Diskussion:Alltagsbegleiter

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Bealsh in Abschnitt Diskussion
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Alltagsbegleiter statt Betreuungsassistent als Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich plädiere dafür, das Lemma in Alltagsbegleiter zu ändern, da dies sowohl in der Literatur als auch in der Praxis der häufiger verwendete Begriff ist (vgl. auch ca. 86.000 google-hits für Betreuungsassistent vs. ca. 246.000 google-hits für Alltagsbegleiter). So verringert man auch die Verwechslungsgefahr mit dem Pflegeassistenten, der seit 2007 die vorherigen exam. Helferberufe in der Kranken- wie Altenpflege ersetzt hat. Sollte hier kein Widerspruch innerhalb der nächsten 10 Tage kommen, würde ich den Artikel verschieben und den redirect andersherum setzen. --Tine (Diskussion) 16:17, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Erledigt. --Tine (Diskussion) 12:22, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Beruf oder Qualifikation?[Quelltext bearbeiten]

Ist "Der Beruf existiert seit der deutschen Pflegereform des Jahres 2008." wirklich richtig? -- Korkwand (Diskussion) 15:08, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Wenn ich die Definition des WP-Artikels zugrundelege ("Unter Beruf versteht man verfassungsrechtlich jede auf Dauer angelegte, der Einkommenserzielung dienende menschliche Betätigung."), so handelt es sich um einen Beruf. Aber auch sonst würde ich von einem neuen Beruf oder Berufsbild sprechen. Bekräftigt durch die neuen gesetzlichen Regelungen zum 1.1.15, aber auch schon davor im gesamten berufsfeld Altenpflege deutlich wahrnehmbar gibt es die definierte Berufsgruppe der Alltagsbegleiter, insbesondere in den stationären Einrichtungen. Dass schon jetzt in einigen Einrichtungen wahrnehmbar ist, dass das neue Gesetz den Raum bietet, Stellen bei den Pflegefachkräften zu kürzen, weil man ja nun die zusätzlichen (!) Alltagsbegleiter habe, zeigt ja leider auch auf, dass es sich um einen eigenständigen Beruf handelt... --Tine (Diskussion) 12:23, 13. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Hallo @Tine, hallo @Korkwand, ich würde allerdings sagen, dass die Einordnung unten in den Kategorien Ausbildungsberuf tatsächlich nicht korrekt ist. Ich glaube, dieser Begriff bezeichnet tatsächlich nur Berufe, die eine komplette Ausbildung nach bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen verlangen (früher eine Lehre). Das ist durch die 200 Stunden Weiterbildung + 2 Wochen m.E. nicht gegeben. Was meint Ihr dazu? --Mirkur (Diskussion) 18:05, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Du hast recht, Mirkur, der Alltagsbegleiter ist kein Ausbildungsberuf und auch kein "Gesundheitsfachberuf". Ich habe die Kategorie mal geändert, jetzt ist er als "Beruf im Gesundheitswesen" kategorisiert und das kommt ihm wohl am nächsten. --Tine (Diskussion) 17:23, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Super, wollte nur sagen, dass ich Deine Nachricht gelesen hab und schöne Feiertage wünschen. --Mirkur (Diskussion) 14:39, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ausbildung oder keine?[Quelltext bearbeiten]

Wenn man sich den Hintergrund betrachtet und auch den Vermerk von Ulla Schmidt berücksichtigt geht ganz klar heraus, das es keine Ausbildung, also auch kein beruf ist.

87b kräfte, zusatzbetreuer, präzenskräfte, egal wie man sie nennt, sind nur ein anderes Wort für ABM oder 1-eurojobber. Beide namen waren mitte letzten jahres total verpönt, also musste etwas neues her.

Zu erkennen als erstes an der Finanzierung (Vorrangig langzeitarbeitslose). Die meisten werden dazu mit einem Bildungsgutschein ausgebildet. Wurde dann erfolgreich die sogenannte prüfung abgeschlossen, steht einer Arbeiten in einem Pflegeheim kaum noch etwas im Weg.

Beschwert wird sich über die niedrige bezahlung. Doch wie kommt diese zustande? als erstes bekommt der Arbeitgeber die Stelle von der rentenversicherung bezahlt. Diese bekommt es von der Agentur für Arbeit wieder. Oft bekommen diese betreuungskräfte aber nicht mehr als wie vom Amt selbst. D.h. Das geld wird nur umverlagert. anstatt direkt an den arbeitslosen zu zahlen, wurden zwischenstellen eingegliedert.

Fehlen die leute nicht eher in der Pflege? Ja, aber darin kann/möchte nicht jeder arbeiten. Dies kann auch jeder ablehnen. aber betreuen kann jeder.

Zu erkennen ist es daran, das dies alles am ende nur eine ABM ist, das bei allen berufen ein mindestlohn gezahlt werden muss seit dem 1.1.2015. Aber warum für die zusatzkräfte die jetzt zu hauf ausgebildet werden nicht. diese fallen erst ab 1.10. 2015 unter das mindestlohn gesetz.

der staat merkte das man so gut die arbeitslosenzahl senken kann ohne wirklich höhere ausgaben zu haben. daher wurde der pflichtstellenanteil in den heimen von 1:24 (Vollzeitstelle:24 bewohner in der Woche betreuen) auf 1:20 runtergesetzt. Somit wird/ist auch in diesem jahr die arbeitslosenzahl gesunken.

lehnt jemand diese Fortbildung ab, kann das arbeitslosengeld gestrichen werden. Vollzeitstellen werden kaum angeboten und auch wenn sie vollzeitstellen bekommen würden, gehen sie vielleicht mit 100 euro mehr geld aus dem haus, als wenn sie arbeitslos wären. würde man die gehälter anziehen, würden sie fast genau so viel verdienen, wie gelernte fachkräfte. d.h. auch der fachkräftengehalt müsste prozentual steigen. aber dieses problem gibt es nun fast in jedem berufszweig, wo fachkräfte und quereinsteiger arbeiten (nicht signierter Beitrag von Btadsj (Diskussion | Beiträge) 08:29, 1. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Diskussion[Quelltext bearbeiten]

In den letzten 12 Jahren, also seit 2008 hat sich beim Alltagsbegleiter (von 87b zu 53c) viel geändert.

Anfangs ging es um Kleinigkeiten wie Fenster, auf Fenster zu, benötigen Sie Wasser etc. (Im Seniorenheim) Hilfereichungen der Pflege. Inzwischen vorrangig seit 2019 spriessen selbständige Unternehmen aus diesem "Fortbildungsbereich"

Pro: Arbeitsstellen wurden geschaffen. Verhält sich wie ein Pflegedienst. Es wird Betreuung und Hauswirtschaft abgerechnet. Es ist so gefragt, dass Mitarbeiter eingestellt werden können. Geldliche Anlehnung wie beim Pflegedienst ab Pflegegrad 1 unterstützend der Krankenkasse/Pflegekasse. Grundvorraussetzung das eine pflegerische Fachkraft eingestellt ist, mindestens Teilzeit.


Kontra: Die Fortbildung geht 2 bis 3 Monate mit 2 Wochen Praktikum. Je nach Ausbildungsort mit und ohne Prüfung. Es ist ein ungeschützter "Berufs"zweig. Die vorgegebene pflegerische Fachkraft steht vorrangig nur auf Papier. Ist kaum bis gar nicht tätig, da nicht bezahlbar.

Worauf ich hinaus will: Der Alltagsbegleiter"Beruf" hat sich gewandelt. (nicht signierter Beitrag von Bealsh (Diskussion | Beiträge) 08:16, 6. Mai 2020 (CEST))Beantworten