Diskussion:Bürgermeister

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Kolja21 in Abschnitt Türkei: Ko-Bürgermeister
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Türkei: Ko-Bürgermeister[Quelltext bearbeiten]

In den kurdisch geprägten Städten der Türkei scheint es das Amt des Ko-Bürgermeisters (türkisch Eş Başkanı) zu geben, d.h. zwei Personen teilen sich die Leitung der Verwaltung. Vgl. die Berichterstattung über die Wahl in Sêrt [1] und den Artikel Co-mayorship at Kurdish municipalities a crime: Turkey Interior Minister (2016). Kennt jemand die Hintergründe? Ein Abschnitt zur Türkei fehlt leider bislang im Artikel. --Kolja21 (Diskussion) 00:21, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hier steht was dazu: https://www.welt.de/politik/ausland/article159628932/Kein-Platz-fuer-Menschen-die-anders-sind.html. Offiziell gibt es also offenbar nur einen Bürgermeister. --D3rT!m (Diskussion) 01:00, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die schnelle Antwort. Dass das türkische Kommunalrecht keine Doppelspitzen vorsieht, hatte ich wegen des oben verlinkten Artikels (2016) vermutet, aber es ist gut, dafür einen Beleg zu haben. Gleichzeitig scheint die Doppelspitze auch heute, nach der Kommunalwahl in der Türkei 2024, in Städten wie Sêrt und Dersim gängige Praxis zu sein. --Kolja21 (Diskussion) 01:11, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten