ahnungslosen Leser unter Rückbau vorzusetzen. --Marcela 17:13, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Was soll das denn heißen, Naturschützer, Landschaftsbauer und Architekten mögen den Begriff benutzen? So war es ja, aber Du hast den Artikel ja auf das verengende (Bauwesen)-Klammerlemma verschoben, so daß die Darstellung der Bedeutung des Begriffs Rückbau in verschiedenen Fachgebieten nun nicht mehr zum Lemma paßt, und nach der Verschiebung argumentierst du jetzt dauernd, daß hier nur das Bauwesen zählt. Ich verstehe auch deine Herablassung gegenüber allen anderen Fachgebieten, als dem Bauingenieruwesen nicht. Und schließlich verstehe ich auch nicht wirklich, wo nach deiner Verschiebung jetzt eigentlich noch der Unterschied zum Artikel Abbruch (Bauwesen) sein soll? Stullkowski 17:45, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Saxo hat es oben ja alles schon schön auf einen Punkt gebracht. Es ist wohl doch besser, wenn ich in meinem Fachgebiet nicht editiere. So wie ich es bisher gehalten habe. In Ostdeutschland und Österreich baut übrigens auch der Architekt nichts zurück, der reißt auch ab. Das ist nichts weiter als ein Kunstwort. --Marcela 17:49, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Stadt- und Landschaftsplanung, Naturschutz, Baurecht etc. sind doch überhaupt nicht deine Fachgebiete. Denn es geht um P-l-a-n-u-n-g (Gebetsmühle) und nicht um Technik. Oder ging zumindest, bis zu deiner Verschiebung. Für den technischen Aspekt haben wir den Abbruch-Artikel. Und ich würde glatt behaupten, daß nicht einmal stimmt, was du über dein tatsächliches Fachgebiet schreibst: die Bauingenieure der TU Cottbus, der TU Dresden, der FH Potsdam, der Uni Weimar usw. verwenden alle sehr wohl und nicht zurückhaltend den Begriff Rückbau.
Du behauptest "den Begriff gibt es nicht, weil ich ihn in meinen Büchern nicht gefunden habe", Saxo hat einen ganz ähnlichen Logikfehler gemacht: weil ein Abriß Teil jeden Rückbaus ist, kann man doch nicht einfach den Rückschluß ziehen, daß jeder Rückbau grundsätzlich mit dem Begriff Abriß hinlänglich beschrieben sei. Entschuldigung, aber wirklich, das ist sowas von doof...
Eine Ölbohrinsel plattzumachen und an Ort und stelle zu versenken (eindeutig ein Abriss, eindeutig kein Rückbau) vs. sie ans Festland zu bringen, zu demontieren und die verseuchten Teile als Sondermüll zu demontieren, ist nicht das gleiche, das kannst du auch noch zehnmal behaupten, davon wird es nicht richtiger.
Und ich möchte doch gerne eine Antwort darauf haben, warum wir einen Abriß- und einen Abbruch-Artikel haben, die laut Lemma beide nur die rein technische Seite beschreiben sollen, womit das Lemma Rückbau in Hinblick auf Stadt- und Landschaftsplanung, Naturschutz, Rechtswissenschaften nirgends erklärt werden darf. Denn diese Aspekte sind unter dem Lemma "Abriß" natürlich jetzt völlig fehl am Platze. Stullkowski 21:08, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Hat der Begriff „Rückbau“ denn Eingang in die Rechtsvorschriften gefunden oder ist das Neusprech? In der Hamburgischen Bauordnung heißt das „Beseitigung (Abbruch)“, jedenfalls im Bauantrag. In Baden-Württemberg heißt das „Abbruch“ ... --Hardenacke (Diskussion) 09:10, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Siehe z. B. VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Abbruch- und Rückbauarbeiten — DIN 18459 --Mätes (Diskussion) 09:51, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ja, hier auch. Ist wohl nicht aufzuhalten. --Hardenacke (Diskussion) 21:47, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Gutmenschensprache, damit das Lesen keinem wehtut. Rückbau enthält das Wort Bau. Es ist also eine Baumaßnahme, an dessen Ende wieder ein Bau steht. Baut jemand an sein Haus einen Anbau oder eine Garage an und muß oder will die später wieder entfernen, könnte man es theoretisch noch Rückbau nennen. Also Herstellung des Urzustandes. Rückbau bezüglich des Hauses, Abriß bezüglich der Garage. Am Ende eines Rückbaus kann kein Schutthaufen stehen; das würde die Bedeutung des Wortes Bau auf den Kopf stellen. Außerdem: ist ein Vorbau jetzt das Gegenteil eines Rückbaus? Grammatisch ist das auch eher Kindersprache, denn wie soll die Mehrzahl von Rückbau sein? Rückbauten?Saxo (Diskussion) 11:00, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Die Gutmenschen müssen noch Rückbaueritis erfinden. --M@rcela 13:24, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten