Diskussion:Bahnstrompreissystem (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen von Tom in Abschnitt Umrechnungsfaktoren und Strompreise
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bahnstrompreissystem (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Unklarheit bezüglich EEG[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht:

„Darüber hinaus wird, nach § 37 Abs 1. EEG ein Zuschlag von 0,7 Cent bzw. 0,08 Cent je kWh (mit genehmigtem Härtefallantrag nach §§ 40 ff.) erhoben.“

Im § 37 Abs. 1 EEG hingegen steht:

„Die Übertragungsnetzbetreiber müssen selbst oder gemeinsam den nach den §§ 16 und 35 Absatz 1 vergüteten Strom diskriminierungsfrei, transparent und unter Beachtung der Vorgaben der Ausgleichsmechanismusverordnung vermarkten.“

Kann es sein, dass hier irgendwas durcheinander gekommen ist? --DF5GO18:04, 13. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Danke. Ich kümmere mich beizeiten darum. --bigbug21 (Diskussion) 14:16, 14. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Bei der Abarbeitung der toten Links habe ich eben versucht diese alte Regelung zu finden, um dann die aktuelle Entsprechung einzusetzen - ohne Erfolg. Deswegen haben ich auf die augenscheinlich gewünschte Version des § 37 EEG verlinkt. Vielleicht findet jemand etwas. --Hindicleft (Diskussion) 12:14, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Umrechnungsfaktoren und Strompreise[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag,

auf mich wirken als Fachfremden zur Bahn die umseitigen Angaben zunachst verwirrend, da in unterschiedlichen Quellen zum Bahnpreis mit unterschiedlichen Größenordnungen operiert wird.

Wegen der Größenordnungen zur Umrechnung der Verbrauchswerte ein Auszug aus dem Artikel Wattstunde

  • 1000 Wattstunden = 1 Kilowattstunde (KWh)
  • 1000 Kilowattstunden = 1 Megawattstunde (MWh)
  • 1000 Megawattstunden = 1 Gigawattstunde (GWh)
  • 1000 Gigawattstunden = 1 Terawattstunde (TWh)
  • 1000 Terawattstunden = 1 Petawattstunde (PWh)

Aufgestoßen sind mir die Angaben aus dem Artikel

Dort wird mit Anwendung der Strompreispreisbremse für 2023 ein Wert von 253 Euro für eine Megawattstunde angegeben, der ohne die Deckelung bei 496 Euro pro Megewattstunde gelegen hätte. Nun bedarf es keiner größeren Rechenkünste um den Preis für eine Kilowattstunde mit 0,253 Euro/KWh bzw. 0,496 Euro/KWh oder 25,3 Cent/KWh bzw. 49,6 Cent/KWh umzurechnen.

An anderer Stelle wurde 2013 noch auf die EEG-Augleichsabgaben und beiläufig auf die 70 prozentige Eigenproduktion des Fahrstroms[1] der DB hingewiesen.

Die Zahlen für 2024 kenne ihc nicht, aber mir scheint, dass man umseitig etwas tun könnte, um auch bei der Bahn die Steigerung der Strompreise und die Veränderungen bei den EEG-Umlagen besser darzustellen. LG --Tom (Diskussion) 15:26, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten