Diskussion:Azelainsäure

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von TrueBlue in Abschnitt Rezeptpflicht
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Leider ist der momentan angegebene Link nicht allgemein benutzbar. Könntest Du einen anderen einfügen? -- 88.217.38.206 12:31, 22. Aug. 2007 (CEST)isiBeantworten

Rezeptpflicht[Quelltext bearbeiten]

Warum rezeptpflichtig, wenn man es auch aus zwei Grundstoffen selbst herstellen kann?--Mideal (Diskussion) 16:56, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Die Frage ist insbesondere in diesem Fall zwar berechtigt, aber absurd begründet: Die Verschreibungspflicht richtet sich nicht nach dem Herstellungsaufwand. Sie beschränkt sich zudem auf Arzneimittel. Andererseits sind die Azelainsäurepräparate risikoärmer als mittelhochdosierte Glycolsäure- oder Salicylsäurepräparate. Selbst Benzoylperoxid dürfte im Vergleich wegen seines Allergisierungspotenzials der riskantere Wirkstoff sein. Vielleicht begründet sich die Rezeptpflicht damit, dass ca. 3,6% des Wirkstoffs perkutan aufgenommen werden. Perkutan aufgenommen wird allerdings auch die Salicylsäure. --TrueBlue (Diskussion) 17:38, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten