Diskussion:Arbeitsunfähigkeit

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Zum Abschnitt Ursachen für Arbeitsunfähigkeit[Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt wird lediglich der viert(sic!)häufigste Fall, nämlich "psychische Störung" benannt. Was ist denn mit dem häufigsten, zweithäufigsten und dritthäufigsten Fall? Auch ist unklar, ob sich der Abschluß dieses Abschnitts - der sich auf Krankenhausaufenthalte bezieht - immer noch auf psychische Störungen, oder um Krankenhausaufenthalte insgesamt bezieht. Zudem wäre auch innerhalb der psychischen Störungen interessant, um welche Arten es sich vornehmlich handelt. (Vermutlich Anpassungsstörung, Generalisierte Angststörung und Panikstörung, die ohnehin seit Jahren exponentielle Zuwächse in der Gesamtbevölkerung erfahren.) 91.14.204.176 11:50, 19. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bedeutung in Österreich[Quelltext bearbeiten]

In Österreich bedeutet Arbeitsunfähigkeit etwas anderes, und zwar wenn jemand überhaupt nicht (mehr) arbeiten kann. Wenn man vorher schon gearbeitet hat und dann arbeitsunfähig wird, bekommt man eine Arbeitsunfähigkeitspension. In Deutschland nennt man das Berufsunfähigkeit. --MrBurns 21:54, 8. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie sieht das denn rechtlich aus? Wenn ein AN eine AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber einreicht und dennoch (freiwillig) vorzeitig wieder zur Arbeit kommt - darf der Arbeitgeber das akzeptieren? Oder gibt es ein Beschäftigungsverbot? Oder ähnliches? --84.157.200.110 16:20, 18. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß es zwar nicht genau, aber ich weiß, dass das Problem hier bei der Versicherung durch die Berufsgenossenschaft liegt, d.h. es wird kein Arbeitsunfall anerkannt, wenn der AN offiziell eigentlich im Bett liegen sollte. Belege hab ich grad keine zur Hand, aber ich hab kürzlich irgendwo gelesen, dass es in Deutschland von einigen Jahren eine Rechtsänderung gegeben haben soll. In bestimmten Ausnahmefällen soll das angeblich jetzt möglich sein. Vielleicht weiß jemand, wo man danach recherchieren kann? --H7 (Diskussion) 20:23, 18. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist ein Mythos. Es gibt diesbezüglich keine eindeutigen Rechtsvorschriften. Die Krankschreibung des Arztes ist in gewisser Weise eine Art Prognose, wie lange man nicht arbeiten kann, aber kein Arbeitsverbot. Wenn sich ein Arbeitnehmer früher fit genug fühlt wieder zu arbeiten kann er das tun, ohne dass er oder sein Arbeitgeber Nachteile zu befürchten hätte, schon gar nicht von Seiten der BG. --Thomas S. 00:54, 19. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
Egal wie auch immer: Es wäre schön hier im Artikel etwas dazu finden zu können. --H7 (Diskussion) 16:51, 19. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Unterschied bzgl. Berufsunfähigkeit (zumindest bei Restschuldversicherungen)[Quelltext bearbeiten]

Ich dachte immer, dass Berufsunfähigkeit ein Unterfall der Arbeitsunfähigkeit ist. Dem ist nicht so. Im Artikel sollte darauf hingewiesen werden. Siehe Fall 2 [youtu.be/ZdNcLbg2JC8 Wie Einzelhandelsmärkte Kunden dreist abzocken] --2A01:C22:7612:CB00:9031:38DF:DD50:454C 19:25, 30. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Ursachen von Arbeitsunfähigkeit veraltet[Quelltext bearbeiten]

Die im Abschnitt Ursachen aufgeführten Statistiken sind aus dem Jahr 2009 oder gar noch älter und damit massiv veraltet und mutmaßlich inhaltlich nicht mehr zutreffend. Die Einarbeitung neuerer bzw. aktueller Daten, z.B. aus Statistiken der größten Krankenversicherungen, ist dringend erforderlich. --Toxilly (Diskussion) 17:17, 13. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]