Diskussion:Angestellter

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 77.11.62.234 in Abschnitt Privatbeamter
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Hinweis Recht[Quelltext bearbeiten]

Ulrich.fuchs hat den Hinweis Recht mit der Rüge "... das ist nun wirklich kein Rechtsartikel. Net übertreiben!" getilgt. Ich bin anderer Ansicht. Formal bin ich immerhin über Liste der Rechtsthemen/A zu Angestellter gelangt und materiell war die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestelltem bis vor kurzem für die Berechnung der Kündigungsfrist ausschlaggebend. Auch heute noch werden, wie im Artikel ausgeführt, auf Grund dieser rechtlichen Unterscheidung Arbeiter und Angestellte in verschiedenen Rentenversicherungen geführt. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass sich ein Nutzer hier über den rechtlichen Unterschied informieren will und durch den Hinweis Recht dazu angehalten wird, sich professioneller Hilfe zu versichern. --Andrsvoss 19:24, 17. Okt 2009 (CEST)

Die Aussage hinsichtlich Zugehörigkeit Rentenversicherung ist veraltet! Lt Artikel wurde "die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten .. in Deutschland zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel, nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter." Diese Änderung läuft unter dem Oberbegriff "Organisationsreform der Rentenversicherung".--Karl 3 (Diskussion) 15:53, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Also das war doch erstens keine Rüge (welches Recht hätte ich dazu), nur ein kleiner Hinweis. Zweitens wäre die eigentliche Frage, warum Angestellter auf der Liste der Rechtsthemen steht. Drittens ist (in der BRD) bezüglich der Kündigungsfrist die neue Regel mittlerweile zehn Jahre alt, und das zugrundeliegende Verfassungsgerichtsurteil 13 Jahre. Das sind übrigens Themen, die dringend in den Artikel sollten.
Ich bin aber (nicht nur hier beim Recht, auch bei Medizinthemen o.ä) der Meinung, dass wir nicht unter jedem Artikel einen Hinweis brauchen. Bei besonders kritischen Spezialthemen vielleicht: Bei Krebs würd ich über den Hinweis sagen: "Suchen sie einen Arzt auf", bei Abmahnung: Suchen sie einen Anwalt auf. Dito bei Themen wie Therapien mit umstrittener medizinischer Wirksamkeit. Aber nicht generell und nicht bei allgemeinen Themen. Denn erstens ist man für erteilte Ratschläge nicht haftbar, zweitens für ungefragt erteilte erst recht nicht, und drittens treten wir nicht als Ratgeberseite, sondern als Enzyklopädie auf, einmal der Hinweis (über das Handbuch zu erreichen, glaube ich?) sollte diesbezüglich ausreichend sein. Uli 19:44, 17. Okt 2003 (CEST)

Da gebe ich dir vollkommen Recht. Diese Hinweis sind eine aus dem anglo-amerikanischen Recht stammende Unsitte, die nach unseren Rechtsvorstellungen ohne jede Bedeutung ist. Weder führt das Fehlen des Hinweises in einem konvexen Außenspiegel "objects may appear smaller than they are" zu einer Haftung des Autoherstellers noch kann man sich für konkrete Ratschläge durch eine Fußnote freizeichnen. Aber als Jurist ist man gewohnt, Regeln zu beachten und da habe ich gelesen bei Wikipedia:Textbausteine: An das Ende eines Artikels, der mit dem Thema "Recht" zu tun hat, bitte folgendes hinzufügen: ... und was hat nicht irgendwie mit dem Thema Recht zu tun ... :-) --Andrsvoss 22:20, 17. Okt 2003 (CEST)

Dieser Artikel ist Deutschland-lastig.[Quelltext bearbeiten]

In Österreich wird nämlich zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Angestellte unterliegen dem Angestelltengesetz, Arbeiter nicht.

Wie wär's mit einer Verbesserung des Artikels? Kaffeefan 13:07, 22. Jul 2005 (CEST)
ACK. Mich würde insbesondere interessieren, was in diesem Angestelltengesetz geregelt wird. JensMueller 21:29, 7. Okt 2005 (CEST)
Sollte man vielleicht noch allgemeiner etwas zum Beispiel zu Unterscheidungen wie white-collar worker und blue-collar worker erwähnen? Also nicht nur die Situation im deutschsprachigen Raum ... --ChristianErtl 04:05, 7. Nov 2005 (CET)

Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten beruht auf einer gewachsenen Tradition.[Quelltext bearbeiten]

"Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten beruht auf einer gewachsenen Tradition" Diese Tradition hat auch heute noch einen Namen: Arbeitnehmer, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, werden als Angestellten gem. § 59 HGB bezeichnet. Es gelten die Vorschriften der §§ 59 ff. HGB über Handlungsgehilfen. Arbeitgeber muss Kaufmann i.S.d. § 1 HGB (also, mit wenigen Ausnahmen davon, jeder Gewerbetreibende)sein. Die Abgrenzung der kaufmännischen Dienste von anderen richtet sich nach der Verkehrsauffassung: Kaufmännische Dienste sind z.B. Büroarbeit (z.B. Buchhaltung) sowie einkaufende und verkaufende Tätigkeit. Nicht dazu gehört die Beschäftigung als Techniker. (nicht signierter Beitrag von Sony1200 (Diskussion | Beiträge) 12:53, 10. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Meines Erachtens hat diese "gewachsene Tradition" heute aber keinerlei Bedeutung mehr: Die Probezeiten wurden vereinheitlicht, ebenso das Kündigungsschutzgesetz. Die Bezüge werden einheitlich monatlich ausgezahlt etc. --Karl 3 (Diskussion) 16:03, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

relativer Zeitbegriff untauglich[Quelltext bearbeiten]

Ich lese:

„...nach der jüngsten Reform...“

und frage mich, ob das etwas mit dem Jüngsten Gericht zu tun hat... Wenn nicht, dann doch bitte benennen oder datieren!--Ulf 08:49, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Überschrift[Quelltext bearbeiten]

Die Überschrift "Angestellter" ist die männliche Sprachform. Durch die Anwendung des Plurals "Angestellte" wäre die Überschrift geschlechtsneutral. Wer ändert das? (nicht signierter Beitrag von Hartmut Meine (Diskussion | Beiträge) 15:16, 9. Feb. 2022 (CET))Beantworten

Anführungszeichen[Quelltext bearbeiten]

Der Text ist voll falscher Anführungszeichen mit " " statt „“. --AxelHH (Diskussion) 01:46, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Privatbeamter[Quelltext bearbeiten]

ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel, es wäre schön, wenn der Begriff auch erläutert würde, denn er ist ja durchaus erklärungsbedürftig. Dem Mayers von 1905 entnehme ich, dass er 1881 mit der Gründung des Deutschen Privatbeamtenvereins "eingeführt" wurde, "wonach eine Zusammenfassung der Angestellten aller Berufsarten und Berufsstellungen und der Hinweis auf einen neuen, durch die Entwickelung der wirtschaftlichen Verhältnisse ins Leben gerufenen Berufsstand bewirkt werden sollte". Wie lange er in Deutschland noch gebraucht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. --77.11.62.234 09:50, 3. Mär. 2023 (CET)Beantworten