Diskussion:Bauernlegen (Geschichte)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 105.8.2.0 in Abschnitt Enteignung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bauernlegen (Geschichte)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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abmeiern bzw. "meierweises Austun", Meierrecht löste die Villication ab

Bauernlegen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier eine Änderung gemacht. Anstelle von wüst liegender Bauernhöfe habe ich von Bauernhöfen gesetzt. Bauernlegen bezieht sich nicht auf unbewohnte Höfe (welcher Bauer wird dort gelegt?) sondern gerade auf bewohnte Höfe.-- Jochum 15:54, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Zeiten[Quelltext bearbeiten]

Kann mal jemand den Zusammenhang zwischen französischer Herrschaft und den Gesetzen Anfang/erste Hälfte des 18. Jahrhunderts prüfen, das passt zeitlich nicht. --Hagen Graebner 22:13, 14. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Missverständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

Wie ist folgender Satz zu verstehen: "Allerdings brachte erst die napoleonische Herrschaft in Deutschland und der Kampf gegen sie die vollständige Befreiung und Beseitigung der drückenden Feudallasten." ?? Was genau sind Feudallasten? Und sind nicht auch die heutigen Privilegien der Amtskirchen noch Relikte des Feudalsystems? --TennisOpa (Diskussion) 17:02, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Und vor allem: Was haben die "Privilegien der Amtskirchen", die im Falle der Katholischen Kirche auf das Jahr 1933 zurückgehen (Reichskonkordat) mit dem Bauernlegen zu tun? --GiordanoBruno (Diskussion) 17:07, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ablenkung von meiner Frage mit einer Gegenfrage? Studier mal Geschichte: Worauf geht das Reichskonkordat in diesem Punkt zurück?? --TennisOpa (Diskussion) 17:26, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Worauf nur? Du wirst es mir sicher mit entspechender Quelle sagen können. --GiordanoBruno (Diskussion) 17:43, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Nachzulesen unter Reichskonkordat#Vorgeschichte. Es gibt z.B. noch das Privileg der Kirchensteuer (Deutschland). --TennisOpa (Diskussion) 12:16, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Es kaum möglich, dieses Thema auf einer nationalen Ebene darzustellen. Zumindest für das Königreich Hannover, und ebenso für den Großteil der übrigen Territorien des HRR bzw. des Deutschen Bundes, ist die Aussage schlicht falsch. Selbst wenn es auf Preußen, auf den sich ja der gesamte Absatz zu beziehen scheint, zutreffen würde, müsste dies auch deutlich gemacht werden. Tönjes 19:07, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Das ist logisch, ich hatte den Satz bis jetzt nicht hinterfragt - rausnehmen wäre vermutlich eine gute Möglichkeit, ansonsten müsste man differenzieren (Preussen) bzw. so verallgemeinern, dass es immer stimmt. --GiordanoBruno (Diskussion) 19:27, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz jetzt erst einmal herausgenommen. Umformuliert kann er aber wieder eingefügt werden. Ich versteh allerdings von preussischer Geschichte zu wenig, das sollte jemand anderes tun. Tönjes 11:53, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Herausnahme des Einzelnachweises Bauernlegen Artikel von Karlfried Kroll Klein Vielen in Mecklenburg[Quelltext bearbeiten]

Der Seite ist eine Überschrift voran gestellt: Einzelnachweise sind zu ergänzen. Nun habe ich einen Einzelnachweis eingestellt. SCHON WIRD ER WIEDER GESTRICHEN. Was soll denn das! Sind Einzelhinweise nicht auch Einzelbeispiele wie Bauern gelegt wurden. Das dann noch an einer ehemaligen Schulzenfamilie nachzuweisen, ist das kein Einzelnachweis? Willst Du noch die Urkunden des 18. Jh. sehen, der Schriftwechsel liegt in Landesarchiv. Das würde wohl zu weit führen. --16Exul82 (Diskussion) 10:24, 31. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Ein Einzelnachweis belegt den Text im Artikel - ein Einzelnachweis ohne dazugehörigen Text anzugeben ist folglich wenig sinnvoll. --GiordanoBruno (Diskussion) 19:26, 3. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Enteignung[Quelltext bearbeiten]

War das Enteignung oder das Aufkuendigen von Pachtvertraegen? --105.8.2.0 21:00, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten