Diskussion:Alexander zu Schaumburg-Lippe/Archiv/2

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Streit um Rechte an Namen und an deren Marktrechten

Mario Max Prinz zu Schaumburg-lippe ist nach dem Gesetz doch der Vetter von Alexander zu Schaumburg-Lippe. Waldemar Prinz zu Schaumburg-Lippe ist der Onkel von Alexander zu Schaumburg-Lipe, somit ist Mario Max, der Sohn von Waldemar, familiär gesehen der Vetter von Alexander. Das sollte auch in dem Artikel erwähnt werden--88.78.85.61 13:40, 17. Aug. 2014 (CEST)

Ein Vetter ist ein leiblich Verwandter. Mario Max ist nicht leiblich verwandt mit Alexander. Mariomax ist nicht leiblicher Sohn Waldemars. --Frida Stauffen (Diskussion) 15:15, 19. Aug. 2014 (CEST)

Das hat nichts damit zu tun ob leiblich oder nicht. Können sie belegen das er in dem Falle " kein " Verwandter ist als adoptierter, wo steht geschrieben das Verwandtschaft nicht existiert, wenn adoptiert wurde ? Bitte um Belege für diese Behauptung --88.78.85.61 14:12, 22. Aug. 2014 (CEST)

" Durch eine Adoption wird die rechtliche Elternschaft der Herkunftseltern eines Adoptivkindes aufgehoben; allerdings bleibt das Verbot der Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen ihnen bestehen. Die Adoptivfamilie nimmt rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein, die Adoptiveltern werden nicht als Stiefeltern und adoptierte Kinder nicht als Stiefkinder bezeichnet. Wenn ein Adoptivkind von seiner (leiblichen) „Mutter” spricht, ist dies zwar biologisch korrekt, aber rechtlich falsch. Für die Adoption von Volljährigen oder von nahen Blutsverwandten gelten teils abweichende Regeln. Familien, die in den Deutschen Adelsverbänden organisiert sind, unterscheiden traditionell streng zwischen leiblichen und adoptierten Familienangehörigen." Wenn statt einer Adoption nur ein dauerhaftes Pflegeverhältnis besteht, wird die Bezeichnung Pflege- verwendet: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Schwieger-

Wie Adelsverbände das intern als Verein unterscheiden, ist völlig ohne Bedeutung, deutsches Recht zählt und danach ist er ein Vetter von Alexander zu Schaumburg-Lippe.

Anbei ist Waldemar zu Schaumburg-Lippe mit der leiblichen Mutter von Mario Max verheiratet und macht Mario nicht nur zum Stiefsohn, nimmt sonder auch rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein, also rechtlich ein Vetter von Alexander zu Schaumburg-Lippe !--88.78.85.61 14:56, 22. Aug. 2014 (CEST)

Nicht die Sache versuchen aus zu sitzen, das tun sie immer gern wenn es heikel wird. Frida Stauffen belegen sie das Gegenteil, oder tragen sie es in den Artikel ein. Diese Diskussion wird zur Zeit 100fach auf sozialen Netzwerken publiziert, drücken klappt diesmal nicht!--88.78.85.61 20:26, 22. Aug. 2014 (CEST)

Hier die gängige Rechtssprechung aus der einwandfrei hervorgeht, dass ein im Erwachsenenalter Adoptierter, kein Adeliger im genealogischen Sinne ist und somit ist er eben kein biologischer Verwandter einer adeligen Familie und Vettern sind bekanntlich nur biologisch Verwandte:

"OLG Frankfurt a.M.: Wer in erwachsenem Alter einen Adelstitel nur durch Adoption erlangt, darf als “nichtadelig” bezeichnet werden OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09 §§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht eines Namensträgers, der sich durch Adoption einen Adelstitel verschafft hat, nicht verletzt wird, wenn er als “nichtadelig” bezeichnet wird. Das Landgericht hatte noch mit beachtlicher Argumentation ausgeführt, der Verfügungskläger sei durch die Äußerung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da der unbefangene Leser die Äußerung als Herabsetzung des Verfügungsklägers verstehe, die vom Verfügungsbeklagten bezweckt sei. Gerade aus dem Zusammenhang mit der Überschrift und der Berichterstattung über verlorene Gerichtsverfahren des Verfügungsklägers ergebe sich, dass die Äußerung den Verfügungskläger in der Öffentlichkeit lächerlich machen solle. Mit der Formulierung „nichtadeliger Namensträger” wolle der Verfügungsbeklagte zum Ausdruck bringen, dass der Verfügungskläger zwar für beide von ihm geführten Namen den Adelstitel „von” bzw. „Prinz” führe, in Wirklichkeit aber nichtadeliger Herkunft sei. Im genealogischen Sinn sei ein „nichtadeliger Namensträger” derjenige, der durch Adoption, nichteheliche Geburt, Einbenennung, Legitimation, Namensänderung oder Eheschließung einen adeligen Namen erworben habe. Dies ergebe sich aus zahlreichen Veröffentlichungen, die der Verfügungsbeklagte in erster Instanz vorgelegt habe. Die Personen, die durch Adoption ein Adelsprädikat erworben hätten, würden als „Pseudoadelige” oder „Nichtadelige Namensträger” bezeichnet. In die klassischen Adelsverzeichnisse würden nur Personen aufgenommen, die dem sogenannten historischen Adel angehörten, also von Geburt an den Adelstitel führten. Dies seien Personen, die durch eheliche Geburt den Namen im Mannesstamme erhielten. Genealogisch sei es deshalb zutreffend, wenn der Verfügungskläger als „nichtadeliger Namensträger” bezeichnet werde, da er das Adelsprädikat durch Adoption und nicht kraft ehelicher Geburt erworben habe. Das Adelsprädikat in seinem weiteren Namen „von A-B” habe er ebenfalls nicht durch eheliche Geburt erworben. Vielmehr solle einer seiner Vorfahren ein uneheliches Kind eines Herrn von B gewesen sein.

Der Verfügungskläger führe beide Namen mit Adelsprädikaten und erwecke damit den Eindruck adeliger Herkunft. Er betreibe auch zahlreiche Firmen, die große und bekannte Namen wie „Goethe” oder „Schiller” als Firmenbestandteile enthielten. Die Verwendung großer Namen sei deshalb Teil der Selbstdarstellung des Verfügungsklägers als Verleger, Autor und Unternehmer. Als Inhaber einer Mediengruppe stehe der Verfügungskläger auch im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Durch die Verwendung mehrerer Namen und Namen mit Adelstiteln, obwohl er bei der Geburt nur einen Namen ohne Adelstitel gehabt habe, habe der Verfügungskläger selbst zum Ausdruck gebracht, dass er großen Wert auf mehrere Namen mit Adelstiteln lege. Er sei an diesen Titeln sogar so stark interessiert, dass er sein Verfahren zur Führung des Namens „A-von B” bis zum Bundesverfassungsgericht geführt habe. Da der Verfügungskläger eine in der Öffentlichkeit umstrittene Persönlichkeit sei, müsse auch davon ausgegangen werden, dass auch die Öffentlichkeit ein Interesse an der Berechtigung der Namensführung habe."

Quelle: www.damm-legal.

1) Geht es hier nicht um den Adelstand , der so oder so nicht in Deutschland existiert, wie wir alle wissen, Artikel 109 Deutsche Verfassung.

2 ) Geht es hier um den verwandtschaftlichen Grad: Bruder, Schwester, Mutter, Vater Vetter....das wird nach geltendem deutschen Recht bewertet und bestimmt, also nicht nach Adelrecht etc..

3) In Deutschland herrscht das Zivilrecht und nicht das Adelsrecht...der Adel ist in Deutschland nur noch Privatrecht !

Also trifft es nicht zu, was sie als Begründung angegeben haben, das bedeutet...Eintrag " Vetter " in den Artikel " Alexander zu Schaumburg-Lippe .--88.78.85.61 22:52, 22. Aug. 2014 (CEST)

PS : In dem Artikel steht nichts von " Verwandtschaft " nicht anerkannt wird, das hätte mich auch gewundert ! http://www.damm-legal.de/olg-frankfurt-am-wer-in-erwachsenem-alter-einen-adelstitel-nur-durch-adoption-erlangt-darf-als-nichtadelig-bezeichnet-werden --88.78.85.61 23:04, 22. Aug. 2014 (CEST)

Im Unterschied zur Adoption Minderjähriger tritt ein volljähriger Adoptierter (und dessen Nachfahren) grundsätzlich nur in ein Verwandtschaftsverhältnis zum annehmenden Elternteil ein, nicht jedoch zu dessen Familie (§ 1770 Abs. 1 BGB) http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption Deutlicher geht es wirklich nicht. Dieser Mario Max geb. Wagner ist lt. Gesetz kein Vetter des Alexander zu Schaumburg-Lippe und somit kein Mitglied dessen Familie. (nicht signierter Beitrag von 109.214.67.79 (Diskussion) 23:13, 22. Aug. 2014 (CEST))

Damit kann man etwas anfangen, somit ist die Sache zu 100% geklärt worden und erledigt.

Weiteres folgt. (nicht signierter Beitrag von 88.78.85.61 (Diskussion) 23:31, 22. Aug. 2014 (CEST))

Umformulierung

Habe den zweiten Absatz mal etwas glatter und realistischer zu formulieren versucht. HJJHolm 10:18, 27. Apr. 2011 (CEST)

Telefonbucheinträge

Wenn man im Online-Telefonbuch Das Oertliche im Feld Wen/Was Schaumburg-Lippe einträgt und unter Wo Bückeburg, so erhält man folgende Treffer mit Angabe der jeweiligen Telefonnummer und Adresse:

  • Prinz zu Schaumburg-Lippe Ernst-August
  • Schaumburg-Lippe Alexander zu
  • Schaumburg-Lippe Philipp-Ernst Fürst zu

Bemerkenswert, dass Alexander zu Schaumburg-Lippes Vater, der ja schon 2003 verstorben ist, noch immer im online Telefonbuch vorkommt.

Unter Das Telefonbuch bekommt man praktisch den gleichen Befund! D.h. der jetzige Chef des Hauses Schaumburg-Lippe steht unter Alexander zu Schaumburg-Lippe im Telefonbuch, sein verstorbener Vater noch immer unter Philipp-Ernst Fürst zu Schaumburg-Lippe, vermutlich um die noch lebende Witwe Eva-Benita Fürstin zu Schaumburg-Lippe erreichen zu können. Wer mit Ernst-August Prinz zu Schaumburg-Lippe gemeint ist, ist mir nicht ganz klar. Wahrscheinlich der 2008 verstorbene Onkel Alexander zu Schaumburg-Lippes, dessen Witwe Petra Prinzessin zu Schaumburg-Lippe sich hinter dem Anschluss verbergen könnte. Aber da kenne ich mich nun wirklich nicht aus :-) Wer sich näher für die Verwandschaft interessiert, dem sei der Link zum Online-Gotha nahe gelegt. --Stolp 12:56, 15. Jan. 2012 (CET)

Es gibt oder gab niemanden in der Familie Schaumburg-Lippe mit dem Rufnamen Ernst-August. So lauten aber meine ersten Vornamen, ebenso wie die ersten Vornamen meines Sohnes. Gruß ASL --87.188.246.38 08:30, 17. Sep. 2014 (CEST)

Alexander Schaumburg Jurist abgeschlossen ?

..Nach dem Tod seines Bruders begann Alexander an der Universität Göttingen das Jura-Studium, das er 1989 abschloss. Soweit ich informiert bin, hat er nur 3 Semester studiert und nicht abgeschlossen, gibt es Belege über den Abschluss??

Woher stammt diese Information? Das ist meines Wissens unrichtig. Möglicherweise sind damit Studiengänge gemeint, die dem Jurastudium vorausgingen. --tkvu (Diskussion) 04:29, 15. Sep. 2014 (CEST)
Ich habe mein Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen am 23. Dezember 1989 mit der Note 8,37 abgeschlossen. Diesem Studium gingen andere Studiengänge voraus, und zwar Publizistik, Politikwissenschaft und Musikwissenschaft. Letztere wurde nach drei Semestern abgebrochen. Gruß, ASL --87.188.246.38 08:23, 17. Sep. 2014 (CEST)

Alexander zu Schaumburg-Lippe Forstwirt ?

" Alexander zu Schaumburg-Lippe

Alexander zu Schaumburg-Lippe, 2014 Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe (* 25. Dezember 1958 in Düsseldorf) ist ein deutscher Unternehmer sowie Land- und Forstwirt.[1] Der Familientradition folgend nennt er sich seit 2003 Fürst zu Schaumburg-Lippe."

Wann und wo hat Herr Schaumburg eine Berufsausbildung zum Forstwirt gemacht? Forstwirt ist ein Akademischer Titel soweit ich informiert bin. http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=727 (nicht signierter Beitrag von 92.73.131.167 (Diskussion) 14:03, 20. Mär. 2015 (CET))

Forstwirt ist, wer einen Wald bewirtschaftet. Mit oder ohne Ausbildung. --84.131.41.206 13:34, 22. Mai 2015 (CEST)

Das ist ein " Landwirt " , Forstwirt ist ein Lehrberuf. Wenn, betreibt er ein Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, ist aber deswegen kein Forstwirt http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/829.html --94.220.166.133 21:00, 3. Jun. 2015 (CEST)

Akademisch wäre ein Diplom-Forstwirt, Forstwirt als solcher ist ein Ausbildungsberuf. Aber auch ohne eine solche Ausbildung werden Waldbesitzer, die ihren Wald selbst bewirtschaften, häufig als Forstwirte bezeichnet - steht auch so in Forstwirt. -- Perrak (Disk) 22:06, 3. Jun. 2015 (CEST)
Andererseits hat ASL offensichtlich seine Leute, die den Wald (immerhin größer als drei UNO-Mitglieder) und die landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften, insofern könnte man das "Land- und Forstwirt" eigentlich komplett rausnehmen. Seine diesbezüglichen Aktivitäten sind mit "Unternehmer" eigentlich bereits passend beschrieben. -- Perrak (Disk) 22:16, 3. Jun. 2015 (CEST)
Wenn "seine Leute" das in seinem Auftrag und auf seine Rechnung tun, dann ist er der bewirtschaftende land- und forstwirtschaftliche Unternehmer. Dazu muss er nicht die Motorsäge bedienen (und woher wissen wir so genau, dass er das nicht tut?). Sonst hätten ja auch Bauunternehmer nichts mit den von ihnen beauftragten Gebäuden zu tun. Außerdem sind land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzer Mitglieder der entsprechenden Zwangskassen. Die Haarspalterei ist also nicht nur überflüssig, sondern irreführend. --tkvu (Diskussion) 11:57, 5. Jun. 2015 (CEST)
Die IP 94.220.166.133 ist übrigens wegen Vandalismus und Sperrumgehung zur Zeit für 24 Stunden gesperrt. Es handelt sich um den seit Jahren gesperrten Benutzer AlfredvonMontfort, siehe unten. Dieser ehemalige Benutzer hat ein öffentlich bekanntes persönliches Problem mit der Lemmaperson.--tkvu (Diskussion) 12:02, 5. Jun. 2015 (CEST)

Hofkammer Bückeburg

" Bald nach seiner ersten Heirat im Jahr 1993 wurde er Generalbevollmächtigter der Fürstlichen Hofkammer Bückeburg," Es gibt keine fürstliche Hofkammer Bückeburg " nur privatrechtlich und das sollte für den Leser klar ersichtlich sein, allein schon weil " Bückeburg " und nicht Schaumburg-Lippe dahinter steht, oder verwaltet Herr Schaumburg als Generalbevollmächtigter die Finanzen Bückeburgs? (nicht signierter Beitrag von 94.220.166.133 (Diskussion) 23:58, 3. Jun. 2015 (CEST))

Warum sollte es keine Fürstliche Hofkammer Bückeburg geben? Natürlich ist das privatrechtlich, was sonst? Das Schloss ist schließlich Privatbesitz. Fürsten im Sinne von bevorrechtetem Adel gibt es in Deutschland seit 1919 nicht mehr. Insofern kann sich jeder "Fürst" nennen, wenn es ihm gefällt, und auch eine "fürstliche Hofkammer" unterhalten, so er will. -- Perrak (Disk) 00:04, 4. Jun. 2015 (CEST)
Nebenbei: Dass diese Hofkammer das Privatvermögen der Familie verwaltet, steht doch schon im Artikel, was willst Du denn? -- Perrak (Disk) 00:05, 4. Jun. 2015 (CEST)

Ist doch klar, es gibt kein Fürstentum, wie soll es dann noch eine fürstliche Hofkammer geben ? Er verwaltet seine Privatfinanzen, aber doch nicht die von Bückeburg. Es ist privat und nicht staatlich und das muss ersichtlich sein.--94.220.166.133 00:12, 4. Jun. 2015 (CEST)

Da müsste stehen " privatrechtlich geführte fürstliche Hofkammer Schaumburg-Lippe " und nicht Fürstlichen Hofkammer Bückeburg. --94.220.166.133 00:24, 4. Jun. 2015 (CEST)
Nein, wieso? Durch das "fürstlich" ist doch schon klar, dass es nicht staatlich ist. In Deutschland gibt es seit 1919 keine Fürsten mehr, die staatliche Befugnisse hätten. Das kann man als allgemein bekannt voraussetzen. "Privatrechtlich" und "fürstlich" wäre insofern eine völlig unnötige Dopplung und damit schlechter Stil. -- Perrak (Disk) 09:36, 4. Jun. 2015 (CEST)
Sind wir hier bei Wikipedia ? 1) Nicht alle wissen das der Adel abgeschafft wurde und es keine Fürsten in De. gibt, man darf (das) einiges Wissen nicht voraussetzen, 2) Sie schreiben selbst," es gibt keine Fürsten " somit auch keine fürstliche Hofkammer, wird hier aber suggeriert. 3) Seit wann heißt Schaumburg-Lippe, Bückeburg ? wenn überhaupt privatrechtlich geführte fürstliche Hofkammer Schaumburg-Lippe, etwas anderes ist schlicht und einfach gelogen, verarsche, entspricht nicht der Wahrheit.--94.220.166.133 11:02, 4. Jun. 2015 (CEST)
Leider wird unter diesem Lemma immer wieder der anscheinend unausrottbare Unsinn verbreitet, "Fürst" sei in Deutschland der Titel eines Monarchen (gewesen). Wer sich aber einmal die Mühe macht, im einschlägigen Wikipedia-Artikel nachzusehen, stellt schnell fest, dass das nicht zutrifft. Dort heißt es nämlich: Somit waren die weitaus meisten Fürsten des Zweiten Deutschen Kaiserreiches keine regierenden Monarchen mehr, wie auch die Fürsten des österreichischen Adels im Kaisertum Österreich. Souveräne deutsche Fürsten führten deshalb bis 1918 den Titel „Regierender Fürst“.
Daraus folgt, dass die Frage nach der Berechtigung oder Nichtberechtigung des Titels jedenfalls nichts mit dem Untergang der Monarchie zu tun hat. Wer trotzdem damit weiterargumentiert, betreibt Etikettenschwindel. Bei der IP dürfte es sich um einen Herrn handeln, der mit der Lemmaperson seit Jahren öffentlich im Streit liegt und auf Wikipedia wegen gewisser Phantastereien, die den eigenen Namen betreffen, schon länger nicht mehr willkommen ist. --tkvu (Diskussion) 12:33, 4. Jun. 2015 (CEST)
Fürst ist einerseits Sammelbezeichnung für Herrschertitel, andererseits war es früher ein Herrscher- (zum Beispiel in Liechtenstein) und auch Adelstitel. "Unausrottbare(r) Unsinn" ist das nicht, das trifft für frühere Zeiten zu, wenn auch schon länger als 1919 nicht mehr. Tut aber in diesem Zusammenhang alles nichts zur Sache, da der Adel ja schließlich agbeschafft ist und es um eine rezente Bezeichnung geht.
Heute ist es so, dass "Fürst" in Deutschland weder ein Adelstitel noch eine Herrscherbezeichnung ist, prinzipiell kann sich daher jeder Mensch so nennen, wen es ihm beliebt. Wenn es den Nachfahren der früher herrschenden Fürsten von Schaumburg-Lippe also gefällt, ihre Holding mit dem klangvollen Namen "Hofkammer" zu belegen, dann ist das legal und legitim. -- Perrak (Disk) 12:50, 4. Jun. 2015 (CEST)
Sicher, privatrechtlich geführte Hofkammer kein Problem, aber nicht Bückeburg, er heißt Schaumburg und nicht Bückeburg, was hat Bückeburg mit seinen Privatfinanzen zu tun, oder er mit den Bückeburger Finanzen? Da stellt sich die Frage ob nur die FIFA korrupt ist, wenn man hier so einen Unsinn lesen muß .--94.220.166.133 12:58, 4. Jun. 2015 (CEST)
Beliebte Debatte: Hat die WRV den deutschen Adel wie in Österreich abgeschafft oder nur seine Privilegien? Das tut hier aber nichts zur Sache, weil die IP leider zum selbst aufgeworfenen Thema überhaupt nichts mehr zur sagen hat. Was der letzte Beitrag aussagen soll, bleibt ohnehin dunkel. Die Hofkammer befindet sich in Bückeburg, also wo ist das Problem? Und was um alles in der Welt hat das jetzt mit der Fifa zu tun? Hallo, liebe IP: Kannst Du nicht woanders spielen gehen? Danke. --tkvu (Diskussion) 13:08, 4. Jun. 2015 (CEST)
Das Problem ist, es gibt keinen Generalbevollmächtigten der Hofkammer Bückeburg, die gab es mal, es ist und bleibt eben nur eine privatrechtlich geführte Hofkammer Schaumburg-Lippe.--94.220.166.133 13:17, 4. Jun. 2015 (CEST)
Man kann ja dabei schreiben das die privatrechtlich geführte Hofkammer Schaumburg in Bückeburg ansässig ist.--94.220.166.133 13:20, 4. Jun. 2015 (CEST)

Zu dem " den deutschen Adel wie in Österreich abgeschafft oder nur seine Privilegien ". Adel ist ein Privileg und das Privileg wurde abgeschafft, was ist da nicht zu verstehen, oder wo stellt sich hier noch die Frage?--94.220.166.133 13:32, 4. Jun. 2015 (CEST)

Der Adel ist kein Privileg, sondern er hat welche, wenn überhaupt. Wer seine Vermögensverwaltung gerne Hofkammer nennen möchte, hat das Recht dazu, und er hat auch das Recht, den Ort des Firmensitzes hinzuzufügen. Liebe IP, da es Dir erkennbar nicht auf Verbesserung des Artikels ankommt, sondern darauf, Dampf abzulassen, sollte jetzt EOD sein. Deine Probleme mit Herrn zu Schaumburg-Lippe kannst Du anderswo klären. Ansonsten sehe ich mich leider gezwungen, VM zu stellen. --tkvu (Diskussion) 14:18, 4. Jun. 2015 (CEST)
Wissen ist Macht > Das nennt man Adels­pri­vi­leg http://www.duden.de/rechtschreibung/Adelsprivileg und sicher ist mein Einwand berechtigt, für Blatter Fans natürlich störend, ist klar.--94.220.166.133 14:27, 4. Jun. 2015 (CEST)
Und das " hat das Recht dazu, und er hat auch das Recht, den Ort des Firmensitzes hinzuzufügen " hatte ich vorgeschlagen " Man kann ja dabei schreiben das die privatrechtlich geführte Hofkammer Schaumburg in Bückeburg ansässig ist " Was ist daran auszusetzen, weil es der Wahrheit entspricht?--94.220.166.133 14:57, 4. Jun. 2015 (CEST)

=> VM: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Vandalismusmeldung#94.220.166.133 --tkvu (Diskussion) 16:00, 4. Jun. 2015 (CEST)

IP wurde für einen Tag gesperrt. Begründung: Sperrumgehung. --tkvu (Diskussion) 16:13, 4. Jun. 2015 (CEST)
Ich korrigiere mich: Bei der IP handelt es sich um den ehemaligen Benutzer AlfredvonMontfort, der mit Comes Montefortis nicht identisch zu sein scheint, aber aus den selben Gründen so ziemlich die selben geschichtsklitternden Edits unternommen hat. Der Sache nach ist das egal, weil auch AlfredvonMontfort seit Jahren als Benutzer gesperrt ist. --tkvu (Diskussion) 11:50, 5. Jun. 2015 (CEST)
Da ich nicht einer der Montfort oder Montfortis bin, hat man mich wohl als " unbequemer " schnell gesperrt. Es gibt nach intensiven Nachfragen ein Ergebnis. Es existiert weder eine fürstliche Hofkammer Bückeburg als Unternehmen, noch als Gewerbe oder der Gleichen. Obwohl sogar auf der einen oder anderen Webseite zu lesen ist, es würde sich sogar um eine Behörde handeln, sehr fragwürdig und sollte behördlich überprüft werden.Mit so etwas soll wohl die Person als solches in dem Artikel aufgewertet werden.
  • 1) Ist der Herr Schaumburg kein Forstwirt, wie beschrieben. Er führt ein Land & Forstwirtschaftlichen Betrieb, ist aber kein Forstwirt, sollte er es doch sein, bitten andere mündige Leser und ich um Belege.
  • 2) Gibt es keine fürstliche Hofkammer und wenn, nur privatrechtlich und gehört als Hobby oder Hirngespinst nicht in eine Enzyklopädie.

Danke und jetzt kann man mich gern wieder als " unbequemer " sperren.--94.220.166.133 19:08, 5. Jun. 2015 (CEST)

Deine Behauptung, es gäbe keine Hofkammer, widerspricht der Realität. Es gibt die Holding für das Privatvermögen der Familie, und diese Holding trägt den Namen "Hofkammer". Mag sein, dass der Name etwas vorgaukeln soll, was es nicht ist. Die Beurteilung obliegt aber nicht der WP. Die Holding ist groß genug, um in diesem Artikel Erwähnung zu finden, "Hobby" ist sicher nicht der passende Begriff. -- Perrak (Disk) 21:34, 5. Jun. 2015 (CEST)

Dann muss dazugeschrieben werden das es sich um eine Holding handelt, aber macht ihr mal, Wikipedia ist nur noch eins, " Eine Fabrik um Firmen und gewisse Personen zu puschen", ich schreibe nur " FIFA ", dafür ist dieser Artikel ein blendendes Beispiel. Enzyklopädie = Fehlanzeige. Ich hoffe das hier mal richtig aufgeräumt wird. Und jetzt kommt die Sperre, richtig ?--94.220.166.133 21:57, 5. Jun. 2015 (CEST)

Warum sollte eine Sperre kommen? Dafür doch nicht. -- Perrak (Disk) 22:25, 5. Jun. 2015 (CEST)

Ich sehe gerade, es wird ja nicht nur hier über Schaumburg kräftig diskutiert. In den anderen Diskussionen wir auch auf einige Verbesserungen bzw Richtigstellungen hingewiesen, warum werden solche Schreiber als " Troll " bezeichnet und gesperrt ? Es tut sich hier ein großes schwarze Loch auf, unglaublich !--94.220.166.133 23:24, 5. Jun. 2015 (CEST)

=> VM (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:94.220.166.133) - erneute Sperrumgehung. --tkvu (Diskussion) 10:00, 6. Jun. 2015 (CEST)

94.220.166.133 wurde von Itti für 3 Tage gesperrt, Begründung war: Sperrumgehung, keine Besserung erkennbar. –Xqbot (Diskussion) 10:08, 6. Jun. 2015 (CEST) --tkvu (Diskussion) 17:33, 6. Jun. 2015 (CEST)

Ganz allgemein gesprochen: Wer sich selbst als "unbequem" bezeichnet, verkennt mitunter, dass er einfach nur eine Nervensäge ist. --tkvu (Diskussion) 17:37, 6. Jun. 2015 (CEST)