Oberbürgermeister

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Oberbürgermeister ist die Amtsbezeichnung für Stadtoberhäupter größerer Städte in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Situation in Deutschland

In größeren Städten Deutschlands (in Großstädten, kreisfreien Städten, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten, Mittelstädten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) trägt das Stadtoberhaupt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister (bzw. Oberbürgermeisterin). Daneben gibt es in der Regel einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete Bürgermeister, sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Dies kann unmittelbar mit der Einwohnerzahl der Stadt (Baden-Württemberg: ab 20000 Einw., Saarland: ab 30000 Einw., Nordrhein-Westfalen: ab 100000 Einw.) oder auch mit einer z.T. historisch begründeten besonderen Bezeichnung der Stadt (Bayern: Große Kreisstadt, z.T. mit weniger als 20000 Einw.) zusammenhängen. Lübeck (211500 Einw.) ist die größte deutsche Großstadt außerhalb der Stadtstaaten, in der das Stadtoberhaupt traditionell nicht Oberbürgermeister heißt, sondern Bürgermeister. Diese Tradition teilt die Hansestadt mit dem wesentlich kleineren Wismar.

Diese und weitere Einzelheiten – wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister wählt – sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.

Wenn der Oberbürgermeister der Hauptverwaltungsbeamte der Stadtverwaltung ist, ist auch der Name der Behörde Stadtverwaltung „Der Oberbürgermeister“.

[Bearbeiten] Stadtstaaten

In Berlin, Bremen und Hamburg wird der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet. Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort „Bürgermeister und Präsident des Senats“ (Bremen), „Erster Bürgermeister“ (Hamburg) und „Regierender Bürgermeister“ (Berlin). Allerdings trägt das Stadtoberhaupt Bremerhavens die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister, da Bremerhaven über die kommunale Selbstverwaltung innerhalb des Stadtstaates Bremen verfügt. In Berlin gab es von 1809 bis 1948 sowie, beschränkt auf Ost-Berlin, von 1948 bis 1991 einen Oberbürgermeister.

[Bearbeiten] Situation im europäischen Ausland

In Dänemark heißt ein entsprechender Amtstitel Overborgmester. Im Vereinigten Königreich und anderen englischsprachigen Ländern gibt es den Titel des Lord Mayor, im Unterschied zu einem gewöhnlichen Mayor. In Tschechien heißt der Oberbürgermeister Primátor und ist das Stadtoberhaupt einer Statutarstadt.

[Bearbeiten] Siehe auch

Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen