Diskussion:Amber McLaughlin

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Yen Zotto in Abschnitt Namensänderung
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Geburtsdatum[Quelltext bearbeiten]

Das Geburtsdatum ist vermutlich der 13. Januar 1973. So steht es laut Google-Snippet bei https://www.mshp.dps.missouri.gov/CJ38/OffenderDetails?page=0&column=name&id=757485. Leider kann ich die Seite selbst nicht aufrufen, bekomme immer einen Timeout. Ich trage es deshalb erst einmal umseitig nicht ein, sondern belasse es bei dem Vermerk hier. --Yen Zotto (Diskussion) 16:13, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Wenn ich die Seite aus den USA aufrufe, dann funktioniert der Deeplink nicht, aber auch wenn ich die angebotene Suche benutze, finde ich nichts. Sie scheint mit dem Tode aus dem Register gestrichen worden zu sein. Es gibt aber eine archivierte Version: [1]Giftpflanze 18:43, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Danke! Komisch, ich hatte auch in Wayback geschaut, die Version aber nicht gefunden. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 22:08, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Namensänderung[Quelltext bearbeiten]

Lt. Artikel hat McLaughlin keine Namensänderung (im Zuge der Geschlechtstransition) veranlasst. Für mich als Leser fällt dann der weibl. Name Amber rückwirkend seltsam vom Himmel, nachdem die Stichworte "zuvor" und "transgeschlechtliche Person" in der Einleitung mein Hirn zuvor an eine ebensolche Namensänderung haben denken lassen. Also was ist da los bzw. wie könnte man das etwas weniger verwirrend formulieren? -- Pemu (Diskussion) 00:23, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Habe ich mich auch eben gefragt. --2003:C5:8F46:B100:EB:96A8:D7E4:89AE 12:57, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ist das wirklich so verwirrend? McLaughlin hat sich - so kann man implizit aus den Angaben in den Quellen schließen - ab Beginn der Transition als "Amber" bezeichnet, aber - zumindest nach Angaben der Justizvollzugsbehörden - keine administrativen Schritte unternommen, dies auch offiziell anerkennen zu lassen. Zu beachten wäre dabei noch, dass das Namensrecht im angelsächsischen Raum deutlich stärker privatrechtlichen Charakter hat als in Ländern mit römischem Recht (Siehe beispielsweise Lettmaier 2015) und eine Namensänderung deshalb nicht wirklich einer amtlichen Genehmigung bedarf. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 13:12, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe die Formulierung im Text jetzt etwas geändert in "beantragte keine amtliche Anerkennung ihrer Namensänderung"; vielleicht ist das etwas klarer. Entscheidend ist eben, dass im Unterschied etwa zu den deutschsprachigen Ländern eine Namensänderung in den USA auch gültig sein kann, wenn sie nicht explizit amtlich anerkannt worden ist. --Yen Zotto (Diskussion) 13:27, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Zum Verständnis: Wann hatte die Person denn ihren Namen geändert? --Georg Hügler (Diskussion) 19:24, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Offenbar irgendwann zwischen dem Mord und ihrer Hinrichtung. In den Quellen steht, dass McLaughlin die "Transition" etwa drei Jahre vor der Exekution begonnen habe. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 20:08, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wenn das Namensrecht dort diesen Charakter hat, empfinde ich die derzeitige Formulierung mit dem "offiziell Scott" als unpassend, weil es dann ja keinen offiziellen Namen gibt. -- Pemu (Diskussion) 22:44, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so, will mich aber nicht drum streiten. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 08:51, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten

"Themenring: Trans Mörder"[Quelltext bearbeiten]

Zum Editwar heute Vormittag: Hinter der Erwähnung eines anderen Delinquenten steckt (bei aller Ungewöhnlichkeit) dessen Auswahl – das ist zwangsläufig kein NPOV. Der aber ist unverhandelbarer Grundpfeiler der Wikipädie. -- Pemu (Diskussion) 22:42, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten