Diskussion:Adams-Verfahren/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von David Koch Freiburg in Abschnitt Missverständliche Aussage zu Frankreich
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Bitte genauer

Das Verfahren ist meiner Einschätzung nach anhand des Beispiels nicht vollständig erläutert. Wie fiele denn die Sitzverteilung aus, wenn bei der Beispielwahl 51 Sitze zu vergeben gewesen wären? Es gibt nämlich keinen ganzzahligen Divisor der mit dem dargestellten Algorithmus genau 51 Sitze verteilt. Ich könnte nur spekulieren. Aber sicher weiß auch jemand genau Bescheid und verallgemeinert das Beispiel. Tomeasy 21:50, 24. Jan. 2008 (CET)

Ganz einfach: Bei einer Vergrößerung des Parlaments Divisor um notwendiges Maß verkleinern: Von 21 auf 20,5. Ergebnis: Partei B hätte Anspruch auf den 51. Sitz, also 18 statt 17 Sitze. Ronny Michel 18:49, 16. Mär. 2008 (CET)
Danke! Ich hatte, ohne das es irgendwo geschrieben stände vorausgesetzt, dass der Divisor ganzzahlig ist. Leider ist das Beispiel so konstruiert, dass nur ganzzahlige Divisoren probiert werden - erst 20 dann 21. Darum habe ich einen erläuterned Satz eingefügt. Tomeasy 11:12, 23. Mär. 2008 (CET)

Missverständliche Aussage zu Frankreich

Der Satz "In Frankreich dient das Verfahren zur Verteilung der 577 Abgeordnetenmandate in der Nationalversammlung auf die 100 Départements, ..." ist missverständlich, da das Adams-Verfahren nicht regelmäßig angewendet wird. Es wurde mit dem Divisor "125 000 Einwohner/innen" für einen Neuzuschnitt der Wahlkreise im Jahr 2009 verwendet (siehe: http://www.vie-publique.fr/actualite/faq-citoyens/elections-legislatives-2012/).

Durch den missverstandenen wikipedia-Satz sprach beispielsweise ein Modell bei der Urabstimmung zur zukünftigen Studierendenvertretung an der Uni Freiburg wie folgt vom Adams-Verfahren: "Es wird beispielsweise für die Sitzverteilung in der Französischen Nationalversammlung genutzt." (siehe http://mischmodell.org/?page_id=11) --David Koch Freiburg (Diskussion) 00:18, 17. Mai 2013 (CEST)