Diskussion:Apothekenpflicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Benff in Abschnitt Warum sind Placebos apothekenpflichtig?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lückenhaft[Quelltext bearbeiten]

Wie bekommt ein Arzneimittel den Status "apothekenpflichtig" ? Der Sachverständigen-Ausschusses für Apothekenpflicht vom BfArM kann ja nur empfehlen. Wird das dann etwa vom Gesetzgeber, also im Bundestag erledigt (evtl. nach Anhörung des Sachverständigenausschuss) ? -- Amtiss, SNAFU ? 20:26, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Niederlande[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, da wurde der Wortlaut im Geneesmiddelenwet nicht ganz korrekt interpretiert. Meiner Meinung nach ist die Aufteilung dort folgendermaßen:
UR→ Rezeptpflichtig
UA→ Apothekenpflichtig
UAD→ In Apotheken oder in Drogerien (unter Aufsicht eines Drogisten) erhältlich
AV→ Frei verfügbar, also auch z.B. in Supermärkten.

http://wetten.overheid.nl/BWBR0021505/geldigheidsdatum_22-01-2010#HoofdstukI
Siehe Buchstaben s.-u.
Würde das gern ändern, warte aber noch auf andere Meinungen.Kloot 13:49, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Kloot, danke für Deine Benachrichtigung auf meiner Diskussionsseite. Deine Interpretationen des Artikels 1 (Begriffsbestimmungen) des niederländischen Azneimittelgesetzes, demzufolge UR, UA, UAD und AV die oben genannten Bedeutungen haben, ist richtig. Da es im Artikel Apothekenpflicht vorrangig um das Inverkehrbringen eines Arzneimittels, konkret also darum, ob ein Arzneimittel ausschließlich durch eine Apotheke (Apothekenpflicht) abgegeben werden darf oder ob möglicherweise auch andere Pesonen/Verkaufsstellen eine Abgabe vornehmen dürfen, ist zusätzlich der Artikel 61 (Auslieferung von Arzneimitteln und deren Verschreibung) des Arzneimittelgesetzes zu berücksichtigen. Ich schlage daher vor, den Satz „Für Mittel der Kategorien UR und UA ist die Abgabe nur entweder durch eine Apotheke oder einen entsprechend ermächtigten Hausarzt erlaubt.“ (Artikel 61, 1. a. und b.) so zu belassen, und den anschließenden Satz (da habe ich echt falsch übersetzt) zu korrigieren in „Bestimmte andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen entweder in Apotheken bzw. unter Aufsicht eines Drogisten in Drogerien (Kategorie UAD) oder aber in Verkaufstellen außerhalb von Apotheken, z. B. im Supermarkt abgegeben werden (Kategorie AV).“ (Artikel 1, s. und u.). --Benff 15:25, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hey Benff, fand deinen Vorschlag super und hab das jetzt einfach mal eingearbeitet. (Bin nicht wirklich vertraut mit den Usancen hier und hoffe ich habe jetzt nicht einfach deinen Text geklaut. Kann auch leider nicht direkt zu einzelnen Buchstaben im Gesetz linken, hoffe das ist OK so.) Kloot 12:34, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Okay. Und vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit.--Benff 22:42, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Online-Apotheken[Quelltext bearbeiten]

Wird die Apothekenpflicht durch die Online-Apotheken nicht quasi ad absurdum geführt? Einerseits soll die A.P. Selbstbedienung verhindern, andererseits passiert genau das in Onlineapotheken. Wenn überhaupt, ist hier nur telefonische oder email-Kommunikation möglich, die aber nicht notwendig ist, um zu bestellen. Es wäre schön wenn jemand, der sich hier auskennt, einen Absatz in den Artikel einbringen könnte. --217.225.118.190 18:10, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Bin auch auf der Suche nach Infos über Online-Apotheken und das Thema apothekenpflichtige Medikamente auf diesen Artikel gestoßen. Wäre nett wenn ein Wissender etwas dazu ergänzen könnte.

Warum sind Placebos apothekenpflichtig?[Quelltext bearbeiten]

(Deutschland) Woraus leitet sich die Apothekenpflicht für homöopathische ( wirkstoffreie) Produkte ab? Gruß, IP 85.178.181.32 17:24, 20. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Placebos und homöopathische Arzneimittel sind, wie andere Arzneimittel auch, gemäß § 43 Arzneimittelgesetz apothekenpflichtig. Steht aber alles auch im Artikel, Abschnitt Deutschland; am besten einfach mal lesen!--Benff 22:44, 20. Mai 2013 (CEST)Beantworten