Diskussion:Abschleppen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Blacksingle in Abschnitt Widerspruch?
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spanische und andere Vorschriften Zufällig und sehr zu meinem Erstaunen weiß ich, daß in SPanien das Abschleppen für Privatpersonen verboten ist - hat da vielleicht jemand Ahnung zu anderen EU-Staaten oder Lust das einzubauen (nur "in Spanien ist es verboten" scheint mir zu kurz, "in einigen Staaten" aber nicht belegt? - vielleicht guck ich auch selbst mal bei ADAC oder so ... --feba 17:05, 14. Feb 2006 (CET)

ugs. "abschleppen"[Quelltext bearbeiten]

hinweis darauf sinnvoll? --David Weiß

Stimmt, da hast du wohl recht. Wobei ich bei so manchem Eintrag Wikipedia und Wiktionary nicht mehr auseinander halten kann --David Weiß 19:06, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zum Thema Abschleppen (und erforderliche Fahrerlaubnisse), siehe: http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

sonstiges[Quelltext bearbeiten]

  • Leerlauf, elektrik an
  • Sevolenkung und Bremsunterstützung fehlt
  • Abschleppen eine Autos mit Automatikgetriebe: auf N (???)
  • Abschleppen durch ein Auto mit Automatikgetriebe: (Besonderheiten???)

Könnte eventuell im Artikel ergänzt werden, z.B. unter der Überschrift: technische Durchführung--84.137.55.68 14:24, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Bildwarnung[Quelltext bearbeiten]

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-- DuesenBot 15:28, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Grundlagen[Quelltext bearbeiten]

ich hab die Grundlagen als Deutschlandlastig markiert, weil die Definition so unzulänglich ist: sie sollte ohne Paragraphen auskommen, einen rechtsabschnitt haben wir ja.. -- W!B: 11:13, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Österreich: Lenkung wirksam - wann?[Quelltext bearbeiten]

Das KFG ist da relativ eindeutig:

ZITAT:

§ 105. Abschleppen und Schieben von Kraftfahrzeugen (1) Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, auch wenn diese nicht zugelassen sind, ist, wenn die Fahrzeuge nicht teilweise hochgehoben sind, nur zulässig, wenn a) ihre Lenkvorrichtung ausreichend wirksam ist, b) mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist, c) sie gelenkt werden und d) ihre Verbindung mit dem Zugfahrzeug nicht länger als 8 m und anderen Straßenbenützern durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht ist. Als teilweise hochgehoben gilt ein abzuschleppendes Fahrzeug auch, wenn es auf eine Abschleppachse aufgesetzt ist.

ENDE des Zitats!

"Ausreichend wirksam" ist die Lenkvorrichtung dann, wenn es möglich ist, bei 40 km/h (zulässige Fahrgeschwindigkeit beim Abschleppen) die Richtung beizubehalten bzw. zu ändern. Primär geht es da um das Funktionieren der Mechanik; bei schweren LKW wird aber eine Richtungsänderung nur mit Muskelkraft alleine schwerlich zu bewältigen sein! Kksen 16:17, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Der Gesetzestext ist klar, sehe ich auch so, aber wo steht der von Dir genannte letzte Absatz: "Ausreichend wirksam ist die Lenkvorrichtung dann, wenn ...". Wäre schön, wenn man da noch einen Einzelnachweis verlinken könnte. Gruß --JvÄh 16:30, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Abschleppkosten, wenn Fahrer vorzeitig weg ist[Quelltext bearbeiten]

Angenommen ich ordere an, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen und das Fahrzeug ist weggefahren, wenn der Abschleppwagen kommt und der Fahrer behauptet, es war nicht sein Fahrzeug, wer kommt dann für die Kosten auf? Wie muss der Auftraggeber das Nummernschild des Autos, was abgeschleppt werden soll, rechtskräftig dokumentieren? Foto ist natürlich immer optimal, aber nicht immer hat man eine Kamera dabei. Schließlich kann ja auch jemand einen Scherzanruf beim Abschleppdienst machen! Wer zahlt dann in diesem Fall? Welches Delikt liegt dann vor? (nicht signierter Beitrag von 91.46.206.159 (Diskussion | Beiträge) 00:42, 6. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Abschleppkostendie Zweite[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt, gab es vor Jahren mal ein richtungsweisendes Gerichtsurteil in Sachen Abschleppkosten (ich finde leider gerade den Link und das Aktenzeichen nicht mehr), wonach das Abschleppunternehmen die Kosten direkt und ohne Umwege beim Falschparker (also dem Verursacher) eintreiben darf, ohne dass erst der Auftraggeber (in diesem Falle Privatperson) die Kosten auslegen muss. --H.A. (Diskussion) 09:40, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Abschleppen von Rasen?[Quelltext bearbeiten]

Auch bei Rasen (Golfplätzen) gibt es ein Abschleppen, natürlich mit ganz anderer Bedeutung. Sollte man darauf hinweisen? --Wualex 20:50, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt über die Ausstattung von Abschleppwagen usw. fehlen nahezu alle Belege. Es werden behauptungen aufgestellt, dass 5 Kegel mitgeführt werden müssen, eine Wanrmarkierung angebracht ist usw. Bitte Quellen einfügen.--HolgerB 18:58, 2. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Grafik zu 'versetztes Fahren' falschrum[Quelltext bearbeiten]

Die Grafik, die das versetzte Fahren darstellen soll, ist leider so wie es dargestellt wird nicht wirklich sinnvoll. Zum einen haben fast alle Pkw die Abschleppösen vorne links und hinten rechts, also genau andersrum als dargestellt. Zum anderen ist es auch sinnvoll, dass das Seil schräg versetzt angebracht ist. Denn die dadurch entstehenden Scherkräfte verringern den Anfahrruck. (siehe Abschleppseil) Es hat wirklich rein gar nichts mit der Sicht auf die Straße zu tun, die Information unter der Grafik ist falsch. Kann das bitte jemand mit einer neuen Grafik korrigieren? Vielleicht Dreiraumzimmer selbst, der sich schon die Mühe mit der jetzigen Grafik gemacht hat? :) LG, Dubido 84.183.84.121 20:42, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Widerspruch?[Quelltext bearbeiten]

An einer Stelle im Artikel steht Fahrzeuge über 4t zGG dürfen mit einem Seil weder geschleppt noch abgeschleppt werden. Weiter unten heißt es dann sie dürfen zwar nicht geschleppt aber abgeschleppt werden. Ist ne kleinigkeit, aber is halt widersprüchlich ^^ (nicht signierter Beitrag von Blacksingle (Diskussion | Beiträge) 00:27, 30. Jan. 2014 (CET))Beantworten