Diskussion:Aktenvernichter

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 32 Fuß-Freak in Abschnitt Überfüllter Schnipselbehälter...
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nur Papier?[Quelltext bearbeiten]

Man sollte in einen Aktenvernichter nur Papier einführen - andere Gegenstände, zum Beispiel Büroklammern, können den Motor überlasten und zu Schäden führen Stimmt nicht! Auf die Herstellerangaben achten. Größere Aktenvernichter von Dahle oder Fellowes verarbeiten auch Klammern. Mittlerweile können neue Aktenvernichter auch CDs, Disketten oder Kreditkarten vernichten. Fände auch interessant, wenn jemand was zu der Geschichte mit der Geiselnahme in der US-Botschaft zu Teheran und der damit verbundenen Entwicklung der Shredder der höheren Sicherheitsstufen schreibt. Habe leider keine Belege oder Quellen zu der Geschichte. (nicht signierter Beitrag von 217.7.165.169 (Diskussion | Beiträge) 10:53, 12. Sep. 2005 (CEST)) Beantworten

Kleinere Geräte?[Quelltext bearbeiten]

Kleinere Geräte sind daran zu erkennen, dass sie über einen Hitzeschutzschalter verfügen ... Also ich erkenne kleinere Geräte an ihrer geringen Größe. --88.67.65.200 12:13, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Das sehe ich auch so, und habe es geändert. --Palli 21:08, 6. Jun. 2009 (CEST)

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal alle Weblinks rausgenommen. Was sollen die den hier? wp ist doch nicht die Gelben Seiten? Was für einen Mehrwert sollen die haben? Ich finde die hier unpassend, lass mich aber vom Gegenteil überzeugen. Curtis Newton 21:25, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten

DIN 32757[Quelltext bearbeiten]

Die DIN 32757 ist seit Oktober 2009 durch die DIN EN 15713:2009 "Sichere Vernichtung von vertraulichen Unterlagen" ersetzt worden. Die Änderungen sind tiefgreifend. Die Zerkleinerungsstufen sind beispielweise auf 8 erweitert worden. J.W. (nicht signierter Beitrag von 89.182.213.181 (Diskussion | Beiträge) 19:05, 24. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Stimmt so nicht. DIN 32757-1/2 sind nach wie vor gültig, DIN EN 15713 ist dazu gekommen. Aber für mehr Infos zu der neuen Norm sind wir immer dankbar. --Der Tom 19:15, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Aktuelle Info: Bis dato (Stand August 2011) ist die DIN 32757 noch gültig. Ich bitte darum, vor eventuellen Normenänderungen über die Webseite des Beuth-Verlages http://www.beuth.de die Aktualität zu prüfen. Danke! --Der Tom 14:07, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

DIN 32757-1 wurde zurück gezogen! Seit Anfang Oktober 2012 gilt nun die DIN 66399. Die neue DIN hat andere Einteilungen. Ist es erlaubt diese zu nennen, dann würde ich die Angaben hinzufügen. Ich würde aber immer noch die Angaben zur alten DIN 32757-1 stehen lassen, da sich noch ca. 99 % aller Angaben und auch viele Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung auf diese beziehen. PS: DIN 32757-2 ist noch gültig. --Projekt2501 (Diskussion) 15:53, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Datensicherheit[Quelltext bearbeiten]

Es wäre auch interessant mehr zum Thema Datensicherheit und Aktenvernichter zu erfahren. Ich habe leider gerade keine Zeit für eine Recherche. Ich glaube jedenfalls, dass es bereits Software gibt, die die Schnipsel automatisch wieder zusammen setzt. Der Aufwand dafür dürfte relativ gering sein (gegenüber rein manueller Tätigkeit). Das einzig aufwändige bleibt das scannen der Schnipsel. Je nach Menge der Schnipsel ist es also durchaus realistisch, das versucht werden könnte, die originalen Dokumente zu rekonstruieren, wenn der Angreifer lohnende Informationen erwartet. Je nach Quelle der Schnipsel, sind diese vielleicht noch nicht einmal stark vermischt, so dass nur ein kleiner Teil der vorhanden Schnipsel gescannt werden muss, um erste Ergebnisse (wiederhergestellte Dokumente) zu erhalten.

Ich glaube, es wurden auch in einer der Stasi-Zentralen unmittelbar vor der Wende noch jede Menge Dokumente zerrissen. Insbesondere wollte man wohl Stasi-Informanten nicht auffliegen lassen. Diese zerrissenen Dokumente sind wohl größtenteils gesichert worden und werden bis heute in Säcken aufbewahrt. Es wurde eine Software geschrieben, die auch diese Schnipsel wieder zusammen setzen kann. Die Software schaut sich die abgerissenen Ränder genau an. Diese sind individuell, quasi wie ein Fingerabdruck. Es gibt nur ein Gegenstück - den anderen Teil des zerrissenen Dokumentes. Ich habe darüber vor ein paar Jahren einen Bericht gesehen. Zum Dreh-Zeitpunkt waren nur ein paar Säcke eingescannt. --79.226.188.208 17:58, 24. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Viel Spaß beim einscannen und Rändererkennung von Schnipseln die 2 x 15 mm groß sind und von Aktenvernichtern gehekselt wurden. ;) --Projekt2501 (Diskussion) 15:58, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Stasi-Schnipselmaschine--92.202.16.177 11:36, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Die Rekonstruktion kann sich tatsächlich als Spaß erweisen. Bei den beschriebenen Schnipseln der Sicherheitsstufe 4 mit 2 x 15 mm ergibt ein A4-Blatt 2079 Teile, die aufgrund ihrer geringen Größe auch nicht stark verheddern. Mithilfe eineer Sog-Vorrichtung lassen sich die Schnipsel separieren und infolge einscannen. 100 Blatt ergeben 207900 Schnipsel, die jedoch nicht alle gleichzeitig gegeneinander gerechnet werden müssen, sondern in Tranchen, was den Rechenaufwand eines Durchlaufs verringert. Nicht-kompatible Teile werden später erneut hinzugezogen. Im Vergleich hat eine A4-Druckgrafik, auf die etwa ein komplizierter Photoshop-Filter angewandt wird, rund 8,7 Millionen Pixel. Was mich daher, abgesehen von einer willkürlichen Nummer, punkto Sicherheitsstufe interessiert: wie lange benötigt nach heutigem Stand der Technik jeweils die Rekonstruktion? Vermutlich verhält es sich bei im Format geänderten und nicht zerstörten Hardcopies ähnlich, wie bei digitalen Dokumenten: was heute nicht rekonstrukierbar ist, bereitet in 10 Jahren kein Problem mehr. -- 178.165.129.40 03:39, 18. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
ergo: dann doch besser die gute alte Verbrennung. So ein kleiner Feuersturm - trotz Schmutz und gar Feuersgefahr - ist am Ende weit zuverlässiger als dieser ganze neumodische technische Kram. --129.187.244.19 13:32, 25. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Eines der Hauptprobleme beim Wiederherstellen ist das Problemwachstum ~ also die (Zeit-)Komplexität. Der Aufwand steigt leider nicht linear ("für doppelt so viele Schnipsel braucht man doppelt so viel Rechenzeit"), sondern (afaik) über-exponentiel, z.B. mit O(n!) . Daher wird bei der Wiederherstellung der Stasi-Dokumenten peinlichst darauf geachtet, den Inhalt verschiedener Säcke auf gar keinen Fall zu mischen, ebenso jeden einzelnen Sack nur vorsichtig zu bewegen, um auch die Schichten darin nicht zu vermischen. So bleiben die Schnipsel eines Dokuments nahe beieinander, und der Rekonstruktionsaufwand beherrschbar.

Bzgl. Verbrennen: Für den Privatmann durchaus eine Option, für den Bürobetrieb will ich mir gar nicht vorstellen, was da an Arbeitsanweisungen, Sicherheits-Einweisungen und Brandschutzmaßnahmen fällig wird, wenn ein Mitarbeiter mit (offenem) Feuer agieren soll... Und ich vermute stark, dass der Großteil an vertraulichen Dokumenten in den Millionen Büros anfällt, und kaum zu Hause.

--arilou (Diskussion) 10:36, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Tragik bei der Aktenvernichtung[Quelltext bearbeiten]

"Tragischerweise steigt mit dessen Größe auch die Leistung des Gerätes." Wenn ein Kind vom Auto überfahren wird ist es tragisch. Wenn große Aktenvernichter mehr Leistung haben ist das einfach nur Physik. Ein LKW hat auch mehr Leistung als ein Smart. Der Text wirkt auf mich auch aufgeblasen, sagt viel ohne nichts zu sagen. (nicht signierter Beitrag von 87.181.180.185 (Diskussion) 21:34, 27. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Stimmt, tragisch ist allenfalls die inflationäre Verwendung von "tragisch". --Sigkill (Diskussion) 14:12, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitt zur Geschichte fehlt[Quelltext bearbeiten]

Laut englischer Wikipedia erfand der Amerikaner Abbot Augustus Low den Aktenvernichter. ?!?! 188.96.186.112 00:59, 16. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Schnipselgrößen?[Quelltext bearbeiten]

Sowohl bei der Firma Reisswolf als auch bei HSM findet ich andere Angaben bei der Stufe P4:

Reisswolf P4: Fläche 160 mm² HSM P4: Partikelgröße 160 mm²

Wohingegen im Artikel "Kreuzschnitt: max. 2 mm Breite auf max. 15 mm Partikellänge (30 mm² Partikelfläche)" 30 mm² angegeben sind. Das ist ja schon ein gravierender Unterschied. Die 30 mm² sind lt. Reisswolf und HSM erst bei P5 verlangt. (nicht signierter Beitrag von 213.153.71.244 (Diskussion) 21:56, 8. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Wie schon oben beschrieben ist die DIN 32757 veraltet aktuell ist die DIN 66399. das sehen sie schon an dem P vor der Zahl, es wird jetzt nach Medienart (Papier, CD, Film ,..) unterschieden.--194.25.98.218 09:18, 2. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Herkunft von Reisswolf/Reißwolf[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt eigentlich die Bezeichnung Reißwolf? Ist es so, wie bei "Aspirin", "Tesa", "Inbus-Schlüssel" oder "Tempo", dass aus einem Markennamen ein Gattungsbegriff wurde? Wurde aus dem Markennamen "Reisswolf" auch die Bezeichnung für einen Aktenvernichter abgeleitet? Ich habe mal die Markenanmeldungen des DPMA durchgesehen, die Firma Reisswolf hat zwar versucht, eine Wortmarke für die Dienstleistung des Aktenvernichtens (Nizza-Klasse 40) zu bekommen, ist offensichtlich immer wieder gescheitert (Gattungebegriffe können keine Wortmarken werden, Bildmarken geht mit aufwendigem Styling meist durch). Weiß jemand genaueres zur Etymologie des Wortes "Reißwolf"? Ralf Pfeifer (Diskussion) 16:09, 13. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Unfallgefahr[Quelltext bearbeiten]

"besondere Vorsicht bei offen getragenem, langem Haar walten lassen ... ebenfalls mit losen Kleidungsstücken, insbesondere Halstüchern, Schals und Krawatten Vorsicht walten lassen." Das ist ein bisschen dünn. Lange Haare, Krawatten, Halsketten sind einfach VERBOTEN, wenn man mit Maschinen arbeitet. --Carl B aus W (Diskussion) 16:24, 28. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Nunja, bei so 'nem kleinen Büro-Aktenvernichter als Papierkorb-Aufsatz und ähnlich großes, bei diesen kleinen Geräten kann man einfach gegenhalten, deren Einzugskraft hält sich in Grenzen. Das Gerät denkt dann, es sei verstopft, und schaltet ab.
Dickere "Büroschredder" könnten tatsächlich ernsthaft gefährlich sein.
--arilou (Diskussion) 17:43, 28. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Reihenfolge[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel sind zeitgeschichtlich die jeweils aktuellen Normen in der Reihenfolge 2,1,3 aufgeführt, statt entweder 1,2,3 oder am besten 3,2,1. Damit will ich sagen, daß aus meiner Sicht unsinnigerweise die aktuelle EU-Norm ganz zum Schluß aufgeführt ist, die Reihe aber auch nicht mit der ältesten Norm anfängt. Irgendwie sind auch alle Tabellen unterschiedlich formatiert. Wäre es nicht besser, einen Satz zu schreiben, der die historische Reihenfolge erklärt und dann die Normen nebeneinander zu stellen ? Dann bekäme man alles kompakt und vergleichbar quasi auf eine Seite ... Zumindest wäre es mMn. gut, wenn die aktuellste Norm als erstes stünde, bzw. wenn zumindest die Reihenfolge richtig wäre. JB. --92.195.105.55 18:02, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Überfüllter Schnipselbehälter...[Quelltext bearbeiten]

dann erfassen die Walzen die Papierschnipsel und ziehen und pressen sie an ihren Rückseiten mit roher Gewalt zurück ins Schneidwerk bzw. zwischen Walzenrückseite und Gehäuse, bis (in meinem Fall) das Gehäuse im Bereich der Walzen gesprengt wurde. Zumindest Aktenvernichter für den professionellen und häufigen Gebrauch sollten doch diesbezüglich Sicherheitsvorkehrungen enthalten: Bspw. eine Überlastungssicherung, die den Motor ausschaltet, wenn er zuviel Strom zieht, oder auch irgendwas, was den Füllstand im Schnipselbehälter rregistriert und den Motor ggf. ausschaltet. Ohnehin hat doch ein besserer Reißwolf einen "Rückwärtsgang" für den Fall, daß vorwärts nichts mehr geht, wenn man dem Gerät z. B. zu viele Lagen Papier auf einmal zumutet und es abwürgt..--32 Fuß-Freak (Diskussion) 06:03, 10. Jul. 2023 (CEST)Beantworten