Diskussion:Aufhebungsvertrag

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Autumn Windfalls in Abschnitt „einer Verbeitragung unterliegen“
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Nicht nur im Arbeitsrecht, auch bei Mietverträgen[Quelltext bearbeiten]

Anmerkung: Aufhebungsverträge nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch häufig bei Mietverträgen
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.81.45.82 (DiskussionBeiträge) 20:21, 9. Dez. 2004 (MEZ))

Versionshistorie von Auflösungsvertrag[Quelltext bearbeiten]

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  • (Aktuell) (Vorherige) 01:53, 16. Sep. 2003 217.224.165.199 (Diskussion) (rückgängig)
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  • (Aktuell) (Vorherige) 18:57, 22. Dez. 2002 217.2.216.31 (Diskussion) K (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 18:56, 22. Dez. 2002 217.2.216.31 (Diskussion)

--FordPrefect42 19:10, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Und was soll das hier? Die Versionsgeschichte ist doch auch (sogar etwas ausführlicher) an der dortigen Weiterleitung, auf der Seite Versionsgeschichte von „Auflösungsvertrag“, einsehbar. --92.224.251.172 07:55, 9. Mai 2012 (MESZ)

Sperrzeit[Quelltext bearbeiten]

"Hat der Arbeitnehmer keinen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (beispielsweise: schwere Krankheit) wird eine Sperrzeit von 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt und die Bezugsdauer gleichzeitig um 25 Prozent gekürzt." - Das ist so nicht ganz richtig. Die Bezugsdauer wird um 12 Wochen, MINDESTENS 25v.H. gemindert. Das kommt drauf an, wie lang die Bezugsdauer ist. Im Übrigen ist der Anfangssatz zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung, soweit er sich auf das Thema Sperrzeit bezieht, praktisch unverständlich. Dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängen darf, wenn zum gleichen Zeitpunkt auch betriebsbedingt gekündigt worden wäre, hat nichts mit einer Abfindung zu tun. Selbiges gilt auch beim Aufhebungsvertrag ohne Abfindung. Bei beiden Szenarien wäre der Arbeitnehmer sowieso zum gleichen Tag arbeitslos geworden, sodass ihn keine Schuld am Jobverlust trifft. However, ich ändere mal bisschen drin rum ;-) --80.187.106.201 22:09, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das ist nett, aber bitte gebe Quellen an. Am besten in Form von Einzelnachweisen. Hier soll kein Mist in den Artikeln stehen (gerade bei so einem heiklen Thema), daher die Genauigkeit. Kannst du sie bitte noch nachtragen? Oder steht beispielsweise die Sache mit den wichtigen Gründen in der bereits vorher als Einzelnachweis angegebenen Gerichtsentscheidung? Dann vermerke das am besten im Einzelnachweis auf was er sich bezieht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:24, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Deine Änderung wurde zurückgesetzt weil du keinerlei Erklärung in der Zusammenfassung angegeben hast. Du solltest dort auf die Diskussion hinweisen, wenn du hier etwas dazu schreibst. Wenn du deine Änderung wieder aktivieren willst um Quellen hinzuzufügen, dann gehe in die Versionsgeschichte, klicke auf das Datum/Uhrzeit deiner Änderung, füge die Quellen hinzu und speichere ab. Dies geht nur, solange sonst niemand den Artikel nach dir bearbeitet hat. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:30, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:50, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

„einer Verbeitragung unterliegen“[Quelltext bearbeiten]

Wer das für eine normale Ausdrucksweise hält, sollte – Entschuldigung für die Grobheit – überhaupt nicht in einer Allgemeinenzyklopädie schreiben. Selbst in Behörden wird inzwischen darauf geachtet, dass Texte verständlich und nicht im Nominalstil geschrieben werden. --Autumn Windfalls (Diskussion) 23:29, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Nun, das hier ist ein fachspezifischer Artikel, in dem zwangsläufig auch fachspezifische Sprache auftaucht. Leichte Sprache und Einfache Sprache ist in Version analog zu Simple-English-Wikipedia zu verwenden, nicht aber in einer Enzyklopädie, die den Anspruch hat, mehr als Hauptschullesebuchniveau zu haben. Wer in rechtsbezogenen Artikeln editiert sollte auch in der Lage sein, mit fachlichen Begriflichkeiten umzugehen.--Losdedos (Diskussion) 23:37, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wir schreiben nicht für Juristen, wir schreiben für Leser, die keine Juristen sind und sich informieren wollen, was ein Aufhebungsvertrag ist und welche Folgen sich daraus ergeben. --Autumn Windfalls (Diskussion) 00:03, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Verbeitragung versteht man auch als Nichtjurist. Medizinische, wirtschaftswissenschaftliche, rechtswissenschaftliche (etc.) Artikel bringen es mit sich, das darin Fachbegriffe auftauchen. Wir schreiben hier weder für Juristen noch für Nichtjuristen. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie. Ein gewisses Grundniveau kann man dabei voraussetzen. Wenn man sich über eine Materie informieren will, ist es zwangsläufig so, dass man mit Fachbegriffen in Kontakt kommt. Dann muss man, wenn man persönlich damit nichts anfangen kann, recherchieren und nicht die Ansprüche aller zu Gunsten der eigenen herunterschrauben. Ich muss auch häufig in medizinischen Artikeln zweimal überlegen, was gemeint ist. Dennoch käme ich nicht auf die Idee, das sprachliche Niveau meinem in diesem Bereich anzupassen, sondern ich würde versuchen meinen Kenntnisstand auf das Niveau des Artikels zu bringen. Das ist Sinn einer Enzyklopädie: Wissen schaffen, den eigenen Horizont erweitern und nicht umgekehrt. Der Begriff Verbeitragung wird im Übrigen seit Jahren an mehreren Stellen völlig unbeanstandet in der Wikipedia verwendet.--Losdedos (Diskussion) 00:09, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist kein Wörterbuch? --Autumn Windfalls (Diskussion) 00:20, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Was soll der Unsinn? Warum legst du nun einen fachlich falschen und unbelegten Artikel an? Das ist im weitesten Sinne Vandalismus. Wikipedia:BNS ist dir ein Begriff?--Losdedos (Diskussion) 00:32, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Du bist herzlich eingeladen, deinen behaupteten Sachverstand einzubringen, einen Löschantrag zu stellen... einen Baustein hast du ja schon untergebracht. Zu diesem Artikel kannst du dritte Meinungen einholen. Deine Fachfreunde werden dich bestimmt unterstützen. Bis dann. --Autumn Windfalls (Diskussion) 01:04, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich werde sicher nicht für dich "Hol das Stöckchen" spielen. Klassischer Fall von BNS-Vandalismus. Selbst gemeldet hast du dich ja im Grunde genommen schon, daher spare ich mir eine gesonderte Vandalismusmeldung.--Losdedos (Diskussion) 01:24, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

WP:Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

3M: Unterliegen der Verbeitragung ist schlimmstes Bürokratensprech, die in normalem und klaren Deutsch verfasste Alternative ist klar zu bevorzugen. Sollte dieses Kunstwort unbedingt erwähnt werden müssen, dann bitte als entsprechend qualifizierter Nachsatz mit Hinweis auf die Sprachkunst der Bürokraten. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 07:31, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

<quetsch> 3M mal offiziell nachgefragt, nicht nur mittelbar über die VM. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:46, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
3M: Wenn fachspezifische Sprache nötig ist, um etwas auszudrücken, was sich anders nicht darstellen lässt, kann man sie selbstverständlich verwenden. Aber wenn, wie hier, der Sachverhalt problemlos ohne Fachsprech darzulegen ist, dann sollte man das auch tun. Raus damit! Grüße --Kpisimon (Diskussion) 09:34, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M Stimme hier meinen beiden Vorrednern zu. Das hat auch nichts mit vermeintlichem Hauptschulniveau zu tun. Solange es sich ausdrücken lässt, ohne ungebräuchliche Fachbegriffe zu verwenden, sollte das auch getan werden. --HanFSolo (Diskussion) 09:50, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M Dito. Hier mit Begriffen wie "Hauptschulniveau" zu operieren ist zudem eine absolute Unverschämtheit. WP hat nicht den Zweck, sprachliche Monstrositäten aus dem Gruselkabinett der Amtsstuben zu verewigen.--Nico b. (Diskussion) 10:59, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Siebte Meinung: Zustimmung zu meinen Vorrednern und um noch einen draufzusetzen: Angebliche Fachsprache ist in diesem Fall weder schärfer, genauer oder unmissverständlicher, sondern Beweis für mangelnde Deutschkenntnisse von Juristen oder Beamten. Ich empfehle http://ml.42.org/nick-fun/msg00408.html --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:14, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ich muss mich etwas revidieren, so unnötig der Begriff auch ist, wird er doch häufig benutzt, als Gegenstück zur Versteuerung. Folgende Formulierung fände ich tolerierbar: Von sogenannten unechten Abfindungen müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden („Verbeitragung“). --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:33, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
(„Verbeitragung“) als Ergänzung fände ich tolerabel. --Autumn Windfalls (Diskussion) 17:12, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wäre das nicht eher was für Wiktionary? Zur Erklärung sinnfreier und enthemmter Nominalisierungen aus dem Bürokratismus? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:48, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Dort nützt es den Lesern von Wikipedia-Artikeln leider nichts. --Autumn Windfalls (Diskussion) 17:50, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Auch wenn es sich schön plakativ verkaufen lässt: Verbeitragung ist weder eine „sinnfreie“ noch ein „enthemmte Nominalisierung aus dem Bürokratismus“.
Wir einigen uns bitte zunächst auf Folgendes: Verbeitragung ist in der Sozialverwaltung und in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ein ständig verwendeter Begriff und keineswegs nur die fixe Idee eines schreibfaulen Beamten, der Tinte und Kreativität sparen wollte. Ich bitte darum, mir und uns Zitate oder Belege zu diesem Befund zu ersparen; anderenfalls müsste ich diese Diskussionsseite mit Fundstellennachweisen fluten, was mir nicht schwer fallen, aber keinen Spaß machen würde. Weiter einigen wir uns bitte auch darauf, dass jeder, der diesen Begriff liest, ohne allzu großes Nachdenken erfasst, was damit gemeint ist. Das wird man auch in Zeiten von RTL von einem erheblichen Teil unserer Bevölkerung noch sagen können.
Eine andere Frage ist, ob der Begriff schön ist. Das liegt im Auge des Betrachters. Diese Frage wird man allerdings auch bei vielen anderen Termini Technici stellen können: Was beispielsweise ist an „Zylinderbankwinkel“ schön (taucht hier auf), was an „Ladungsbewegung“ und was an „Parametrisierung“? Termini Technici sind nicht dazu da, schön zu sein; sie sind auch nur begrenzt zur OMA-Tauglichkeit geeignet. Dafür haben sie einen Vorteil: Sie sind präzise.
Letztlich sind wir bei der Frage, was die WP sein soll: (1) Der Versuch einer ernst zu nehmenden Enzyklopädie oder (2) eine allgemeine Lebensberatung für alle im Plauderton. Sollten wir uns für Variante (1) entscheiden, dann wird man dem Leser auch den einen oder anderen Terminus Technicus zumuten können. Dazu gehört dann allerdings auch die Erkenntnis, dass wir mit unserem Projekt nicht jeden erreichen können. Wenn wir uns dazu nicht durchringen können, müssen wir uns für Variante (2) entscheiden. Dann erreichen wir allerdings sehr zügig das Niveau von RTL, bei dem man bei der Kommentierung eines Sportwettbewerbs auch mal Sätze hören kann wie: „Je schneller desto freu“. Das versteht dann wirklich der letzte Depp. Ich sehe nicht, dass das unser Ziel sein sollte. Leute, die mit Texten von mehr als zwei Zeilen ihre Schwierigkeiten haben, wird es immer geben. Aber für die schreiben wir nicht. Die lesen unsere Artikel im Übrigen sowieso nicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: In Artikeln, die in eine bestimmte thematische Richtung gehen, ist es nicht verkehrt, die dort üblichen Termini Technici zu verwenden. Es ist - im Gegenteil - eine Frage von Seriosität. Daher kann Verbeitragung gerne stehen bleiben. Und nein: Die Formulierung „Von sogenannten unechten Abfindungen müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden („Verbeitragung“)“ ist nicht besser. Sie ist nur anders. Im Interesse eines friedlichen Miteinanders würde ich sie hier allerdings mit einigem genervten Durchatmen für vertretbar halten.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 20:18, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Doch Matthias, der Satz Von sogenannten unechten Abfindungen müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden („Verbeitragung“) erscheint mir viel besser, denn er macht deutlich, dass das Wort Slang ist. In gerichtlichen Entscheidungen (nur 151 in JURIS) wird das Wort ganz überwiegend zur Darstellung des Klägervorbringens verwendet. Das Wort ist nicht "salonfähig", und für die Entscheidungsgründe eines gerichtlichen Urteils ist es ein Geht-gar-nicht. Würde ich mich als Richter für schämen. JURIS-Treffer in der Gesetzeswelt übrigens: Null. Das Wort ist sicher in der Arbeitsfachsprache gebräuchlich, weil es so herrlich kurz einen Vorgang beschreibt, für den man sonst sehr viel mehr Wörter bräuchte. Deswegen: Verschweigen sollte man es nicht, aber enzyklopädische Hochsprache ist es (noch) nicht. --Opihuck 22:25, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Naja, das BSG scheut sich nicht, Verbeitragung in die Entscheidungsgründe "aufzunehmen", z.B. Urteil vom 7. Mai 2014, Az. B 12 R 18/11 R oder Urteil vom 12. November 2008, Az. B 12 KR 10/08 R. Gefühlt taucht der Begriff in Weisungen und Richtlinien regelmäßig auf. Das ist jedenfalls meine Wahrnehmung. In einschlägiger Literatur sowieso. Mit dem Verb "verbeitragen" findet sich bei Juris in der Rechtsprechung auch so einiges.--Losdedos (Diskussion) 22:49, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wie gesagt: Das Wort wird benutzt, aber es scheint mir - trotz diverser Erwähnungen auch in Urteilen des BSG - noch immer erklärungsbedürftige Arbeitsfachsprache zu sein. Die Fachleute wissen, was gemeint ist, und die Laien kugeln sich, und denken sich, die Fachleute haben 'n Knall. --Opihuck 23:15, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ist ja richtig: Verbeitragung ist keine Umgangssprache, sondern Fachsprache, und der ästhetische Wert des Wortes ist begrenzt. Ja, der Gesetzgeber hat den Begriff nicht legalisiert (wie so viele andere auch). Trotzdem ist er in seiner Lebenswelt gängig und ganz sicher kein No-Go (das gilt auch für meinen Urteile, und ich nehme das durchaus nicht zum Anlass, mich zu schämen). Weil er gängig ist und weil jeder, der einigermaßen Grips im Schädel hat, kapieren kann, was gemeint ist, gibt es keinen Grund, ihn in Artikeln, die thematisch passen, nicht zu verwenden. Wir spielen hier Enzyklopädie, nicht Belletristik. Und keine seriöse Enzyklopädie wird darauf verzichten, Fachbegriffe zu nutzen. Dass sich der Laie darüber kugeln mag - geschenkt. Der kugelt sich ohnehin über alles mögliche. Dass es nicht zielführend sein kann, dass wir uns hier am Niveau des kugelnden Laien ausrichten, ist im Übrigen schon thematisiert worden.
Wie gesagt: Ich kann mit der erklärenden Verwendung im Klammerzusatz leben, sehe aber keinen Grund, den Begriff zu verteufeln und zu verstecken.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 06:16, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Das Wort entspricht der rauhfutterverzehrenden Großvieheinheit: Ja, es wird verwendet, es mag auch in speziellen Anwendungsfällen grenzwertig sinnvoll zu sein, ist aber keine allgemeinenzyklopädische Sprache. Ich finde auch die alles andere als selbsterklärenden Rotlinks in dem Satz sehr störend, mit den augenscheinlichen Fachbegriffen der echten vs. unechten Abfindungen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:29, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ich wiederhole nochmal meine Aussage von oben: Angebliche Fachsprache ist häufig weder schärfer, genauer oder unmissverständlicher, sondern auf mangelhaftes Sprachgefühl, Euphemismus oder bewusste Abgrenzung gegenüber Laien zurückzuführen. Das gilt nicht nur für Juristen oder Beamten, sondern auch für Ärzte, Mathematiker, Hundezüchter viele andere. Zum hiesigen Beispiel

  • müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden ist gutes Deutsch mit bedeutungstragenden Verben
  • müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden ist ein Euphemismus, der das Unwort zahlen vermeidet
  • unterliegen einer Verbeitragung der Sozialversicherung ist unnötige Substantivierung, ein Warnsignal ist übrigens die doppelte Vorsilbe

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:17, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Was mich nach wie vor stört, ist das „angeblich“ in der Formulierung „angebliche Fachsprache“. Ich hatte gehofft, dass wir jedenfalls bei diesem hier zu diskutierenden Begriff über das „angeblich“ hinweg sind. Du willst nicht wirklich Nachweise über die Verwendung des Begriffs in der Praxis sehen, oder?
Ich sperre mich ja nach wie vor nicht gegen einen Satz, der das Phänomen eher lang als schlank darstellt, und ob das dann als "zahlen" oder "abführen" formuliert wird, soll mir (auch) egal sein; da scheinen einige Sprachästheten weit empfindlicher zu sein als ich. Ich lege allerdings schon Wert darauf, dass der Begriff Verbeitragung irgendwie im Artikel erscheint, meinetwegen auch in einer Klammer, solange es nicht nur eine Fußnote ist. Darauf wird man sich doch wohl einigen können...--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:47, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Beamtendeutsch ist doch keine Fachsprache! Eine Fachsprache ist dort und nur dort sinnvoll, wo sich Fachleute miteinander austauschen und die Alltagssprache keine hinreichend präzisen Ausdrücke kennt. In Gesetzen und Verordnungen, die der Durchschnittsbürger eigentlich verstehen können sollte, dienen derartige Ausdrücke aber genau nicht der Verständigung, sondern der Ausgrenzung, und sorgen dafür, dass der Normalverbraucher einen an ihn gerichteten oder auf ihn bezogenen Verwaltungsakt nicht ohne Hilfe eines Chiffre-Kundigen lesen kann. Von daher ist es natürlich sinnvoll, den Begriff hier zu erwähnen, damit der Interessierte bei der Suche nach dem Begriff in Wikipedia fündig wird. Ich wäre für die Formulierung müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden (im Beamtendeutsch auch "Verbeitragung").--Nico b. (Diskussion) 15:07, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Beamtendeutsch ist POV und deutlich abwertend und gehört genau so wenig in eine Enzyklopädie. Wenn man sieht, dass das höchste deutsche Sozialgericht es sogar vereinzelt verwendet, ist es auch in der Sache nicht richtig. Ansonsten d'accord. --Opihuck 15:28, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Beamtendeutsch leitet weiter auf Verwaltungssprache und wird dort als eine Mischung aus Soziolekt und Fachsprache erklärt, "meist unverständlich und [...] für durchschnittliche Leser intransparent". Dieser Ausdrückung einer Kritisierung des vorstehend Obengenannten kann der Unterzeichnende seine Beipflichtung zufügen.--Nico b. (Diskussion) 16:16, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Die voluminöse Expansion subterraner Knollengewächse ist reziprok proportional zur intellektuellen Kapazität des produzierenden Agrarökonomen. Entspricht imho in etwa dem von Losdedos gewünschten Satz. Alles korrektes Deutsch, das sogar Sinn ergibt, aber völlig absurdes Geschwafel, das vor allem Distanz zum Pöbel erzeugen soll. Was sind eigentlich diese noch immer nict erklärten Rotlinks zu den echten vs. unechten Abfindungen? Da sollte doch zumindest ein Blaulink auf einen entsprechenden Absatz in Abfindung möglich sein, seitens derer, die diese unverständlichen Fachbegriffe hier eingeführt haben. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:18, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Entspricht imho in etwa dem von Losdedos gewünschten Satz. Was soll der Unsinn? Wo habe ich einen Satz in exakt genau eigentlich welcher Formulierung gewünscht? Mir ging es darum, dass Verbeitragung nicht aus dem Artikel entfernt wird. Den Begriff habe ich selbst ja noch nicht mal in den Artikel eingeführt. Dass ich begleitend noch einen fehlenden Aspekt eingefügt habe, der in der Wikipedia bislang nicht thematisert ist und durch Rotlink auf das Fehlen hingewiesen habe, ist eine sinnvolle Erweiterung. Gerne mag jemand den Blaulink dann füllen. Ich werde dafür allerdings nicht zur Verfügung stehen, da mir genau solche Diskussionsbeiträge die Motivation dazu nehmen.--Losdedos (Diskussion) 22:48, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Drei allgemein nicht verständliche Fachbegriffe, von denen einer sich wenigstens als typisch beamtendeutsche Nomominalisierungskreation aus einem Verb erkennen, und sich somit der Sinn erschließen, lässt. Zwei ohne jegliche Erklärung als Rotlink, sehr leserfreundlich. Wer unbedingt unverständliches Bürokratengewäsch einbringen muss, der sollte dies zumindest irgendwie erklären, und nicht die Verständlichmachung der verquasten Insidersprache anderen überlassen. Würde zumindest meiner Ansicht nach einem ordentlichen, allgemeinenzyklopädischen Verhalten entsprechen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:31, 28. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wer unbedingt unverständliches Bürokratengewäsch einbringen muss, der sollte dies zumindest irgendwie erklären, und nicht die Verständlichmachung der verquasten Insidersprache anderen überlassen. Würde zumindest meiner Ansicht nach einem ordentlichen, allgemeinenzyklopädischen Verhalten entsprechen. Ich befürchte, du meinst das ernst. Vielleicht solltest du Artikel in Bereichen gar nicht lesen, in denen dir die Fachkenntnis und das Interesse fehlt und du auch nicht gedenkst, durch Artikellektüre zumindest ansatzweise Kenntnisse zu erwerben. Wenn du meinst, es sei "Bürokratengewäsch", sagt das eher etwas über dich und deine Einstellung als über den Inhalt des Artikels, speziell des Satzes aus. Rotlinks sind völlig üblich und Sinn und Zweck dieses auf Mitarbeit (Das meint insbesondere Artikelmitarbeit. Das ist die Mitarbeit, bei der man Inhalt im Artikel und nicht auf der Diskussionsseite produziert.) ausgerichteten Projekts. Rotlinks regen zur Erstellung von fehlenden Artikeln an. Dazu gibt es sogar die entsprechenden Funktionsseiten, die als "XY/Fehlende Artikel" benannt sind. Das "unverständliche Bürokratengewäsch" und die die "verquaste Insidersprache" ist im Übrigen nur für diejenigen unverständlich, die der eigentliche Artikelgegenstand nicht interessiert und die eher Freude am diskutieren haben. Wer am Artikelgegenstand interessiert ist und die Fachkenntnis nicht hat, der kann ja recherchieren oder um Artikelerstellung im Portal oder auf der Diskussionsseite bitten, beziehungsweise auf der Diskussionsseite um Ergänzung oder Erläuterung noch nicht ausreichend dargestellter Passagen im Artikel bitten. Würde nicht so destruktiv auf Diskussionsseiten aufgetreten, wären auch sicherlich mehr Benutzer bereit, solche Rotlinks zu füllen. Meist setze ich im Übrigen Rotlinks, wenn ich beabsichtige, diese sogar selbst irgendwann zu füllen. Hier ist mir der Spaß allerdings dran vergangen und ich werde es zunächst jedenfalls nicht selbst erledigen. Dein Vorhalt, zum ordentlichen, allgemeinenzyklopädischen Verhalten gehöre nicht die Verständlichmachung der verquasten Insidersprache anderen überlassen sei dir gesagt, dass es genau das ist, was ich (und viele andere Benutzer) hier seit vielen Jahren umsetze. Kann ich aus deiner Artikelmitarbeit jetzt nicht unbedingt erkennen und ich zeihe mir diesen von dir damit hingestellten Schuh sicher nicht an, dass ich hier quasi "anderen die Arbeit vor die Füße werfe". Es ist immer noch hilfreicher den Artikel bereits teilweise auszubauen - auch durch über Rotlinks zumindest angedeutete inhaltliche Elemente - als den Artikel auf einem unvollständigeren Level zu belassen. Ein Artikel ist im Übrigen viel leserfreundlicher, wenn er alle relevanten Informationen enthält und nicht wenn er sie verschweigt, weil einige es nicht verstehen "können" oder wollen. Wenn es so wäre, wie du es darlegst, dann könnte man hier z.B. auch vortragen, ein Großteil der medizinischen Artikel sei "unverständliches Medizinergewäsch". Dem ist aber nicht so. Es gibt im Übrigen viele Leser in Enzyklopädien, die suchen Artikel auf, um etwas zu lernen, und nicht um sich selbst bauchpinselnd zu sagen: "Ha, was ich da jetzt gelesen habe, wusste ich ja alles schon.". Wenn das letztere nämlich zuträfe, bräuchten wir keine Enzyklopädie.--Losdedos (Diskussion) 20:11, 28. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Lasst uns das bitte beenden. Die Diskussion ist ohnehin schon viel zu lang. Im Interesse einer konsensualen Lösung schlage ich folgende Formulierung vor:

...müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden (sogenannte "Verbeitragung")

Damit müssten doch eigentlich alle leben können.
Und falls irgendjemand ein Interesse daran hat, jenseits jeder Ressentiments oder Minderwertigkeitskomplexe wirklich zu verstehen, warum Gesetze abstrakt gefasst sein müssen, kann er sich gerne bei mir melden.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 16:33, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ja natürlich, mein Vorschlag war ja nicht ganz ernst gemeint. Wenn ich aber auch einen Ratschlag erteilen darf, dann würde ich dir empfehlen, dich mit dem Unterschied zwischen benötigter Präzision und sprachlicher Ausgrenzung zu beschäftigen. Das vorliegende Beispiel ist ja wirklich wunderbar geeignet, weil "unterliegen der Verbeitragung" nicht das kleinst Bisschen präziser oder abstrakter ist als deine Formulierung "müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden".--Nico b. (Diskussion) 16:39, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Es ist aber auch nicht schlechter. Es ist vielleicht nicht besonders ästhetisch (wobei ich persönlich damit keine allzu großen Probleme habe), aber es erfüllt seinen Zweck. Einen Aspekt der sprachlichen Ausgrenzung sehe ich im Übrigen gerade bei diesem Wort, das zu 100% Muttersprache ist, überhaupt nicht. Damit will ich es bewenden lassen. Wer fügt den Klammerzusatz in den Text ein?--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 16:55, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Dank an alle, die zur konstruktiven Lösung beigetragen und auf unnötige Eskalation wie BNS-Anwürfe und Hochnäsigkeiten verzichtet haben. Gruß --Autumn Windfalls (Diskussion) 07:04, 29. Apr. 2016 (CEST)Beantworten