Diskussion:Arbeitsgemeinschaft

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der Hinweis auf die NRW Waldorfschulen gehört raus, weil ARGE'n gibts sicherlich Dutzende andere noch 217.225.68.62 14:54, 10. Mär 2004 (CET)

Der Verweis auf Schul-AGs im allgemeinen ist aber IMHO legitim, sinnvoll und wichtig. Ich habe den Absatz sehr allgemein gehalten. Außerdem existiert vom Artikel [Schulbibliothek] ein Link auf den AG-Artikel (im Zusammenhang: die schulbibliotheken werden oft von AGs geleitet] --King 13:36, 15. Okt 2004 (CEST)

Der Hinweis auf die „sich selbst beschäftigenden“ Mitarbeiter der ARGEn ist ein wenig süffisant, wenn nicht unsachlich. 84.56.72.187 17:59, 8. Jun 2006 (CEST)

Eintrag im Duden[Quelltext bearbeiten]

Der Arge (Teufel) -> schürt Argwohn und Arglist

Völlig falsche Baustelle. Allein das Stichwort "Duden" weist doch schon auf ein Wörterbuch hin. Also: siehe Wiktionary. --Zarquod 20:13, 21. Jul 2006 (CEST) Die ARGEN setzten sich unter anderem aus der Arbeitsagentur und dem Leistungszentrum für Arbeistsuchende zusammen. Die Kooperation kann zusammen aber auch getrennt geschehen. Je nach dem in wie fern es sinnvoll ist.


kann man das auch so einstellen, dass es bei dem suchbegriff Arge im wikipedia gefunden werden kann?

GbR oder OHG ?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, jüngere Rspr sehe in ARGEen zunehmend OHGen. Hat jemand dazu Fundstellen ? Danke! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Woelfchen (DiskussionBeiträge) 21:13, 19. Mai 2007) -- Achates Differenzialdiagnose! 21:24, 19. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich nehme an, dass der Author sich auf die Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00) bezieht. Wenn man die ARGE als GbR qualifiziert, ist es nur folgerichtig einen Rechtsformwechsel in Form einer identitätswahrenden Umwandlung kraft Gesetzes in eine OHG anzunehmen, wenn die ARGE ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Just E Fire (DiskussionBeiträge) 14:01, 25. Jul 2007) -- Achates Đ Was ist es dir wert? 14:24, 25. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn sie das tut ist das folgerichtig. Aber nach der mir bekannten Rspr und hM tut sie das unabgängig von ihrem kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht, weil sie nicht auf Dauer angelegt ist (ARGE=Gelegenheitsgesellschaft für nur einen, vorübergehenden Zweck, zB Bau eines Tunnels). Mangels Dauerhaftigkeit wird ihr die Eigenschaft des Handelsgewerbes nicht zuerkannt, weshalb sie dann auch keine OHG werden könne. Aus BGHZ 146, 341 (29.1.2001) geht nichts anderes hervor. Entsprechende Rspr ist mir nicht bekannt, deshalb hätte sie mich interessiert...

Überarbeitungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

In der Qualitätssicherungsdiskussion (siehe hier) wurden einige Mängel genannt, die aber leider nicht bis zum Ablauf der Frist behoben wurden. Vielleicht mag sich ja mal jemand drum kümmern. --Пikkis Diskutiere mit mir!Bewerte mich! 17:02, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Dieser "Artikel" ist insbesondere eine Aufzählung von beliebigen Organisationen. Das Wesentliche einer Arbeitsgemeinschaft wird hingegen nicht beschrieben. Lesenswerte Inhalte wären: Motivation, Ziele, Methoden, Resourcen und Hindernisse, Prozesse und Inhalte, Beteiligte und Betroffene, persönliche, soziale, politische Voraussetzungen, Prozesse, Entwicklungen und Ergebnisse, Teilen und Umsetzen der Ergebnisse, etc. Gruss, --Markus (Diskussion) 09:59, 26. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]