Diskussion:Abstammung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:908:FD30:1D80:292B:CA7C:2C81:B4DE in Abschnitt Definition (2009–2016)
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Definition (2009–2016)[Quelltext bearbeiten]

Die Definition im Kopf des Artikels kann nicht korrekt sein, da der Begriff gewiss älter ist als die Entdeckung der Gene. --Gerbil 11:44, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Mit Abstammung ist die leibliche Abstammung gemeint; bei Stief-, Adoptiv- oder Pflegekindern liegt (im Regelfall) keine Abstammung in diesem Sinne vor. Nach der Geburt eines Kindes erstellt der Staat bzw. das örtliche Standesamt eine Abstammungsurkunde, die zusammen mit anderen Personenstandsurkunden im Stammbuch einer Familie aufbewahrt wird - neuerdings Registerauszüge mit dem gleichen Zweck. --2A02:908:FD30:1D80:292B:CA7C:2C81:B4DE 10:53, 3. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Änderung der biologischen Abstammung (2009)[Quelltext bearbeiten]

Mit welchen medizinischen Methoden wird die Abstammung geändert? Soviel ich weiß, wird das in Deutschland seit 1976 praktiziert (Volladoption). --80.141.247.127 22:50, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

mit keiner. --Gerbil 23:56, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Verstehe ich nicht. Im Artikel steht doch, Abstammung ist nur biologisch, nicht juristisch. Aber bei Adoption wird die Abstammung auf jeden Fall geändert. Wie funktioniert das denn, wenn nicht medizinisch?--80.141.247.236 17:01, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Das 13. Gebot lautet: „Du sollst Dich nicht lustig machen über die Autoren der Wikipedia.“ --Gerbil 17:58, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Abstammungsurkunde klärt über Irrtümer auf ... --nb(NB) > ?! > +/- 00:32, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Die Abstammungsurkunde gibt es doch gar nicht mehr. Also keine Chance mehr, noch jemals herauszubekommen, wer man früher war.--80.141.234.49 17:17, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Tja, (nicht) nur lesen bildet... --nb(NB) > ?! > +/- 20:11, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Och Männo! Meine Frage war völlig ernst gemeint. Wenn man die unterschiedlichen Wikipedia-Artikel zusammenlegt, stimmt auf einmal gar nichts mehr. Aber jeder Autor sagt: "Glaub mir, und zwar nur mir! Sonst gibt 's Klatsche."--80.141.234.49 21:47, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Du machst mich neugierig - worin besteht für Dich ein Widerspruch zwischen welchen Artikelaussagen? --nb(NB) > ?! > +/- 22:09, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Gerade die guten WP-Autoren sagen: Wikipedia ist keine zitierfähige Quelle. – Du hast völlig recht, der Artikel ist mit seinem einleitenden, allein auf die Biologie bezogenen Satz ungenau, der gesamte Artikel hat deswegen ja auch einen Überarbeiten-Vermerk oben drüber stehen. --Gerbil 22:21, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Wobei es sicher schwierig wird, Quellen für die ursprüngliche Bedeutung ('Stamm'?)zu finden - siehe auch den Wortschatz der UNI-Leipzig zum Lemma. Zu viele übertragene Bedeutungen... --nb(NB) > ?! > +/- 22:40, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Hinzu kommt, dass der Frager offensichtlich auch Schatten nachhascht - er meint offensichtlich, dass ein Blick in die Akten Realitäten offenbaren würde, ohne zu bedenken, dass diese auch nur eingeschränkt zur Wiedergabe von Wahrheiten geeignet sind (so sind nach Experten-Schätzungen knapp 10% aller Akten-'Väter' eben nicht die biol. Väter, wie in der Referenz bei Kuckuckskind geäußert wird - also würden 10% aller Adoptionskinder, die ihre Herkunftsakten mit Vaterangabe finden, wieder nur eine falsche Information erhalten)... --nb(NB) > ?! > +/- 22:55, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Hauptsächlich bezog sich meine Frage auf die ungenaue Abgrenzung zwischen den Abstammungsbegriffen. In einem der Adoptionsartikel (ich finde die Stelle jetzt nicht wieder) wurde behauptet, die Abstammung werde bei Adoption geändert. Das bedeutet: Entweder ist Abstammung doch nicht nur biologisch zu verstehen, oder die Biologie wurde geändert. Ein Bekannter von mir sagte "Quatsch. Alles Mystikack!", ein anderer sagte "Doch. Genauso ist es. Das ist vorgeschrieben. Die Adoptiveltern werden zu leiblichen Eltern. Deswegen heißt es ja jetzt auch Annahme als Kind und nicht mehr an Kindesstatt, seit das Mitte der Siebzigerjahre medizinisch möglich wurde." Was stimmt nun?--80.141.234.49 23:56, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
"medizinisch" geht gar nichts, die Gene bleiben unverändert, die biologische Abstammung ist somit unabänderlich. Dass der Staat die juristischen (erbrechtlichen) Folgen der Abstammung regelt (z. B. ein Kind so stellt, als trage es die Gene der Adoptiveltern), steht auf einem anderen Blatt. --Gerbil 09:04, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Da wird auch wieder herumgeschwurbelt ;-) - die alte Formulierung 'an Kindesstatt' kann sprachlich eben so interpretiert werden, dass das Adoptivkind nur ein Kind 2. Wahl wäre (eben kein Kind, sondern etwas an Stelle eines Kindes), während mir keine Gesetzesbegründung bekannt ist, in der der Staat in die Medizin hineinregieren wollte ;-)). Und das hat durchaus Tradition - es gibt diverse alte Sozialverbände, in denen der Kindstatus nicht notwendigerweise an die elterliche Zeugung gebunden war.
Und wie schon oben geschrieben: niemand weiß, ob das, was in den Akten steht, auch dem med. überprüfbarem standhält - egal, ob adoptiert oder nicht (letzteres wohl wesentlich häufiger)... --nb(NB) > ?! > +/- 10:26, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
@Gerbil: Zu deinen neueren Änderungen, speziell dem Bezug zum nicht vorhandenen Artikel 'Familie (Soziologie)' (ist nur ein Redir), möchte ich Dir das näherbringen - demgemäß ist der Familienbegriff in der Soziologie kontextabhängig und variiert zwischen Eltern mit leibl. Kindern und Ganzes Haus...
Und da die Biologie wiederum Familie anders definiert, sollten evtl. diese beiden wissenschaftlichen Disziplinen nicht miteinander verwoben werden... --nb(NB) > ?! > +/- 11:19, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hatte heute morgen schon im Portal Recht angefragt, ob der jurist. Abschnitt halbwegs tragbar ist. Die Familie (Biologie) spielt hier keine Rolle, die einer solchen Familie angehörigen Arten gehen zwar im Prinzip auf einen gemeinsamen Ahn zurück, jedoch ist die Abgrenzung der Familien untereinander recht willkürlich. Der erhalten geblieben Verweis auf die Familie im soziolog. Sinn war irreführend, danke für den Hinweis. --Gerbil 15:26, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe begonnen, die rechtlichen Ausführungen im Artikel zu ändern und werde das noch weiter ergänzen. An dieser Stelle kurze Ausräumung eines Missverständnisses: Die Adoption ändert nciht die Abstammung. Die Abstammung ist rechtlich ein Hilfsbegriff, um die Verwandtschaft zu definieren. Verwandt ist, wer voneinander im rechtlichen Sinne abstammt, und dazu gibt es nähere Regeln in §§ 1591 ff BGB. Bei der Adoption regelt §§ 1754, 1755 BGB, dass durch die Adoption der Angenommene die rechtliche Stellung eines Kindes bekommt und dass die Verwandschaftsbeziehungen zu den bisherigen Verwandten erlöschen. Für den Fall der Adoption kommt es rechtlich auf die Abstammung nicht mehr an, die Verwandtschaft wird jetzt vom Gesetz unabhängig von dieser geregelt. --wau > 17:34, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

*wieder ausrück*

@Waugsberg: Bei Adoption bitte für die mit dem Thema unbelasteten anmerken, dass hierbei die (Rechtsfolge der) Minderjährigenadoption gemeint ist. Und zur Variabilität des Rechtskonstruktes gibt § 1592] BGB hinreichend Einblick: 3 Arten, Vater zu werden ;-)... --nb(NB) > ?! > +/- 18:44, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten