Diskussion:Arisierung in Luxemburg

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 5glogger in Abschnitt Verharmlosende Sprache?
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Offene Punkte[Quelltext bearbeiten]

An folgenden Punkten, bin ich leider nicht weiter gekommen, vielleicht kann noch jemand etwas beitragen.

  1. Paul Cerf hat umfänglich in französisch den Holocaust in Luxemburg beschrieben. Das habe ich aus mangelnden Sprachkenntnissen nicht berücksichtigen können.
  2. Zur Restitution/Entschädigung der überlebenden Juden oder an jüdische Organisationen habe ich nichts gefunden.
  3. Ob, wann und inwieweit die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die das zurückgelassene Vermögen von Deportierten und Geflüchteten zugunsten des Reiches verfallen ließ, in Luxemburg zur Anwendung kam, konnte ich ebenfalls nicht herausfinden.

--5glogger (Diskussion) 18:59, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Im Dokument VEJ 5/215 vom Oktober 1941 werden Durchführungsbestimmungen für Deportationen aus Luxemburg wiedergegeben. Diese entsprechen den deutschen Bestimmungen (50 kg Gepäck, 100 RM, Ablieferung der Lebensmittelmarken...). Es gibt dort aber keinen Hinweis auf den förmlichen Einzug (durch Gerichtsvollzieher) bzw. automatischen Verfall (bei Grenzübertritt) von Vermögen.
Nach der Erfassung von jüdischem Vermögen (VEJ 5/200 vom 5. Sept. 1940 gab es offenbar weitere VO vom 19. Dezember 1940 und 7. und 8. Februar 1941, die die Beschlagnahme regelten (erwähnt in VEJ 12/230)
Es gab eine Abteilung IV A der Zivilverwaltung zur "Verwaltung des jüdischen und Emigranten-Vermögens". Nach Dokument VEJ 12/231 durften sich die nach Litzmannstadt Deportierten Ende 1942 von ihren beschränkt verfügbaren Sicherungskonten pro Person 50 RM überweisen lassen.--H.Parai (Diskussion) 19:42, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Verharmlosende Sprache?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin kein Experte für dieses Thema; als Laie erscheint mir die nationalsozialistisch Diktion recht unreflektiert wiedergegeben zu werden. "Ausschaltung", "Entziehung" - der Artikel Arisierungen in Witten bezeichnet letzteres nach dem heutigen Rechtsverständnis als Raub. Das zieht sich so durch den ganzen Artikel; bis hin zur "ordnungsgemäßen Abmeldung" und der anscheinend sinnvollen Leibesvisitationen.

Muss der neutrale Standpunkt so weit gehen, dass man Verbrechen als "ordnungsgemäß" bezeichnet? --PM3 20:52, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Die Arisierung speziell im Ausland ist kaum wissenschaftlich oder juristisch aufgearbeitet. Ein vermuteter Grund ist, dass bei den größeren Vermögen die Korruption und Beteiligung auch der lokalen Eliten zu groß war und in fast jedem Haushalt in Deutschland Raubgut landete (z.B. Brillengestelle, Schuhe, Wäsche etc. aus dem Holocaust über die Nationalsozialistische Wohlfahrt oder Versteigerungen durch die Gestapo). TF darf nicht sein und in meiner Quelle kommt der plakative Begriff "Raub" nicht vor. Aber ich glaube die Monströsität des Vorgangs wird doch erkennbar.--5glogger (Diskussion) 06:28, 11. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe wenig Bedenken, hier bürokratisch-neutrale Bezeichnungen wie "Entziehung" zu verwenden; wenn dies als "Täter-Sprache" verstanden wird, könnte man Anführungszeichen verwenden. Allerdings habe ich bei folgender (mit Beleg versehener!) Formulierung etwas auszusetzen, weil der Sachverhalt dadurch unklar dargestellt wird: Während der Besatzungszeit wurden ca. 1450 Juden vertrieben (evakuiert)[Beleg]
Bekanntlich ist "evakuiert" in Tätersprache gleichbedeutend "deportiert". Dies aber stimmt mit dem Folgetext und den Zahlen nicht überein. Ich kenne den Beleg nicht, wäre aber unbedingt dafür, den Klammerzusatz zu entfernen. - Ich habe zur Klarstellung die Zahl der Deportierten im Folgesatz angefügt; dieser könnte später nach Streichung von evakuiert besser an passendere Stelle weiter unten verschoben werden. --H.Parai (Diskussion) 14:16, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Das "evakuiert" sieht wirklich komisch aus und ist definitiv von mir. Änder Hohengarten ist leider im Moment nicht verfügbar. Sobald ich in der Bibliothek an der Reihe bin... Bitte denk aber nicht nur in der Tätersprache. Ganz Straßburg und Teile Luxemburgs wurden (vor der Besatzungszeit) zum Schutz vor den Deutschen evakuiert und möglicherweise ist auch noch ein luxemburgische sprachliche Besonderheit dahinter. Sobald ich Näheres weiß, werde ich es verständlicher formulieren. Viele Grüße --5gloggerDisk 20:25, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Hallo H.Parai danke für den Hinweis, ich habe es näher an den Ursprungstext geändert. (Ich war wohl von der "Evakuierung" auf S. 13 von Luxemburger Juden zu Kriegsbeginn nach Frankreich irritiert und daher nicht sensibel/genau genug.) Ich wünsche Dir weiterhin alles Gute--5gloggerDisk 20:49, 22. Mär. 2018 (CET)erledigtErledigtBeantworten

Vermögen[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus * Katja Happe u.a. (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 12: West- und Nordeuropa, Juni 1942-1945. München 2015, ISBN 978-3-486-71843-0, S. 59:

  • Bis zum Herbst 1943 hatte sie [Abt. IVa] ihren bürokratischen Raubzug abgeschlossen. Der Wert des beschlagnahmten Vermögens - Banknoten, Immobilien und Wohnungseinrichtungen - wird auf mindestens 30 Millionen Reichsmark geschätzt, wovon ein Teil - genaue Daten liegen nicht vor - in reichsdeutsche Hände gelangt war. Nach einem Bericht über die "Besitzverlagerung" eines Luxemburger Unternehmens vom Oktober 1941 war Gauleiter Simon zwar "zuerst davon ausgegangen, bei den 'Arisierungen' vor allem Luxemburg zu berücksichtigen. Die Luxemburger hätten aber aus unterschiedlichen politischen Erägungen heraus in dieser Hinsicht Zurückhaltung walten lassen, da ihnen die Beteiligung an derartigen Geschäften zu riskant schien. Aus diesem Grunde seien viele Grundstücke, Einzelhandelsgeschäfte und die wenigen Indusatrieunternehmen an Altreichsdeutsche gegangen, wobei wiederum Interessenten aus dem Gau Koblenz bevorzugt worden seien."
--H.Parai (Diskussion) 14:37, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten