Diskussion:Artikel 12a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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"Historischer Hintergrund"[Quelltext bearbeiten]

Dem Wortlaut des Artikels 1 Satz 1 nach beschränkt sich die Wehrpflicht nicht auf die "Bundesbürger", die zu Beginn des Abschnitts als Betroffene genannt werden. Sie umfasst nicht nur "männliche Deutsche", sondern alle "Männer". Ein GG, das sonst allerorten fein unterscheidet zwischen Rechten, die nur Deutschen zukommen und solchen, die allen Menschen im Land zukommen, formuliert das gewiss mit Bedacht genau so und nicht anders. Dass es einfachgesetzlich und tatsächlich anders umgesetzt wurde und einstweilen noch wird, tut dem keinen Abbruch.