Diskussion:Abzeichengesetz 1960

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Zoris Trömm in Abschnitt Vollzug
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Vollzug[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zoris Trömm,

es geht um den Satz „Mit dem Vollzug des Gesetzes ist XY betraut.“ Ich habe XY von „der Bundesminister für Inneres“ nach „das Bundesministerium für Inneres“ geändert, was du wieder rückgängig gemacht hast. Nicht, dass mich das stört, aber der einzige Satz von § 4 des Original-Gesetzestextes lautet: „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Inneres betraut.“ -- Roal 12:59, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ja, entschuldige bitte, da hab ich mich im RIS wohl verlesen, vom rechtlichen Standpunkt ist das für mich zwar nicht logisch, aber wenns so drinsteht, werden wirs wohl so hinschreiben. Danke für die Aufklärung. --Zoris Trömm 16:47, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten