Diskussion:Ausverkauf

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Alles falsch - seit der UGP-Richtlinie 2005/29 kann die Rechtslage von 1997 (Stand der Quelle) natürlich nicht mehr gelten. Die Richtlinie kennt insbesondere keine generellen Rabatt- und Sonderveranstaltungsverbote und ersetzt derartige Verbote durch Irreführungsaspekte z.B. über Grund und Dauer des Ausverkaufs.