Diskussion:Ankara-Protokoll

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Alternativer/Ergänzender Artikel[Quelltext bearbeiten]

Zum 01.05.2004 kam es zur Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten. Das Ankara-Abkommen, das zum 01.12.1964 den langen Weg in die Zollunion ebnete, musste demnach um ein zusätzliches Protokoll ergänzt werden, damit die bestehende Zollunion auch auf die neuen EU Staaten ausgeweitet werden kann. In dem sogenannten Ankara-Protokoll wurden die Bestimmungen festgehalten. Erdogan unterschrieb dieses Abkommen, fügte aber noch eine Erklärung hinzu, die besagt, dass durch die Unterzeichnung, die Türkei deswegen nicht die Republik Zypern völkerrechtlich anerkennen werde. Auf diese Erklärung folgte eine Erklärung seitens der EU, die nochmals darauf aufmerksam machen will, dass zum einen das Ankara-Protokoll „uneingeschränkt und ohne Diskriminierung angewandt wird“ und „im vollen Unfang auf alle EU-Mitgliedsstaaten“ sich erstreckt (Punkt 3 des Ankara-Protokolls), zum anderen aber auf die Notwendigkeit, dass alle Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen, um den Beitrittsprozess fortzuführen (Punkt 4). Zudem betont die Erklärung der Union, dass die Erklärung der türkischen Regierung keinen Einfluss auf das Protokoll hat (Punkt 2) und dass der Rat 2006 prüfen wird, ob die Umsetzung bis dahin erfolgte (Punkt 6). Falls nicht, kann die Union nicht ausschließen, dass dies „den Fortschritt der Verhandlungen insgesamt beeinträchtigen“ könnte (Punkt 3). [1]

Bis mitten ins Jahr 2006 hat das türkische Parlament noch immer nicht das ausstehende Protokoll ratifiziert, was zur Folge hatte, dass die Türkei ihre Flug- und Seehäfen nicht für zypriotische Waren freigaben. Die Probleme kamen deshalb zustande, weil die EU nach dem gescheiterten Referendum auf Zypern, das ursprünglich die Wiedervereinigung erwirken sollte, Nordzypern nicht weiter wirtschaftlich blockieren wollte. Grundsätzlich hätte die EU auch ihre Blockadehaltung aufgegeben, doch war es ausgerechnet das Neumitglied Zypern, dass weiterhin durch das Einlegen eines Vetos, den Status quo aufrecht erhalten lies. Daraufhin versuchte der EU-Erweiterungskommissar, Olli Rehn, einen Kompromissvorschlag anzubieten. Dieser sah vor, dass die vom türkischen Militär besetzte Küstenstadt Famagusta an die UNO übergeht, sodass zukünftig die Zyperntürken über diesen Hafen Handel mit den EU-Staaten treiben konnten, wodurch das Handelsembargo über Nordzypern aufgehoben wäre. Im Gegenzug dessen hätte die Türkei ihre Forderung durchgesetzt und dementsprechend ihre Häfen freigegeben.[2]

Doch der Vorschlag wurde so nicht angenommen und Zypern droht weiter mit seiner Blockadehaltung.[3] Erst kurz vor Ablauf des Jahres hieß es dann noch einmal Bewegung in Prozess. Die Türkei war doch gewillt einen großen Seehafen im Rahmen der Zollunion für Zypern freizugeben. Im Bereich des Flughafens bestünde aber noch Diskussionsbedarf. Dabei sei der türkische Vorschlag an keinerlei Bedingungen geknüpft. Dennoch hagelte es rege Kritik aus dem Lager Griechenlands und Zyperns. Sie bestehen darauf, dass das Zusatzprotokoll vollständig umgesetzt wird und wären nicht für Kompromisse bereit. [4]

Auch EU-Ratsvorsitzender Matti Vanhanen erklärt wenig später, dass das Angebot unzureichend ausfiel. Es Grund dafür war, dass der Vorschlag nicht schriftlich vorlag und zudem undetailliert beschrieben sei. Man vermutet, dass die Gründe dafür beim Militär liegen. Denn wenig später meinte der Armeechef Yasar Büyükanit: „Wäre es bei einer solch wichtigen Entscheidung nicht erforderlich gewesen, eine Institution zu informieren und nach ihrer Meinung zu fragen, die dort in Nordzypern 40'000 Soldaten unterhält?“ [5]

-- Honigmund 18:32, 24. Jan. 2008 (CET)Beantworten

  1. [1]. Stand 24.01.2008
  2. Vgl. Berliner Zeitung vom 06.10.2006, Rouven Schellenberger in: Schröders Erbe, Merkels Last
  3. Vgl. Berliner Zeitung vom 01.11.2006, Gerold Büchner in: Schlechte Noten für den Frieden
  4. Vgl. Berliner Zeitung vom 08.12.2006, Gerold Büchner in: Türkei zu Kompromiss bereit
  5. Vgl. Berliner Zeitung vom 09./10.12.2006, Gerold Büchner in: Türkisches Angebot reicht der EU nicht aus
Könntest du erläutern, was du gerne möchtest? Soweit ich das sehe, hast du die jüngsten Entwicklungen korrekt dargestellt. Es grüßt --Koenraad Diskussion 07:16, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

In diesem Satz steckt ein Fehler:

Die Republik Zypern hat bereits ein Veto angedroht, falls die Türkei im Gegenzug nicht alle, sondern ebenfalls nur einen Hafen in Nordzypern für Waren aus der Republik Zypern öffnet.

Es ist doch so, dass Südzypern verlangt, dass die Türkei all ihre Häfen für die zypriotischen Griechen öffnet. Die Griechen sagen akzeptieren es nicht, dass die Türkei nur einen See- und Flughafen für die Griechen öffnet und die EU im Gegenzug zulässt, dass Nordzypern auch ein See- und Flughafen öffnet. In dem Artikel heisst es aber, dass die Griechen es nicht akzeptieren, dass die Türkei nur einen Hafen in Nordzypern (eigentlich müsste es in der Türkei heissen) öffnet. Die Griechen sind doch dagegen, dass in Nordzypern Häfen dem internationalen handel geöffnet werden. Laut Artikel hört es sich so an, als wollen sie, dass sie die Öffnung aller Häfen in Nordzypern wollen. Ne so ist es leider nicht. Sie wollen, dass die Türkei all ihre Häfen öffnet. Das wäre doch gleichzeitig defacto Anerkennung Südzyperns durch die Türkei. Ziemlich paradox, dass sie sich gegen die Öffnung von Häfen in Nordzypern wehren, da dies eine Anerkennung bedeuten könnte ;-), ziemlich merkwürdig die ganze Sache.--Danyalova 17:42, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Von welchem Zusatzprotokoll ist in dem Artikel eigentlich die Rede?[Quelltext bearbeiten]

Zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei von 1963 ist mir eigentlich nur ein Zusatzprotokoll bekannt, nämlich dasjenige vom 23. November 1970 (BGBl. 1972 II S. 385). Dieses Zusatzprotokoll ist in Deutschland am 1. Januar 1973 in Kraft getreten (vgl. die Feststellung des BMI in seinem Rundschreiben vom 06.05.2009 zu den Konsequenzen der Soysal-Entscheidung des EuGH). Dieses Zusatzprotokoll hat mit dem Beitritt von Zypern zur EU nun aber gar nichts zu tun (der lag zu diesem Zeitpunkt noch in ganz weiter Ferne). Welches Zusatzprotokoll meint der Artikel also? Heißt es überhaupt Zusatzprotokoll? Vielleicht sollte mal mit einer Gesetzesfundstelle belegt werden, worauf der Artikel eigentlich eingeht. Mich umschleicht das Gefühl, dass an dem Artikel vieles falsch ist. --Opihuck 20:39, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Es handelt sich um das zweite Zusatzprotokoll von 2005, das auch Bestandteil des Ankara-Abkommens wurde bzw. werden sollte. Ich habe mal den Weblink zum Text eingefügt. Grüsse --Atlasowa 22:06, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ah ja, vielen Dank. Aber das unter dem Titel "Ankara-Protokoll" zu verorten, ist meiner Auffassung nach sehr missverständlich. Da sollte zumindest eine textliche Erweiterung auf das viel wichtige Protokoll von 1973 aufgenommen werden, zumal der Text (jedenfalls der bisherige − danke auch insoweit für die Artikel-Ergänzung!) den Eindruck erweckte, das Protokoll von 2005 sei das einzige zum Assoziationsabkommen ergangene. Ohnehin erscheinen mir die Bezeichnungen Ankara-Abkommen und Ankara-Protokoll irreführend. Sind denn das wirklich eingeführte Bezeichnungen im deutschen Sprachraum? Ich kenne beide nur unter "Assoziationsabkommen EWG-Türkei" und "Zusatzabkommenprotokoll". Viele Grüße --Opihuck 22:33, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Der Artikel Ankara-Abkommen ist bisher furchtbar mager und wirklich ausbaufähig (+sinnvolle Verlinkungen). Auch eine Verschiebung auf das Lemma "Assoziationsabkommen EWG-Türkei" fände ich eine gute Idee (ist doch eine üblichere Bezeichnung). Sei mutig ;-) --Atlasowa 22:53, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Am Mut fehlt's nicht, eher an der Zeit ;-). Ich behalt es im Auge und die Seite unter Beobachtung. Momentan fehlt mir einfach die Zeit zu einer fundierten Ergänzung und einem sauberen Umzug des Lemmas. Aber gut, dich als Mitstreiter dafür zu haben. Viele Grüße --Opihuck 23:03, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten