Diskussion:Ausgleichsmechanismusverordnung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Andol in Abschnitt Physischer Stromfluss
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Auswirkungen[Quelltext bearbeiten]

  1. Auswirkung auf die Stromeinspeisung. Die im Ersten Absatz suggerierte Wirkung auf die Einspeisung von Erneuerbarer Energie oder fossile Energien ist nicht existent. Vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung mussten konventionelle Kraftwerke nicht mehr gedrosselt werden als nach der Einführung da die einzige gesetzliche Grundlage zur Drosselung der Einspeisevorrang bis zur Gefährdung der Netzstabilität im EEG ist. Diese wurde nicht durch die Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung verändert oder aufgehoben. Die direkte Zuweisung des EEG-Stroms inerhalb Deutschlands (der sogenannte Verbrauchsvorrang) verbot den fossilen Kraftwerken nicht die Einspeisung in das Europäische Netz und damit dem Export. Das dieser nach der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stark angestiegen ist beruht auf der Entwicklung der (Börsen)Strompreise und dem braunkohlelastigen Kraftwerkspark in Deutschland.
  2. Nachfrage nach Ökostrom. Der Strom aus den EEG-Anlagen durfte laut dem EEG zu keiner Zeit als "Ökostrom" vermarktet werden und wurde so auch nie von den Ebnergieversorgungsunternehmen ausgewiesen. Der Begriff Ökostrom sollte deshalb entfernt werden. Eine Zwangszuteilung wie sie vor Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stattfand ist keine Nachfrage da sie nicht auf einem Handel beruht. Gleichwohl verringert eine Zwangszuteilung wie sie vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stattfand die Nachfrage nach konventionellen Strom insgesamt. Damit ist sie in ihrer Wirkung in der Merit-Order identisch wie das Angebot nach der Ausgleichsmechanismusverordnung. Somit kann die Ausgleichsmechanismusverordnung keinen anderen Effekt auf die Entwicklung der Börsenpreise haben wie das vorherige Verfahren.
  3. Anstieg der Differenzkosten. Der Anstieg der Differenzkosten beruht auf dem Absinken der (Börsen)Strompreisen und ist nicht auf die Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung zurückzuführen (Siehe Punkt 2 der Kritik). Der alleinige Vergleich mit der Verdopplung der Vergütungszahlungen läßt den Faktor der Nichtprivilegierten Strommenge, die bei der Berechnung der Umlage eine Rolle spielt und absolut unabhängig von der Ausgleichsmechanismusverordnung ist, völlig außer acht.
  4. Vorteil für Elektrizitätsunternehmen. Die angeblich wieder vollständigen Versorgung von Stadtwerken durch die großen Elektrizitätsunternehmen (dieser Begriff sollte besser definiert werden) ist nicht nachgewiesen. Die verlinkte Quelle stellt da nur eine Behauptung auf ohne auf eigene oder fremde Untersuchungen hierzu zu verweisen. Es widerspricht dem Handeln der Unternehmen die Letztkunden beliefern den Strom vollständig über direkte Verträge einzukaufen. Das immer weiter ansteigenden Volumen der an den Strombörsen gehandelten Strommengen spricht ebenfalls gegen eine solche Annahme.

Da der Abschnitt "Auswirkungen" im wesentlichen auf diese falsche Behauptung beruht sollte er grundlegend überarbeitet oder entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von Patet omnibus veritas (Diskussion | Beiträge) 16:44, 11. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Sorry, dieser Abschnitt ist mit umfangreich belegt, darunter auch wissenschaftliche Arbeiten. Und diese Arbeiten betonen sehr wohl die Bedeutung der Änderung des Ausgleichsmechanismus. Deine Behauptungen sind damit nicht korrekt. Außerdem widersprichst du dir selbst, wenn du erst schreibst, dass "Vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung mussten konventionelle Kraftwerke nicht mehr gedrosselt werden als nach der Einführung", und dann in Punkt 2 anführst, dass "eine Zwangszuteilung wie sie vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stattfand die Nachfrage nach konventionellen Strom insgesamt" verringere. Was die Nachfrage angeht, hier ist die physische Nachfrage gemeint, nicht die marktwirtschaftliche. Das geht aber aus dem Kontext klar hervor. Genau wie der Umstand, dass sich die Differenzkosten erst durch den geänderten Ausgleichsmechanismus derart drastisch entwickelt haben. Das steht übrigens auch exakt so in den angeführten Belegen. Höchstens über Punkt 4 kann man diskutieren, aber auch das ist belegt und plausibel. Andol (Diskussion) 17:14, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Sorry da ist überhaupt nichts wissenschaftlich belegt sondern es werden die Interpretationen der wissenschaflichen Quellen durch den Autor dieses Abschnittes wiedergegeben. Es hat sich keine der verklinkten Studien mit der Auswirkung des Ausgleichsmechanismusverordnung auf Börsenpreise, Einspeisemengen etc. im Detail beschäftigt. Es fehlt in allen Studien der nachgewiesene causale Zusammenhang zu diesen Themen. Bestenfalls werden in den Studien Meinungen wiedergegeben - wissenschaftlich höchst fragwürdig. Studien die sich mit dem Merit-Order-Effekt der Erneuerbaren Energien die durch das EEG gefördert werden im Detail beschäftigen, kommen zu einer Größenordnung von maximal 6 - 10 € je MWh gesamter preissenkender Effekt (und das auch bereits vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung). Dazu steht im Gegensatz ein Strompreisverfall von 2008 bis heute über alle Handelsorte hinweg von weit über 30 € je MWh - insofern ist der direkte causale Zusamenhang nicht belegt. Ich widerspreche mir nicht: Eine physische Einspeisung der EEG-EEs ist und war immer nur bis zur Erreichung der Netzinstabilität möglich. Durch den Einspeisevorrang, der nicht abgeschafft oder verändert wurde, müssen auch heute noch sämtliche konventionellen Kraftwerke in Ihrer Einspeiseleistung gedrosselt werden bis die Netzstabilität gefärdet wird (Reserveleistung etc.) Es gibt nicht die geringsten Anzeichen das diese Drosselung der konventionellen Kraftwerke in Deutschland bis zur Gefärdung der Netzstabilität aufgegeben wurde. Das die Möglichkeiten des Stromexportes genutzt werden und damit deutsche Kraftwerke mehr als den deutschen Bedarf decken ist nicht Folge der Ausgleichsmechanismusverordnung sondern der gefallen Marktpreise für Strom. Wie wissenschaftlich belegt können die EEG-EEs aber nur zu maximal einem Drittel dafür verantwortlich gemacht werden. Der Absatz zur Versorgung der Stadtwerke ist nicht belegt, die zitierte Quelle hat dazu keinerlei Untersuchungen angestellt oder auf fremde Untersuchungen verwiesen - die Quelle stellt die Meinung des Verfassers da und nicht mehr. Es ist auch nicht plausibel, da fundamentale Marktdaten wie die Handelsvolumen an den Strombörsen dagegen sprechen. Der Absatz ist lediglich für die in diesem Abschnitt vorgestellte Theorie der angeblichen Wirkung der Ausgleichsmechanismusverordnung erforderlich, damit diese ein weiteres Fundament bekommt. Ich bleibe bei meiner Einschätzung das der Abschnitt "Auswirkungen" überarbeitet werden sollte, zumindest als separate Theorie gekennzeichnet der einer gleichwertigen Theorie gegenüber gestellt wird oder entfernt werden sollte, da die angegeben Auswirkung nicht wissenschaftlich belegt ist, der Abschnitt eine sehr einseitige Betrachtungsweise enthält und es genügend Gegenbeweise zu dieser Theorie gibt.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 11:25, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Im Gegensatz zu den verlinkten Arbeiten, die sehr den geänderten Ausgleichsmechanismus verantwortlich machen, hast du noch keine Belege geliefert. Ob du etwas für plausibel hälst oder nicht, ist für die Wikipedia irrelevant. Zumal deine Argumentation auf einem Zirkelschluss beruht. Der Merit-Order-Effekt ist ja nur deshalb so stark, weil der Ausgleichsmechanismus verändert wurde und das den Merit-Order-Effekt deutlich verstärkt hat. Es macht nämlich für die Preisbildung einen erheblichen Unterschied, ob der durchschnittliche Preis eines Monates angesetzt wird oder aktuelle Börsenpreise am Spotmarkt, der mit EEG-Strom überflutet wird, während andere Marktsegmente frei gehalten werden von EEG-Strom. Dass dann die Spotmarktpreise einbrechen ist so zwangsläufig wie plausibel. Und ist mittlerweile auch in der Peer-reviewten Literatur angekommen. doi:10.3390/su71215834 Andol (Diskussion) 01:59, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nun der Merit-Order-Effekt ist auch nach der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung eben nicht über 30 € MWh stark sondern er ist wesentlich geringer in der Höhe - genau das ist ja der Denkfehler auf dem die in diesem Abschnitt dargestellte "Auswirkungen" beruhen. Zusätzlich gab es einen vergleichbar hohen Merit-Order-Effekt vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung, den es ja eigentlich nicht geben sollte wenn nur die Ausgleichsmechanismusverordnung dafür sorgen würde. Dazu folgende Studie http://www.impres-projekt.de/impres-wAssets/docs/Merit-Order-2012_final.pdf Der Merit-Order-Effekt ist zusätzlich völlig unabhängig vom Handelsort (Spot / Terminmarkt)da es eine starke Wechselwirkung zwischen den Handelsorten gibt - deutlich zu erkennen an dem parallelen Verlauf der jeweiligen Preise - Quelle: Terminmarkt Abbildung 3 http://www.power-solution.at/assets/NewFolder/StrommarktInfo-Dezember-2015201601.pdf Spotmarkt: Abbildung 4 https://www.ise.fraunhofer.de/de/downloads/pdf-files/data-nivc-/kurzstudie-zur-historischen-entwicklung-der-eeg-umlage.pdf. Wenn man ferner noch berücksichtigt das die Handelsmengen der von Übertragungsnetzbetreibern an den Spotmarkt gebrachten EEG-Strommengen seit 2011 kontinuierlich auf Grund der Direktvermarktung abnehmen, ist das Argument, das allein der Handelsort entscheidend ist, noch weniger stichhaltig. Quellen: Jahresabrechnungen https://www.netztransparenz.de/de/EEG_Jahresabrechnungen.htm Der alte Mechanismus hatte das "Glück" des frühen Tod so das er die Auswirkungen der Wirtschaftskriese 2007, die Ende 2008 / 2009 in der Europäischen Wirtschaft ankam - Abzulesen am starken Einbruch des Stromverbrauchs 2009 Quelle: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/images/3/34/EU-28_Evolution_of_electricity_supplied_%28in_GWh%29%2C_2000-2014_annual_data%3B_2008-2014_monthly_data.png - nicht mehr erleben musste, da für die Ermittlung der Umlage laut EEG der Zeitraum von 01.10. 2007 bis 30.09.2008 maßgeblich war bzw. aufgrund der Beschaffungsstrategien der Versorger die Terminmarktpreise aus dem Vorjahr überproportional die durchschnittlichen Beschaffungspreise beeinflussten - abzulesen am Handelsvolumen der Spot / Terminmarktbörsen. Quelle: relevanter Zeitraum: § 54 Absatz 2 EEG https://www.clearingstelle-eeg.de/files/EEG_2009_Urfassung_juris_0.pdf Handelsvolumen: http://de.statista.com/graphic/1/12486/entwicklung-der-eex-handelsvolumina.jpg . Die tatsächlichen Handelsvolumen und die Tatsache das seit 2011 die von den Übertragungsnetzbetreibern an den Spot-Markt gebrachten Strommengen abnehmen widerlegen sehr deutlich das Argument der "Flutung". Ich hätte dann gene auch mal die Peer-reviewten Literatur die deine Aussagen stützt. Abschließend eine Bemerkung: Ich habe den Eindruck das Du dich nur oberflächlich mit dem Strommarkt, der Preisbildung und dem Netzbetrieb auseinander gesetzt hast, sonnst würdest du nicht derartig leicht zu widerlegende Thesen hier verbreiten. Ich hatte auf eine konstruktiven Verbesserung des Artikels gehofft um hier nicht einen Änderungskrieg auszulösen. Wie gedenkst Du hier einen Konsens zu schaffen?--Patet omnibus veritas (Diskussion) 14:29, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
So, erst mal vielen Dank für die von dir verlinkten Studien. Ich habe sie mir nun mal genauer angesehen. Nur die erste Studie von Sensfuß sowie die Studie von Fraunhofer ISE erwähnen überhaupt den Ausgleichsmechanismus. Alle anderen Studien und Grafiken gehen überhaupt nicht auf ihn ein. Woher beziehst du also dein Wissen, dass der Ausgleichsmechanismus nicht verantwortlich war? Bitte bedenke, dass wir hier nur Wissen darstellen, aber nicht selbst forschen. Selbst Rohdaten auuswerten und daraus eigene Schlüsse ziehen ist in der Wikipedia nicht zulässig, da wir nicht selbst forschen (dürfen).
Kommen wir also zu den beiden Studien, die den Ausgleichsmechanismus erwähnen. Sensfuß schreibt folgendes: "Der Ausbau Erneuerbarer Energien bewirkt auch unabhängig von der spezifischen Förde-rung durch das EEG einen Preiseffekt auf dem Großhandelsmarkt für Strom. Aufgrund ge-ringer Grenzkosten kommen z.B. Windkraftanlagen prioritär zum Einsatz. Dieser Effekt kann auch als Verschiebung der Angebotskurve skizziert werden. Dies gilt insbesondere ab dem Jahr 2010. Durch die neue EEG Wälzung, in der keine Bandlieferung an die Ver-triebe mehr erfolgt." Laut Sensfuß ist also der Merit-Order-Effekt nach der Reform des Ausgleichsmechanismus ausgeprägter als unter der alten Regelung, weil die Bandlieferung durch das neue Verfahren ersetzt wurde. Natürlich gab es auch zuvor schon einen Merit-Order-Effekt, aber die Qualität ist eine andere.
Und die Fraunhofer-Studie betont, dass es durch die Reform zu einem Einbruch der Erlöse kam: "Die Reform des EEG-Ausgleichsmechanismus hin zu einer rein finanziellen Wälzung führte wie zuvor in Abbildung 3 gezeigt zu einem Rückgang der Vermarktungserlöse für EEG-Strom von 5,15 Mrd. Euro in 2009 auf 3,35 Mrd. Euro in 2010 und aufgrund des Merit-Order Effektes seit 2011 zu einem deutlichen Rückgang der Börsenstrompreise am Spotmarkt." Auch dieser Effekt ist logisch. Bis 2009 waren die Energieunternehmen, die die Letzverbraucher belieferten, verpflichtet, produzierten Ökostrom durchzuleiten und die volle EEG-Vergütung den Übertragungsnetzbetreibern zu erstatten. Die volle Erstattung wurde abgeschafft und die Finanzierung auf die Strombörse verlagert, wo natürlich nicht die volle Einspeisevergütung erzielt werden kann, da die Börsenpreise ja unterhalb der durchschnittlichen Einspeisevergütung liegen. http://www.jarass.com/Energie/B/et,%20v2.9,%20Ver%f6ffentlichung.pdf Und genau da liegt ja das Problem! es geht nicht nur um den Merit-Order-Effekt, es geht gerade auch um den Übergang vom alten physikalischen Wälzmechanismus zum verpflichtenden Verkauf an der Strombörse.
Und auf dieses grundsätzliche Problem verweisen mittlerweile eine ganze Reihe von Studien. Jarass hat gleich 3 Arbeiten zu dem Thema verfasst http://www.jarass.com/Energie/B/et,%20v2.9,%20Ver%f6ffentlichung.pdf http://www.jarass.com/Energie/B/ZNER%2006-2013,%20vpublished.pdf http://www.jarass.com/Energie/B/EEG-Reform,%20neue%20energie%202-2014.pdf (sowie einen Absatz in einem Buch dazu geschrieben), die Fraunhofer-Studie weist auf das Problem mit den massiv gefallenen Erlösen an der Börse hin, nachdem die Ausgleichsmechanismus reformiert wurde, eine IZES-Studie macht ebenfalls die Ausgleichsmechanismusverordnung verantwortlich http://www.izes.de/cms/upload/pdf/20120123_Absenkung_EEG_Umlage.pdf und Gawel et al. betonen ebenfalls die Bedeutung des veränderten Ausgleichsmechanismus, den sie als Hauptursache für einen großen Teil der nach 2010 angefallenen EEG-Umlage identifizieren. doi:10.3390/su71215834 Das ist ein halbes Dutzend Studien, die allesamt den veränderten Ausgleichsmechanismus herausheben, Medienartikel mal weggelassen, da wissenschaftliche Arbeiten ja Vorrang haben. Die einzige Möglichkeit, hier einen Absatz einzubauen, dass es in der Forschung auch andere Meinungen gibt, wäre, wissenschaftliche Arbeiten anzuführen, die sich auf diese Studien beziehen und diese falszifieren bzw. zumindest behaupten, dass sie diese falsifiziert haben. Aus Studien, die sich gar nicht mit dem veränderten Ausgleichsmechanismus beschäftigt haben, herauszulesen, dass die oben angeführten Studien falsch sind, funktioniert aber nicht, da das Original Research wäre, gleiches gilt für die eigene Interpretation von Rohdaten. Beides wäre Theoriefindung und ist bei Wikipedia nicht zulässig. Andol (Diskussion) 22:05, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wenn Du schon aus den Studien zitierst, dann bitte vollständig und nicht nur die Dinge die Deiner Interpretation passen - wo wir dann eben bei genau der Theoriefindung währen die nicht erlaubt ist - Sensfuß schreibt: Der Ausbau Erneuerbarer Energien bewirkt auch unabhängig von der spezifischen Förderung durch das EEG einen Preiseffekt auf dem Großhandelsmarkt für Strom. Aufgrund geringer Grenzkosten kommen z.B. Windkraftanlagen prioritär zum Einsatz. Dieser Effekt kann auch als Verschiebung der Angebotskurve skizziert werden. Dies gilt insbesondere ab dem Jahr 2010. Durch die neue EEG Wälzung, in der keine Bandlieferung an die Vertriebe mehr erfolgt. Bis zum Jahr 2009 dürfte jedoch die Strommenge über die Bandlieferung noch größer gewesen sein als die über den Spotmarkt gehandelten Ausgleichsmengen. Deshalb wird für das Jahr 2009 noch die Darstellung als Verschiebung der Nachfrage gewählt.
Er beschreibt hier die zwei möglichen Fälle der Einflußnahme auf die Großhandelspreise: Verschiebung der Angebotskurve zum einen (ab Geltung der Ausgleichsmechanismusverordnung) und Verschiebung der Nachfragekurve (überwiegend vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung)zum anderen. So wie Sensfuß die Daten verwendet hat und so wie es laut MOE-Theorie ist, sind beide Verschiebungen in ihrer Wirkung auf die Großhandelspreise identisch. 1 GW weniger Nachfrage entspricht im MOE exakt 1 GW zusätzliches Angebot mit den geringsten Grenzkosten. Damit ist die Theorie des Angebotsortes tot und sollte entfernt werden ebenso wie alle davon Abgeleitetten Erkenntnisse.
Gehen wir weiter zur IZES-Studie ich zitire mal den Absatz der sich mit der Ausgleichsmechanismusverordnung beschäftigt vollständig: Darüber hinaus ist zu vergegenwärtigen, dass die Höhe der EEG-Umlage auch von der Entwicklung der Strompreise abhängig ist. Zum einen, weil aufgrund des Rechtsrahmens der Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) der EEG-Strom derzeit nur auf Spotmärkten und preisunabhängig veräußert werden darf. Dies führt zu sinkenden Preisen auf dem Spotmarkt (Merit-Order-Effekt). Damit sinken aber zugleich die Erlöse aus dem Verkauf des EEG-Stroms, welche mit den Kosten des EEG (Anlagenvergütung, wie auch Sonderregelungen) verrechnet werden. Zum anderen bleibt es für EEG-Anlagenbetreiber uninteressant, ihren Strom direkt am Markt zu veräußern und damit auf die EEG-Einspeisevergütung zu verzichten, wenn die dortigen Preise unterhalb ihrer gesetzlich festgeschriebenen Vergütung liegen und aufgrund des EE-Ausbaus tendenziell stagnieren oder weiter absinken. Auch eine Ausweitung des EEG-Stromverkaufs auf andere Märkte wird dieses Problem nur zeitweise lösen können, da mit dem zunehmenden Angebot an EEG-Strom und bei zugleich begrenzter Nachfrage die Preise mittelfristig an allen Märkten sinken müssen.
Auch hier wird von Dir nur der zur eigenen, vorgefassten Meinung passende Aspekt hervorgehoben.
Kommen wir zu Jarass - ich nenne es mal Jaras 1, 2, 3 nummeriert in der Reihenfolge deiner Zitierung. In Jarass 1 gibt es nur "könnte", "zu befürchten" und "zweifelhaft". Es gibt keine Untersuchungen von Ihm ob das Scenario das er "befürchtet" eintreffen kann. Er ignoriert vollständig den Abnahmezwang und die sich daraus ergebenen Konsequenzen zur Durchleitung und Verbrauch der EEG-Strommenge. Jarass 2 hat auch keine Eigenen Untersuchungen zu dem Thema parat. Er beschäftigt sich mit Forderungen aus seiner Sicht an die Novellierung des EEGs. Er fordert z.B. das der EE-Strom nur in Deutschland verbraucht wird, was bei einer 100% EE-Versorgung zu unnötigen Doppelkapazitäten bzw. massiven Speicherausbau führen würde. Die Quelle ist völlig irrelevant zum Thema Auswirkungen auf die Großhandelspreise und damit die Umlage. Jarass 3 Beschäftigt sich mit dem Netzausbau, auch hier will er eine Marktabschottung die bei den EEs völlig kontraproduktiv ist, zu zu deutlich höheren Systemkosten durch Speicher und massiven Überkapazitäten bei den EEs führt. Auch hier wieder keine eigene Untersuchung zu den Auswirkungen der Ausgleichsmechanismusverordnung auf die Großhandelspreise. Diese drei Quellen stellen die persönliche Meinung von Prof. Jarass da und sind nicht wissenschaftlich belegt - Triviallitteratur nennt man das.
Soll ich weiter machen die Quellen durchzuforsten? Gut kommen wir zu Gawel et al.: Wo ist da die eigene Untersuchung zum Ausgleichsmechanismus? Nichtmal die entsprechende Literatur die in dem Abschnitt Auswirkungen zu den Thema angegeben wird wurde verwendet um die Behauptungen zu untermauern. War es ihnen etwa peinlich da auf die Lobbyverbände zu verweisen oder die gleiche Trivialliteratur zu zitieren wie Du?
Was bleibt denn übrig wenn es keine deutlichen Auswirkung auf die Großhandelspreise anders als vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung gibt? Wenn es keine, nicht aus Netzstabilitätsgründen (Must-Run-Kapazitäten), Abregelungen bei den EEs gibt die durch die Ausgleichsmechanismusverordnung bedingt sind? Nichts! Das alles steht hier nur weil hier jemand seine eigne sehr einseitige Interpretation der Faktenlage gemacht hat und das ganze mit Artikeln von Vertretern von Lobbyverbänden und Trivialliteratur untermauert hat. Theoriefindung Wissensfindung par Excellence nenne ich das. Der Abschnitt sollte gelöscht werden weil er den Regeln der Wikipedia widerspricht und nicht wissenschaftlich belegt ist.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 14:46, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Lange rede, kurzer Sinn: Du kannst keine Arbeiten nennen, die die sechs angeführten Arbeiten wiederlegen, sonder verweist nur auf deine eigene Meinung. Und auf das Hauptargument, nämlich dass die physische Wälzung, bei der die komplette Vergütung gezahlt bzw. weitergegeben wurde durch die Börse ersetzt wurde wo nur ein kleiner Teil der Vergütung wieder reinkommt (derzeit ca. ein Viertel) bist du mit keinem Wort eingegangen. Es ist doch offensichtlich, dass es einen sehr großen Unterschied macht, ob EEG-Strom zu den durchschnittlichen Erzeugungskosten durchgeleitet wird und gesetztlich nicht unter diesen verkauft werden DARF, oder ob er an der Börse gahandelt wird, wo er nur geringe Erlöse erzielt. Das ignorierst du aber vollkommen. Sorry, so kommst du hier definitiv nicht weiter. Gawel et al ist ein peer-reviewtes Paper, das ganz klar den EInfluss der Ausgleichsmechanismusvergütung heraushebt. Ob du dies für richtig oder falsch hälst ist für den Artikel irrelevant, da das deine Meinung ist, die für den Artikel nicht maßgeblich ist/sein darf. Wir haben bisher 6 Arbeiten, die den Effekt oder Einzelaspekte davon betonen und bisher keine einzige Arbeit, die sie falsifiziert. Viel deutlicher geht es nicht mehr. Wenn das alles so grob falsch wäre müsste es ja zig Arbeiten geben, die die anderen Arbeiten falsifiziert haben. Da sollte es dir doch ein Leichtes sein welche zu nennen anstelle hier persönliche Mutmaßungen zu äußern. Andol (Diskussion) 15:32, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es gibt keine 6 Arbeiten der Sekundärliteratur die die im Abschnitt Auswirkungen getroffenen Aussagen unterstützen. Das suggerierst Du hier ganz alleine. Was Du für offensichtlich hälst ist irrelevant sondern nur was wissenschaftlich belegt ist und da ist einzig die Ermittlung der preissenkenden Wirkung durch die Studien z.B nach Sensfuß oder Fürsch, M. et al http://www.econstor.eu/obitstream/10419/74394/1/746636563.pdf relevant. In keiner dieser Studien gibt es einen Hinweis auf die Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung - weil es diesen Einfluss einfach nicht gibt. Die kommen zu einer Preissenkung in Höhe von weniger als 10 €/MWh und nicht wie von 2008 - 2010 über 30 €/MWh oder nach 2012 bis 2015 weitere 15€/MWh. Das ist die einzige relevante wissenschaftliche Literatur zu dem Thema die alle andere "Literatur" die DU hier anbringst falsifiziert. Bei Fürsch werden noch eine große Zahl weitere Wissenschaftler zitiert die den MOE untersucht haben auch hier kommt keiner auch nur in die Nähe der Preissenkung die im relevanten Zeitraum erfolgt ist. Die 6 Artikel von Dir sind nicht in der Lage zu erklären wie die Ausgleichsmechanismusverordnung verantwortlich ist für den Preisverfall auf dem Großhandelsmarkt. Sie sind schlicht irrelevant für diese Fragestellung und untermauern nur die hier von Dir präsentierte Theorie ohne einen eigenen Beitrag in Form von Untersuchungen dazu zu leisten. Die 6 Artikel sind weder Primär noch Sekundär geschweige denn Tertiäre Literatur zu diesem Punkt. Sie stellen nur Meinungen dar nicht wissenschaftliche Fakten oder Belege.
Ich plädiere für eine dritte Meinung dazu da wir zwei hier nicht weiterkommen.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 17:03, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Sorry nicht böse gemeint aber Gawel et al beschäftigen sich mit einem ganz anderen Thema und erwähnen - ohne Quellenangabe oder Verweise auf eigene Untersuchungen! den hier unter Auswirkungen veröffentlichten Effekt. Tut mir leid das hätte mir mein Professor um die Ohren gehauen - soviel zum peer-review.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 17:12, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Auch dieses Paper geht mit keinem einzigen Wort auf die Änderung des Ausgleichsmechanismus ein, kann also Paper, die das tun, keinsfalls falsifizieren. Die 6 Paper oben betonen sehr wohl die Bedeutung der Änderung des Ausgleichsmechanismus, das geht teilweise bereits aus den Titeln hervor (Neuer EEG-Ausgleichsmechanismus kann den Ausbau der erneuerbaren Energien gefährden!). Und deine Behauptung, von wegen ich würde hier Sachen erfinden, kannst du stecken lassen, sie fallen nämlich auf dich zurück. Denn das geht das den Papern klar hervor. Fangen wir mal mit der peer-reviewten Arbeit von Gawel et al. an doi:10.3390/su71215834. Dort steht:

"What is more, the observed electricity price increases caused by the EEG surcharge can only be partly attributed to the actual financial promotion of renewables. The reasons for this are twofold: First, a legislative change to the equalisation mechanism in 2010 is responsible for a large part of the subsequent increase in the EEG surcharge. Up to 2009, the quantities of electricity remunerated under the EEG were passed on in the accounts of the electricity suppliers in such a way that all of them show an equally large share of EEG electricity in their energy mix. For electricity quantities received in accordance with this “physical roll-over”, the electricity suppliers had to pay an average EEG tariff which was determined on a monthly basis. This meant that there was no trading of EEG electricity on the energy exchange. Since 2010, EEG power is traded on the energy exchange’s spot market by the transmission system operators (TSOs), and the remaining additional costs are passed on to the final consumer via a fixed EEG surcharge that applies nationwide. The above-mentioned merit order effect has consequently been in effect since then. As a result, revenues from the sale of EEG-remunerated electricity in 2014 amounted to only about half of revenues from the sale EEG electricity in 2009 [11], despite the fact that the capacity generated by EEG installations has almost doubled in the same period [21]. The differential costs that have to be covered by the EEG surcharge have also risen correspondingly so that the EEG surcharge has had to be increased."

Was also habe ich erfunden? Gawel et al. schreiben klipp und klar, dass die Änderung des Ausgleichsmechanismus eine erhebliche Bedeutung hatte, nämlich, dass sie für eine Großteil des Anstiegs der EEG-Umlage nach 2010 verantwortlich war. Sie betonen die Bedeutung des Umstiegs von physischer Wälzung mit vollständiger Bezahlung des EEG-Stroms auf den verpflichtenden Verkauf an der Börse, wo nur ein Teil der vorherigen (vollständigen) Erlöse erzielt werden können. Und sie betonen, dass die Erlöse an der Börse deswegen 2014 nur halb so hoch waren wie 2009, obwohl 2014 doppelt so viel EEG-Strom erzeugt wurde. Und das das dann logischerweise die EEG-Umlage hochgetrieben hat. Und das alles sind Tatsachen, die du bei deiner ausschließlichen Betrachtung auf den Merit-Order-Effekt vollkommen ignorierst. Du kannst mit dem Merit-Order-Effekt nichts widerlegen, was mit dem Merit-Order-Effekt gar nichts zu tun hat. Diese Effekte, die Gawel et al. beschrieben, rühren vom Umstieg von der physischen Wälzung auf den Börsenhandel her. Und nicht vom Merit-Order-Effekt. Der kommt zwar noch oben drauf, hat hiermit aber erstmal nichts zu tun.

Auch Jarass betont vor allem den Umstieg von physischer Wälzung auf Börse. "Bei Starkwind wird der Strompreis an der Börse sehr niedrig sein, bei Schwachwind hoch. Das bedeutet insgesamt niedrige Erträge für den Windstrom und eine entsprechendhohe Differenz zwischen EEGVergütung und Börsenerlös. Schon deshalb ist eine reine Börsenvermarktung des EEGStroms problematisch." [1] Auch hier ist das Argument also, dass die Vergütung an der Börse sehr niedrig sein wird, also nur einen Bruchteil der gezahlten Vergütung wieder reingeholt wird (wie in der Realität dann auch eingetreten), während bei der physischen Wälzung die Vergütung komplett, d.h. 1:1 weitergegeben wurde. Das ist doch des Pudels Kern.

Es macht einen gehörigen Unterschied, ob für EEG-Strom, der im Schnitt 10-15 ct kostet, genau diese 10-15 ct gezahlt werden müssen, oder ob es an der Börse 3 ct/kWh gibt und mit den dann natürlich anfallenden Differenzkosten die EEG-Umlage (nicht die Vergütungskosten, die sind gleich) massiv aufgebläht wird. Und das entgeht dir mit deiner ausschließlichen Betrachtung des Merit-Order-Effektes völlig. Und genau deswegen haben deine Studien zum Merit-Order-Effekt keinerlei Aussagekraft bezüglich Gawel, Jarass und anderen, weil sie sich einfach nicht mit dem Problem beschäftigen, das diese beschreiben. Dass du dann ausgerechnet die einzige Peer-reviewte Studie hier pauschal als ungeeignet bezeichnet, weil sie angeblich nicht zum Thema schreibt (Verteilungsfragen sind also bei der Verteilung von Kapital völlig unangebracht?) geradezu lachhaft. Gerade die Merit-Order-Studien gehen doch weitgehend am Thema vorbei, weil sie sich auf einen kleinen Aspekt konzentrieren, das von Gawel, Jarass und Co. identifizierte Hauptproblem, nämlich den Umstieg von physischer Wälzung auf Verkauf an der Börse aber gar nicht ansprechen, geschweigedenn untersuchen. Andol (Diskussion) 18:03, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

1. Zu Gawel et al. Da Gawel keine eigenen Untersuchungen zum Einfluss der Ausgleichsmechanismusverordnung angestellt hat und nicht auf Primärliteratur dazu verweist ist das nur eine Meinung von Gawel und damit wissenschaftlich irrelevant.
2. Jaras und Co. Da Jarrass keine Eigenen Untersuchungen zum Einfluss der Ausgleichsmechanismusverordnung angestellt hat und nicht auf Primärlitteratur dazu verweist ist das nur eine Meinung von Jarass und damit wissenschaftlich irrelevant.
3. für die Ermittlung der EEG-Umlage wurden sowohl vor als auch nach der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung die Differenz zwischen der EEG-Vergütung und einem Großhandelspreis gebildet. Vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung war der Großhandelspreis der Mittelwert der Preise aller vom EVU eingekauften oder selber produzierten Strommengen (Termin + Spotmarkt). Da Großhandelspreise einer starken gegenseitigen Beeinflussung unterliegen macht es für die mittel und Langfristige Entwicklung der Differenz keinen Unterschied welche Großhandelspreise verwendet werden, maximal die absolute Höhe im einstelligen € je MWh-Preis differiert. Diese Differenz kann aber die Entwicklung der EEG-Umlage nicht erklären.
4. Du hast also keine wissenschaftlich belegte Primär oder Sekundärliteratur für die Begründung im Abschnitt "Auswirkungen" die es zu widerlegen gilt.
5. Du hast also keine wissenschaftlich belegte Primär oder Sekundärliteratur die einen Effekt des Umstieges von der "Physikalischen" Wälzung auf den Verkauf an der Börse nachweisen.
Fazit: Der Abschnitt sollte überarbeitet werden und die nicht wissenschaftlich belegten Behauptungen entfernt werden.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 10:28, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Zur Verdeutlichung von Punkt 3. in meinem letzten Beitrag möchte ich noch folgende Quelle anbringen: http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 In dieser Aufstellung sind auf Seite 7 des PDFs die mittleren EEG-Vergütungen dargestellt und auf Seite 12 die mittleren Differenzkosten. Wenn man die Differenz aus der mittleren EEG-Vergütung und den Differenzkosten bildet erhält man den mittleren "Großhandelspreis" für konventionellen Strom. Mit der Einschränkung das bis 2009 die Terminmarktpreise des jeweiligen Vorjahres aufgrund der Einkaufsstrategie der EVUs bzw. der Jahresfutures aufgrund der Regelungen im EEG in der Menge überwiegen, während ab 2010 die Jahresgenauen Spotmarktpreise verwendet werden. Es wird deutlich das die Differenzkosten auch vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung abhängig sind von den Großhandelspreisen. Da die EEG-Umlage vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung also nicht danach berechnet wurde was die Versorger für den Ihnen zugeteilten EEG-Strom zu zahlen hatten sondern nur was er teurer war als der konventionelle Strom den sie sonst einkauften, macht es im Groben keinen Unterschied ob die Differenzkosten nach der Methode vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung berechnet werden oder nach der Methode die seit der Einführung verwendet wird. Alles was jetzt noch übrig bleibt um den Anstieg der Differenzkosten zu erklären ist der Merit-Order-Effekt und der ist nachweislich nicht wesentlich höher als vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung und nachweislich wesentlich geringer als die Preissenkung bei den Großhandelspreisen seit Ende 2008.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 11:34, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es ist für diesen Artikel völlig bedeutungslos, ob du Jarass, Gawel et al und andere Literatur für wissenschaftlich relevant hälst oder nicht, zumal deine Methodik dabei auch ziemlich merkwürdig ist. Fakt ist, es gibt ein halbes Dutzend Arbeiten die den Ausgleichsmechanismus verantwortlich machen, während du zwar sehr viel persönlichen Text produziert hast, bisher aber noch keine einzige Publikation geliefert hast, die diese Arbeiten falsifiziert. Alles, was du bisher geschrieben hast, war in Bezug auf diesen Abschnitt unbelegt und damit deine persönliche Theoriefindung. Du hast zwar sehr viele Erklärungen geliefert, die stimmen können oder auch nicht, aber aber es fehlt weiterhin jede wissenschaftliche Arbeit, die deine Aussagen direkt belegt. Deine gesamten privaten Quelleninterpretationen sind für den Artikel nicht zitierfähig, zumal sie auch der vorhandenen wissenschaftlichen Literartur widersprechen. Wenn das alles so falsch ist, was Jarass, Gawel und andere so schreiben, dann muss es doch ein leichtes sein, Literatur zu finden, die diese widerlegt. Das Gegenteil ist aber der Fall, Gawel hat seine Schlussfolgerungen sogar durch ein Peer-Review gebracht, während du offensichtlich keine Literatur nennen kannst, die die zitierten Arbeiten falsifiziert. Deine eigene Meinung ist nämlich nach Wikipedia-Grundsätzen hierzu irrelevant. Damit fällt die Quellenkritik doch ziemlich einfach: Auf der einen Seite stehen mehrere wissenschaftliche Arbeiten, darunter eine mit Peer-Review, auf der anderen Seite die Aussagen eines Wikipedia-Autors, der keine direkten Belege für seine Aussagen nennen kann, sondern sich auf eine Vielzahl eigener Berechnungen und Interpretationen von Rohdaten stützt. Und aufgrund dieser eigenen Berechnungen und Interpretationen von Rohdaten sollen mehrere wissenschaftliche Arbeiten mit ähnlicher Aussage entfernt werden. Nein, so läuft Wikipedia nicht. Andol (Diskussion) 23:03, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe folgende Publikation gefunden: http://www.oeko.de/oekodoc/1587/2012-443-de.pdf , die die Ursachen des Preisverfalles an den Strommärkten in dem Zeitraum 2008 - 2009 ganz eindeutig in den Handelspreisen für CO2 und Steinkohle nachweist, einem Markt in dem ganz sicher nicht die Ausgleichsmechanismusverordnung wirkt. Somit kann der Hauptteil des Umlageanstieges von 2009 bis 2012 direkt aus dem Verursacherfeld der Ausgleichsmechanismusverornung gestrichen werden. Wenn also der Haupteil nicht der Ausgleichsmechanismusverordnung zugewiesen werden kann und die Untersuchungen zum MOE keinen Einfluss der Ausgleichsmechanismusverordnung betonen oder nachweisen dann gibt es jetzt zumindest eine wissenschaftlich belegte Gegentheorie die es wert ist hier dargelegt zu werden. Deshalb wiederhole ich mein Anliegen: Der Abschnitt Auswirkungen sollte überarbeitet werden so das es ersichtlich wird das es zu dem von Jarras behaupteten Einfluss auch eine alternative Erklärung gibt.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 12:58, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Und hier noch eine Publikation https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/oeko-institut-20130701greenpeace_prognose_eeg-umlage.pdf in der folgender Satz zu finden ist: "So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise.". Auch hier keine Erwähnung der Ausgleichsmechanismusverordnung - wie auch da sie auf beiden Handelsmärkten nicht wirksam ist. Also kann auch bis Mai 2013 die Ausgleichsmechanismusverordnung als Verursacher entfallen. Was bleibt denn jetzt noch? Je länger man drüber nachdenke um so lächerlicher wirken die Argumente von Jarrass und Co die ohne je eigene Untersuchungen dazu angestellt zu haben oder auf Untersuchungen Anderer dazu zu verweisen pauschal einen Handelsort für allen Umlage-Übel ausmachen wollen. Das ist wie von der Korrelation zwischen Storchpopulation und Geburtenrate zu schlussfolgern das der Storch die Kinder bringt.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 14:48, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Und wieder führst du zwei Studien an, die nichts zu dem Thema schreiben, nutzt deren Rohdaten für deine eigene Interpretation. Und das ist gemäß den Wikipedia-Regularien unzulässig, da Wikipedia-Autoren nicht forschen dürfen. Genau das tust du aber, wenn du eigene Schlüsse aus Studien ziehst, die diese Schlüsse nicht ziehen. Das ist ein Verstoß gegen die Wikipedia-Grundprinzipien und kann niemals Grundlage für Artikelarbeit sein. Daneben bitte ich dich auch Strohmann-Argumente zu unterlassen. Deine eigenen Interpretationen von wissenschaftlichen Arbeiten hier auf der Diskussionsseite sind niemals selbst wissenschaftliche Belege, wie du hier behauptest. Genausowenig macht Jarass den reformierten Ausgleichsmechanismus für alles Übel verantwortlich. Deine Polemik am Schluss kannst du dir übrigens sparen. Mit vielen Studien, die den Ausgleichsmechanismus überhaupt nicht erwähnen, belegn zu wollen, dass andere Studien, die dem Ausgleichsmechanismus eine Rolle zuweisen, allesamt falsch liegen, ist methodisch nämlich auch ziemlich tollkühn. Vor allem aber ist es TF, was wiederum ein Ausschlusskriterium für die Wikipedia ist. Noch immer hast du keine einzige Studie anführen können, die Jarass, Gawel und die anderen Studien widerlegen oder das auch nur behaupten. All die Schlussfolgerungen, dass sie falsch liegen müssen, stammen ausschließlich von dir. Andol (Diskussion) 23:55, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nun erstens benutze ich keine Rohdaten sondern das Fazit das die Autoren dieser beiden Studien ziehen - das willst Du hier lediglich suggerieren. Zweitens, wenn Studien den Preisverfall an den Groshandelsmärkten eindeutig dem Preisverfall bei der Steinkohle und den Verschmutzungsrechten für CO2 nachweisen können, dann kann es dich doch nicht stören wenn man diese Studien hier präsentiert. Wegen mir kann die Theorie zu der Wirkung des Ausgleichsmechanismus ruhig stehen bleiben, wenn man gleichzeitig die Ergebnisse der beiden Studien dazu stellt. Das ist keine Theoriefindung das ist neutraler Standpunkt. Dann kann der Leser selber entscheiden wem er glauben möchte. Ich denke die Disskussion ist an einem Punkt angekommen an dem es keinen weiteren Sinn mehr macht auf Dich Rücksicht zu nehmen. Du bist nicht in der Lage Quellen anzugeben die einen wissenschaftlich begründeten kausalen Zusammenhang erbringen konnten das die Ausgleichsmechanismusverordnung ursächlich für den Verfall der Großhandelspreise und damit für den Anstieg der Differenzkosten ist wie bisher im Abschnitt behauptet wird. Ich kann hingegen eine Studie vorzeigen die mit wissenschaftlichen Methoden den überwiegenden Teil der Preissenkung dem Verfall der Preise bei den Verschmutzungsrechten und der Steinkohle kausal nachweist. Ich werde den Artikel überarbeiten und es drauf ankommen lassen. Am Ende entscheiden die Admins.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 11:32, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Deine Kernaussage, dass der Ausgleichsmechanismus keinerlei Auswirkungen hat, steht in diesen Studien nicht drin. Diese Schlussfolgerung zeihst du aus anderen Aussagen, die in den Studien drin stehen, damit ist die Aussage, dass der Ausgleichsmechanismus nicht verantwortlich ist und Jarass und Co. Unrecht haben, TF. Was anderes ist es im Artikel zu erwähnen, dass es auch Studien gibt, die andere Ursachen verantwortlich machen, das kannst du mit diesem Studien belegen. Und wenn du das zusätzlich zu dem bisher im Artikel befindlichen Absatz ergänzen willst, dann habe ich da nichts dagegen. Den Kommentar zum Rest spare ich mir, denn ich habe oben oft genug dargestellt, dass du bis jetzt keine einzige Studie anführen konntest, die Jarass und Co. widerlegt. Es ist eine inhaltliche Frage, ob die im Artikel vorhandenen Arbeiten deinen Kriterien genügen oder nicht. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass du für die Gegenposition, die die genannten Arbeiten widerlegt, überhaupt keine Literatur nennen kannst. Andol (Diskussion) 11:46, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nun wenn Du der Meinung bist es müsste eine Studie geben die schreibt "Jarass und Co. liegen falsch!" dann muss ich entgegenen was haben den Jarrass und Co belegt? Warum sollte man etwas widerlegen müssen was nicht mal belegt ist? Ich denke Du solltest mal über die dürftige Quellenlage nachdenken denn reputable Literatur ist das nicht was Du hier anbringst. In keiner der Quellen die angebracht wurden wurden Untersuchungen zur Auswirkung der Ausgleichsmechanismusverordnung gemacht oder auf Untersuchungen dazu verwiesen. Das ist ein Fall für die Qualitätssicherung / Belegeprüfung. Werde ich mal anstoßen.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 12:45, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
In keiner der im Kapitel "Auswirkungen" genannten Quellen wurde die Entwicklung der Börsenpreise seit 2009 mit überprüfbaren Fakten belegt.Und anders als im Kapitel "Auswirkungen" in den Raum gestellt sanken die Börsenpreise nicht im Jahr 2010 nach in Krafttreten der Verordnung, sondern die Börsenpreise am Spotmarkt stiegen zunächst in den Jahren 2010 und 2011 wieder deutlich an, und waren auch 2012 noch höher als 2009, das belegen alle seriösen Quellen zur Entwicklung der Börsenpreise an der EEX wie die "Energy Charts" vom "Fraunhofer ISE" https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=al --Patet omnibus veritas

Vermarktung[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz "Vermarktung" ist veraltet. 2011 ist mittlerweile Vergangenheit.

Der letzte Satz ist unverständlich und falsch.

Unverständlich: Was bedeutet, dass "Strom unter dieser besonderen Bezeichnung nicht unter der für EEG-Strom gezahlten Durchschnittsvergütung der Hersteller verkauft werden darf."? Wenn es bedeutet, dass Strom nicht billiger als diese Durchschnittsvergütung verkauft werden darf, ergibt es inhaltlich keinen Sinn, denn es geht hier ja um die Begründung dafür, dass der Strom an der Börse nicht als "grüner Strom" verkauft werden darf, was man ja nur machen würde, um ihn teurer zu verkaufen.

Falsch: In §37 Abs.5 EEG geht es nicht um dieses Thema, sondern um Zahlungsverzug. --Querstrebe (Diskussion) 11:48, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt beginnt mit einer falschen Tatsachenbehauptung. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem geänderten Wälzungsmechanismus und demsinkenden Börsenstropreis. Preissetzend ist im MArkt vor und nach der Änderung des Wälzungsmechanismusses immer das teuerste gerade noch notwendige Kraftwerk. Daher den Einleitenden satz als Behauptung derKritiker kenntlich machen, und nicht als Tatsache hinstellen. Es ist nur eine zeitliche Koinzidenz, die von vielen populistisch ausgeschlachtet wurde, bzw schlicht nicht verstanden wurde. Preisenend war die sinkende Stromnachfrage, die steigende EE-Stromeispeisung und der intensiver werdende Strommarkt auf europäischer Ebene. (nicht signierter Beitrag von 80.39.101.29 (Diskussion) 17:49, 24. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

An welcher Stelle genau wird denn dieser Zusammenhang behauptet? Bestreitest du die Tatsache, dass der Börsenstrompreis gesunken ist? Aktenstapel (Diskussion) 18:39, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Es gibt keine falsche Tatsachenbehauptung. In der Quelle steht genau das drin: "Die Reform des EEG-Ausgleichsmechanismus hin zu einer rein finanziellen Wälzung führte wie zuvor in Abbildung 3 gezeigt zu einem Rückgang der Vermarktungserlöse für EEG-Strom von 5,15 Mrd. Euro in 2009 auf 3,35 Mrd. Euro in 2010 und aufgrund des Merit-Order Effektes seit 2011 zu einem deutlichen Rückgang der Börsenstrompreise am Spotmarkt." Es ist auch exakt das eingetreten, was Jarass bereits vor Beschluss der Regelung prognostiziert hat. Wenn man die Rahmenbedingungen des Marktes ändert, produziert er andere Ergebnisse. Und genau das ist passiert. Das Marktsegment hat sich geändert, womit der Spotmarkt überflutet wurde und andere Märkte freigehalten. Klar dass dann die Preise am Spotmarkt sinken. Zumal die feste Abnahme ebenfalls abgeschafft wurde. Dier Merit-Order gab es natürlich bereits vorher. Aber sie hat sich viel weniger stark ausgewirkt. Andol (Diskussion) 20:57, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Im streng wissenschaftlichen Sinne könnte es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handeln, da zwar das gleichzeitige Auftreten von Reform und Rückgang, nicht jedoch die Kausalität belegt wurde. Ich plädiere daher auch für eine distanziertere Darstellung der Aussage, die die Quelle ohne Zweifel trifft. (Ich hatte es im langen Artikel lediglich nicht so rasch gefunden.) Aktenstapel (Diskussion) 10:53, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich natürlich schon, wenn man ausschließlich diesen Satz betrachten würde. Da hast du vollkommen Recht. Aber es ist ja nicht nur dieser Satz. Wir haben ja auch noch die anderen Beleg im Artikel, die das gleiche aussagen. Jarass z.B. hat in mehreren Publikationen (vor und nach Änderung dieses Mechanismus) auf genau diesen Effekt hingewiesen. Damit ist es klar belegt. Davon abgesehen passt es auch einfach zusammen. Hätte diese Änderung des Ausgleichsmechanismus keinen Effekt gezeigt, dann hätten die Börsenstrompreise 2009 während der Wirtschaftskrise am niedrigsten sein müssen. Waren sie aber nicht, sondern sie fielen gegen den Nachfragetrend erst nach Einführung der Änderung trotz Wirtschaftswachstum. Und der Grund ist ganz einfach der, dass mit der neuen Regelung zwar der Einspeisevorrang für EEs bestehen blieb, der Nachfragevorrang aber wegfiel. Vorher war klar geregelt, dass für jedes GW EE-Strom, das eingespeist wurde, ein GW fossiler Strom eben nicht eingespeist werden konnte. Danach nicht mehr. Fossiler Strom konnte weiterhin schön auf dem Terminmarkt abgesetzt werden, während EE-Strom ausschließlich auf dem Spotmarkt gehandelt werden muss. Klar, dass dann der Spotmarkt teilweise überläuft und zugleich die Kohlestromerzeugung massiv ausgeweitet werden konnte. Genau deswegen haben wir jetzt doch den sehr starken Kohlestromexport, der auch erst ab 2010 (stärker) steigt. Weil es eben keinen Grund mehr gibt, Kohlekraftwerke während Zeiten hoher EE-Einspeisung zu drosseln. Alles bei Jarass nachzulesen. Ich benenne den Absatz auch mal in "Auswirkungen" um, denn genau die werden geschildert, Kritik ist es ja genaugenommen nur aus einer bestimmten Perspektive. Wer Strom an der Börse kauft, findet diese Auswirkungen ja spitze. Andol (Diskussion) 18:02, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Einverstanden! Aktenstapel (Diskussion) 22:05, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Physischer Stromfluss[Quelltext bearbeiten]

Im Zitat im letzten Abschnitt wird der Eindruck erweckt, dass der "Geldfluss" d.h. wer den EE-Strom an wen verkauft einen Einfluss auf den physischen Strom hat. Das halte ich für physikalischen Unsinn. Wenn ich als Stromkunde in Nordwestdeutschland zu einem Ökostromanbieter wechsle, der Strom aus österreichischen Laufwasserkraftwerken handelt, ändert sich zwar der Geldfluss, aber auf den physischen Fluss der Energie hat das keinen Einfluss. Es wird behauptet, dass bei hoher Windeinspeisung Kohlestrom exportiert wird. Andere behaupten, dass der Windstrom exportiert wird. Wie bitte stellt man das fest. Wenn man die Produktion von Braunkohlestrom und Windeinspeisung wochenweise gegeneinander aufträgt, stellt man für 2016 fest, dass diese beiden kaum korrelieren. Im Abschnitt "Auswirkungen" heisst es, dass nach 2009 die Produktion von Kohlestrom massiv angestiegen ist. Ich kann in den Daten der AG Energiebilanzen dafür keinen Beleg finden. Wie wäre es mit einer entsprechenden Grafik?

Richtig,tatsächlich gab es nicht nach in Krafttreten der Verordnung im Jahr 2010 einen starken Anstieg der Kohlstromerzeugung, sondern erst in Folge von Merkels Atomausstieg und der kurzfristigen Stilllegung von 8 älteren AKW Mitte 2011. In der Folge ging dann aber vor allem die Steinkohlestromproduktion ab 2014 wieder stark zurück und lag zuletzt mehr als 20 % unter der im Jahr 2009 ( nachvollziehbar über Wikipedia "Stromerzeugung" mit Verweis auf seriöse Quellen https://de.wikipedia.org/wiki/Stromerzeugung#Bruttostromerzeugung_nach_Energieträgern_in_Deutschland )
Wie viele Sperren willst du eigentlich noch umgehen, mit wie vielen Accounts willst du noch parallel arbeiten? Seit Wochen und Monaten jeden Tag das gleiche! Immer die gleiche Argumentation, die nicht belegt ist und einfach nur auf einem grotesken Denkfehler beruht. Egal mit wie vielen Accounts du es noch behauptest, die allgemeien Bärsenpreisentwicklung ist kein Beleg, denn der Effekt tritt nur bei hoher Erneuerbaren-Einspeisung auf. Dann fällt der Börsenpreis, nicht ingesamt. Insgesamt kann er steigen, fallen, gleichbleiben, je nachdem, welche weiteren Faktoren wirken. Und da kannst du noch Tausend mal die Sperre umgehen und zum x-ten Mal behaupten, dass die allgemeine Börsenpreisentwicklung ein Beleg dagegen sei, es stimmt einfach nicht. Es zeigt nur, dass du nicht in der Lage bist, mehrere Ursachen zu sehen, und es zeigt, warum Eigenforschung und TF grundsätzlich verboten ist. Genau wie Edit-War, PAs, Sperrumgehungen, Manipulationen mit Vielfachaccounts und alles weitere, mit dem du seit Wochen versuchst, deinen Standpunkt mit allen Mitteln durchzudrücken. Also lass die Wikipedia nun endlich zufrieden, denn du bist einfach nicht fähig zur Mitarbeit! Deswegen wirst du permanent gesperrt! Andol (Diskussion) 00:05, 17. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Auch deine Polemik ändert nichts daran, das erstens die beiden von dir in das Kapitel einfügten beiden Beiträge von "Jarass und Co" keine peer-reviewten Fachartikel sind, zweitens die von dort entnommene Behauptung "es wäre durch die Verordnung zu einem starken Anstieg der Kohlstromproduktion gekommen" weder in den Beiträgen von "Jarass und Co" noch in einer der anderen im Kapitel genannten Quellen durch überprüfbare Fakten belegt sind,und sich drittes diese unbelegten Behauptungen von Jarass zur Kohlestromproduktion,die du im Anfang des Kapitels übernommen hast, sich durch den Wikipedia-Artikel "Stromproduktion" und die dort genannten seriösen Quellen falsifizieren lassen.Wäre dieser Beitrag eine Studienarbeit an einer deutschen Universität,dann würde dir das jeder Prüfer um die Ohren hauen.

Eigene Meinung und Rohdatenanalysen[Quelltext bearbeiten]

Bitte mal WP:WWNI lesen. In der letzten Zeit wurden hier immer wieder eigene Meinungen, Rohdatenanalysen mit eigenen Schlussfolgerungen und Kommentare mit eigener Meinung eingefügt, die alle nur ein Ziel haben: Zu beweisen, dass das, was im Artikel steht, falsch ist. Eine solche Arbeitsweise widerspricht diametral jeden Wikipedia-Grundsätzen. Eigene Meinung, eigene Analysen, eigene Kommentare sind bei Wikipedia generell verboten und dürfen niemals in Artikel verwendet werden. Wir arbeiten ausschließlich mit Sekundärliteratur. Bitte berücksichtigen, das ist ein Grundpfeiler der Wikipedia-Arbeit! Andol (Diskussion) 15:43, 31. Jan. 2019 (CET)Beantworten