Diskussion:Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Albanerkind in Abschnitt Sogenannter „Ein-Euro-Job“
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Sogenannter „Ein-Euro-Job“[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand den Absatz neuformulieren? Gar neu betiteln?

Im Volksmund nennt es sich nun mal ein Euro-Job. Wie kam es dazu?
Und ich finde man sollte klarer trennen und begründen, warum weder von einem Arbeitverhältnis noch einem Euro geredet werden sollte.
Das sind wirklich wichtige Infos.
Bisher liest es sich wie eine Stellungnahme, ein Dementi aus einem Ministerium und das ist nicht genug. --176.6.161.142 01:21, 16. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Vor allem ist zu beachten, daß der Umstand, daß ein EEJ kein Arbeitsverhältnis begründen soll, die Folge einer gesetzlichen Bestimmung ist. Diese gesetzliche Bestimmung spricht eine Fiktion aus ("Diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts". heißt es in § 16 SGB II), denn eigentlich ist es dem deutschen Arbeitsrecht fremd, abhängige Arbeit als "Nichtarbeit" oder als nicht abhängige Arbeit, also als nicht bestehendes abhängiges Arbeitsverhältnis, zu definieren. Diesen Grundsatz hat die Arbeitsgerichtsbarkeit über Jahrzehnte hinweg für den Bereich der Scheinselbstständigkeit entwickelt, die zugrundeliegenden rechtlichen Erwägungen hat der Gesetzgeber schließlich in Gesetzesform gegossen (heute § 7 SGB IV).
Wenn es also im deutschen Recht entweder nur echte Selbständigkeit oder echte abhängige Arbeit geben soll, bleibt für andere Dienst- oder Arbeitsverhältnisse wenig Raum. Nämlich auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts, also bei Beamten oder öffentlichen Angestellten sowie den öffentlich-rechtlich Verpflicheten.
Für letztere wird der Raum noch enger, wenn man sich die Bestimmungen des Grundgesetzes und die internationalen Abkommen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) vor Augen hält, welche Zwangsarbeit verbieten und die Verpflichtung zu allgemeinen Diensten sehr stark beschränken.
Damit ist aber gleichzeitig klar, warum EE-Jobs keine Arbeit sein sollen, denn würde man ihnen diese Eigenschaft nicht absprechen, wäre auch dem Einfältigsten klar, daß es sich dabei jedenfalls dann, wenn sich der Betroffene nicht selber zur Verfügung stellt, um Arbeitszwang oder sogar um Zwangsarbeit handelt. Die genannte Fiktion dient also dazu, den Gesetzgeber und die öffentliche Hand vom Vorwurf der Förderung von Zwangsarbeit schon im Vorfeld reinzuwaschen, um sonst nichts. - CJB
--89.204.139.128 12:21, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Immerhin bemüht man sich, den Eineurojob als Eingliederungsleistung des Staates in Form der öffentlich-rechtlichen Bereitstellung einer Arbeitsgelegenheit zu beschreiben. --Arpinium (Diskussion) 13:51, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn "man" sich bemüht, den EEJ als Eingliederungsleistung zu beschreiben, dann gibt man damit nur unkritisch wider, was im Neusprech der Politik und der Arbeitslosenverwaltung ständig gebetsmühlenartig abgesondert wird. - Es kann ja sogar sein, daß man sich einst die EEJ als "Eingliederungsleistung" erdacht hat. Allerdings sollte denjenigen, die das taten, klar vor Augen gestanden haben, daß schon die Arbeitsbeschaffungmaßnahmen (ABM) mit derselben Intention ins Leben gerufen wurden (angeblich jedenfalls), und diese erklärtermaßen deswegen aufgegeben wurden, weil sie keinen nachweisbaren "Eingliederungseffekt" gehabt hatten.
Schon aufgrund des statistisch erwiesenen Mißverhältnisses zwischen offenen Stellen einerseits und Arbeitslosen und Arbeitssuchenden (auch von denen, die eine Arbeit haben, suchen manche Arbeit: mehr Stunden, Zweitjob, etc.) andererseits sollte jedem klar sein, daß es von vorneherein an bezahlter Arbeit fehlt. Darin liegt ja gerade der Kern der derzeitigen politischen Propaganda bezüglich des "Arbeitsmarktes": Es wird zwischen den Zeilen immer behauptet oder stillschweigend vorausgesetzt, daß jeder, der eine bezahlte Arbeit sucht, auch welche finden könne. Wenn dem so wäre, hätten die sogenannten Eingliederungsleistungen vielleicht sogar meßbare Effekte. Stattdessen dienen sie lediglich als Instrument, um die Statistik zu schönen/fälschen, denn gesetzlich ist bestimmt, daß Teilnehmer an "Maßnahmen" nicht als arbeitslos gezählt werden.
Und zum Wortbestandteil "Leistung" sei gesagt, daß es sich in der Hauptsache um eine Geldleistung (Subvention) des Anbieters des EEJ handelt, denn dieser bekommt ein Kopfgeld (Pauschale), mit dem - eigentlich - Betreuung und Qualifizierung geleistet werden sollen. Ganz abgesehendavon, daß eine echte Qualifizierung mit circa 300 bis 600 Euro pro Monat kaum zu finanzieren ist, seht es in der Realität so aus, daß das Geld einfach eingesackt wird. Nicht durch den Arbeitslosen, um es nocnh einmal zu betonen, sondern den Träger des EEJ. - Und noch ein anderer Aspekt zu "Leistung". In dem Fall, daß sich jemand freiwillig für einen EEJ zur Verfügung stellt, mag es sich für ihn eventuell tatsächlich als Leistung darstellen, also eine Art Wohltat, und wenn die nur darin bestehen sollte, daß er die magere Aufwandspauschale zusätzlich bekommt. Zynisch wird es aber in all den Fällen, und das sind nicht wenige, in denen der EEJ zwangsweise unter der Drohung des (Teil-) Leistungsentzugs geleistet wird. Denn schon rein begrifflich kann es keine aufgezwungenen Wohltat (Leistung) geben. - CJB

--82.113.121.111 15:01, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

ja, sollte man natürlich umbenennen in "ein-euro-job"; zusätzlich sollte man auch die null-euro-jobs hier im artikel erwähnen ( --> http://altonabloggt.com/2014/09/11/sozialer-arbeitsmarkt-unter-dem-deckmantel-null-euro-jobs/ )89.204.139.74 16:55, 25. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Zumindest zu Beginn der Einleitung sollte man das umgangssprachliche Synonym erwähnen, und zwar gefettet, da es ein Weiterleitung ist. Sonst versteht das schauderhafte Bürokratensprech die Oma nicht. Habe ich gerade erledigt.--Albanerkind (Diskussion) 16:57, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Abschnitt 14.2.3 (Diskussion - Argumentationsweisen, die Zusatzjobs befürworten - Aktive Teilhabe an der Gesellschaft[Quelltext bearbeiten]

Daß circa zwei Drittel aller Erwerbstätigen Selbständige sind, entnehme ich dieser Seite: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Erwerbstaetigkeit.html;jsessionid=436A88F79859246ABC960854B859DD5E.cae2#Tabellen So habe ich es auch schon gefunden, als ich alte Jahrgänge des (noch in gedruckter Form vorliegenden) Statistischen Jahrbuchs durchgekämmt habe, dort war ein stetiger Anstieg von ursprünglich vielleicht 5 oder 10 Prozent in den Anfangszeiten der Bundesrepublik zu erkennen. An anderen Stellen (Süddeutsche Zeitung) ist allerdings etwas von 10 Prozent zu lesen. - CJB --82.113.121.95 16:20, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Einkommensteuererklärung?[Quelltext bearbeiten]

Es heißt, die Einnahmen aus der AGH seien steuerfrei. Müssen sie in der ESt-Erklärung angegeben werden? Dazu finde ich hier nichts! -- 77.64.141.241 12:37, 19. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Die Einnahmen sind KEIN Arbeitslohn, sondern eine Entschädigung für Mehraufwand. Demzufolge können sie auch nicht der Einkommensteuer unterliegen. Davon abgesehen liegen die dabei zu erzielenden Einnahmen unterhalb des steuerfreien Existenzminimum. aber ja, wer als Langzeit-Arbeitsloser in ALG2-Bezug eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben muss, der muss die Einnahmen angeben.