Diskussion:Amt Crottendorf

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Hvs50 in Abschnitt Einleitung
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Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Wenn das Amt Crottendorf schon 1670 mit dem Amt Schwarzenberg vereinigt wurde, kann es nicht mehr "bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 ... den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben ... " gebildet haben. Das steht zwar jetzt schon seit über 10 Jahren unwidersprochen hier, sollte aber trotzdem präzisiert oder gelöscht werden. (an @Aagnverglaser:) --Hvs50 (Diskussion) 11:34, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten