Diskussion:Aufenthaltserlaubnis (Deutschland)

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Textspende[Quelltext bearbeiten]

Textspende von Benutzer:Andy -- fab 19:39, 18. Feb 2004 (CET)

Die Seite bezieht sich vollständig auf altes Recht, AuslG (1991), mit dem AufenthG, das ab Januar 2005 in Kraft ist, stimmen hier praktisch sämtliche rechtlichen Bezüge nicht mehr.

erl. --Jordi 14:49, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Klebeetikett[Quelltext bearbeiten]

Nach nochmaliger Lektüre des § 78a Abs. 1 schlage ich vor, dies zumindest in einem Halbsatz deutlich zu machen, z.B.:

"Die Eintragung der Aufenthaltserlaubnis im Nationalpass in Form eines Aufklebers findet (bis auf seltene Ausnahmen) nicht mehr statt. (Fußnote § 78a Abs. 1)" --dv (Diskussion) 20:49, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Einverstanden. --Opihuck 21:53, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Hinweis finde ich wichtig: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt insbesondere, wenn man sich mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate (oder auf begründeten Antrag eine längere, durch die Ausländerbehörde bestimmte Frist -- ist dies max. 12 Monate möglich?) außerhalb ... aufhält. Nur Daueraufenthalt-EG erlischt erst nach 12 Monaten. --dv (Diskussion) 18:53, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Verschieben des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Im Zuge der in Kürze wegen einer Gesetzesänderung erforderlichen Überarbeitung des Artikels plane ich diesen auf das Lemma Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) zu verschieben. Die seit längerem im Portal/Recht geführten ausgiebigen Diskussionen, wonach rechtliche Artikel möglichst nach Ländern zu gliedern seien – zumindest wenn Sachgründe dies gebieten –, veranlassen mich zu diesem Schritt. Sachgrund hier ist, dass der gegenwärtige Artikel ausschließlich deutschlandbezogen ist und sich Autoren, die die Rechtslage in Österreich und der Schweiz einarbeiten könnten, bisher leider nicht gefunden haben. Gibt es Bedenken gegen eine Verschiebung? --Opihuck 15:07, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Da kein Widerspruch, erledigt. --Opihuck 19:50, 5. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Widerspruch: Die Seite Aufenthaltserlaubnis ist keine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe, wie dort behauptet und von einer BKL erwartet. Die Seite Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) sollte bitte wieder dorthin verschoben werden. Es besteht aber die Möglichkeit auf den mit einem anderen Wort bezeichneten Begriff zu verweisen. Aktenstapel (Diskussion) 09:58, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Aktenstapel, die Verwendung von länderbezogenen Zusätzen ist bei juristischen Artikeln inzwischen weit verbreitet (siehe im Aufenthaltsrecht nur Aufenthaltsstatus (Deutschland), Aufenthaltskarte (Deutschland), Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts (Deutschland), Daueraufenthaltskarte (Deutschland) usw.), ist sinnvoll, da die nationalen Rechtsordnungen eigenständige Geschöpfe sind, entspricht einem praktischen Bedürfnis (vor allem bei den Lesern in Österreich und der Schweiz) und ist im Übrigen Konsens im Portal/Recht. Dass es eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich und Schweiz unter dieser Bezeichnung nicht gibt und es sich daher um keine "lupenreine" BKL handelt, darin gebe ich dir Recht.
Die Alternative wäre, eine bloße Weiterleitung auf Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) zu setzen. Dann ginge aber die Information, dass das Aufenthaltsrecht in Österreich und der Schweiz anders heißt, und die Information, wo man stattdessen suchen muss, verloren. Letztlich wäre es möglich, den BKL-Eintrag wieder zu löschen und es bei dem jetzigen Stub zu belassen. Dann müssten die üblichen Kategorien hinzugefügt werden. Diese letzte Variante würde ich bevorzugen.
Nebenbei: Ich habe die Verschiebung vor über 2 1/2 Jahren angekündigt, niemand hatte Einwendungen geäußert! Das kommt jetzt also ein bisschen spät. Ich habe gestern 285 Beiträge durchgesehen, wo das Wort verlinkt ist, wo nicht, wo das neue Lemma passt, wo das alte Lemma passt, wo das Lemma gelöscht werden muss, weil es auch schon zuvor irreführend war. Eine Rückverschiebung bzw. Umwandlung in eine Weiterleitung zieht einen mehrstündigen Pflegeaufwand in diesen anderen Artikeln nach sich und sollte deswegen sorgfältig bedacht werden. Gruß --Opihuck 10:27, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Opihuck, bezüglich des Aufwands könnte die Rückbenennung wohl ein Bot übernehmen, wobei ich natürlich sehe, dass du „hinzu“ einigen Aufwand betrieben hast, der ja nicht vollständig verlorengeht. Es ist auch nachvollziehbar, dass es ärgerlich ist, wenn sich Österreicher oder Schweizer informieren wollen, aber die Artikel nicht existieren. Das ist leider insbesondere im rechtlichen Bereich so. Ich merke es, wenn ich z. B. österreichische Gesetzesänderungen einpflegen will, wie oft es da nichts gibt (gefühlte 90 Prozent). Das liegt nicht am Fleiß, sondern an der Zahl der Schultern, auf die es sich verteilt. Umgekehrt ist es recht nervig, wenn man sich über einen klaren Rechtsbegriff informieren möchte, dazu auch ein Artikel existiert, aber man zunächst auf eine Parkposition weitergeleitet wird, wo dann der gewünschte Artikel blau und zwei weitere rot existieren. Das ist nicht nutzerfreundlich, aber damit kann ich zur Not noch umgehen. Hier wirkt es jedoch nicht, nun, ich verwende gern deinen Begriff, lupenrein. Es wäre aus meiner Sicht angemessener, die „BKL“ in einen Abschnitt Siehe auch zu verschieben. Ich habe die Ankündigung leider vor dem Vollzug nicht gelesen. Der Zusatz bei Europa (Erdteil) ist entbehrlich, obwohl das Wort auch weitere Bedeutungen hat. Hier hat Aufenthaltserlaubnis aber nur eine Bedeutung, deshalb sollte der Zusatz (Deutschland) entfallen. Viele Grüße, Aktenstapel (Diskussion) 15:05, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Aktenstapel, ich geb dir Recht, dass nicht immer alles optimal und auch nicht immer konsequent in der Wikipedia ist. Die Ansichten der Nutzer sind sehr unterschiedlich. Auch die Länderzusätze wurden kontrovers diskutiert, und auch ich war zuerst kein Anhänger davon. Mich hat aber der davon ausgehende Druck, die österreichischen und Schweizer Teile der Beiträge auszusondern, damit sie stärker auffallen und Nutzer aus diesen Ländern sich vielleicht mit eigenem Wissen beteiligen und diese Abspaltungen dann substanziieren, überzeugt. Das hat ja teilweise auch schon positive Wirkungen gehabt.
Überdies setzt sich im Aufenthaltsrecht immer mehr durch, dass es zu deutschlandbezogenen Beiträgen (siehe nur Aufenthaltskarte (Deutschland), Daueraufenthaltskarte (Deutschland)) Beiträge ohne Zusatz gibt, die die europäischen Vorgaben behandeln. Dieselben von mir genannten Artikel gibt es daher auch heute schon ohne Länderzusatz (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte). Weitere sind in Vorbereitung. Vergleichbares haben wir bei Freizügigkeitsbescheinigung (Deutschland) und Anmeldebescheinigung trotz unterschiedlicher Bezeichnungen. Ich prognostiziere, dass das die Zukunft sein wird: Ein allgemeiner Artikel mit länderübergreifenden Informationen und weitere länderbezogene Artikel.
Ein deutscher Blaulink und zwei österreichische und Schweizer Rotlinks auf einer "Parkposition", wie du so schön schreibst, gefallen mir auch nicht. Es muss aber, wie von mir angeregt, auch nicht unbedingt eine BKL sein. Unabhängig von dem juristischen terminus technicus hat das Wort Aufenthaltserlaubnis eine umgangssprachliche Komponente - in Deutschland aus historischen Gründen vielleicht etwas mehr als in der Schweiz und Österreich. Vielleicht sucht der deutsche Leser etwas zur Notwendigkeit einer Aufenthaltserlaubnis, wenn er in der Schweiz arbeiten möchte. Darauf könnten in einem allgemeinen Artikel gute Hinweise gegeben werden. Mir ist bei der Abarbeitung der 285 Links auf Aufenthalterlaubnis zudem aufgefallen, dass das Wort in vielen anderen Zusammenhängen benutzt wird. Zur US-amerikanischen Aufenthaltserlaubnis existiert bereits heute ein eigener Artikel (United States Permanent Resident Card). Auf diese könnte, ebenso wie auf "Aufenthaltserlaubnisse" von Deutschen an Deutsche (in der Zeit, als es noch keinen deutschen Gesamtstaat gab, und Art. 11 GG noch nicht galt) in einem allgemeinen Artikel eingegangen werden. Ich meine, wie Du, dass es nicht schlimm ist, von dort auf den das deutsche Recht behandelnden Spezialartikel Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) zu verlinken; das ist schließlich nur ein zusätzlicher Klick.
Als Deutsche sollten wir beim Abfassen von Artikeln versuchen, unsere deutsche Brille abzulegen, die wir oft (unbewusst) aufhaben. Vieles, was einem deutschen Leser als selbstverständlich erscheint, ist alles andere als selbstverständlich, wenn man es sich aus der Sicht eines österreichischen und Schweizer Lesers ansieht. Und die nutzen die Wikipedia auch und fühlen sich dann häufig "germanisiert" - zu Recht, wie ich meine. Liebe Grüße --Opihuck 16:15, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

2. Weltkrieg/Geschichtsteil[Quelltext bearbeiten]

"Vor und nach dem Zweiten Weltkrieg benötigte jeder Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis."
Brauchten Ausländer während des Zweiten Weltkriegs keine Aufenthaltserlaubnis? Falls ja, dann ist der obige Satz recht sinnfrei. Er müsste dann lauten "Ausländer benötigten schon immer zum Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis." --85.212.103.41 20:44, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Stimmt. Aber auch der erste Satz "Der Definition der Aufenthaltserlaubnis hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte erheblich verändert." ist nicht nur grammatikalisch, sondern auch inhaltlich keine Glanzleistung, denn nicht die Definition hat sich geändert, sondern allein der Kreis der Betroffenen. Werde mal schauen, ob ich was Besseres zur Geschichte finde. --Opihuck 23:10, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Auf Anregung der IP habe ich den Geschichtsteil nun erheblich erweitert und völlig neu geschrieben.--Opihuck 12:15, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ist es pflichtig die Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen?[Quelltext bearbeiten]

Personalausweis:
 Besitzen bedeutet allerdings nicht, dass man den Personalausweis oder den Reisepass in der Öffentlichkeit immer bei sich tragen muss. 

Aber wie ist es bei den Drittstaatsangehörige die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen? Dass muss erklärt werden. --Ruhollah Majdoddin (Diskussion) 20:36, 21. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Gute Frage. Ich würde sagen, bei der Aufenthaltserlaubnis ist es genauso. Eine Pflicht, den eAT ständig mit sich zu führen, sehe ich nicht. Ist auch nicht notwendig. Wenn z. B. die Polizei feststellen will, ob jemand sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, guckt sie ins AZR. --Opihuck 01:33, 24. Nov. 2017 (CET)Beantworten