Diskussion:Beamtenstaat

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oder ist die Übereinstimmung mit dem Klappentext [1] hier (nach den "Thesen") noch im Rahmen des Zitats? --Qcomp 20:28, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mangel an Neutralität[Quelltext bearbeiten]

mE geht dem Artikel die notwendige Neutralität ab; Beamtenstaat kann polemisch verwendet werden, hat aber auch eine technische (und dann gar nicht negative) Bedeutung - da der Beamtenstaat einen grossen Fortschritt gegenüber der absolutistischen Willkür darstellte. Für diese Verwendung, siehe z.B. G. F. Schuppert Verwaltungswissenschaft (v.a. in der politikgeschichte) und wird so z.B. im Engl. als Lehnwort verwendet, vgl. S.591 in H. J. Benda, The Journal of Asian Studies, Vol. 25, No. 4. (Aug., 1966):

"[...] fact that colonial governments are almost without exception Beamtenstaaten, apolitical, administrative polities par excellence. The maintenance of peace and order being the summum bonum of what, in Frederick Lasalle's contemptuous phrase, could be called a nightwatchman state, colonial policy is above all an instrument for the implementation, not of competing social demands but of "sound administration" per se.

oder J. J. Sheehan, The Journal of Modern History, Vol. 57, No. 4. (Dec., 1985), pp. 766-768.--Qcomp 15:02, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Parteienstaat?[Quelltext bearbeiten]

Den Parteienstaat als eine Unterform von Beamtenstaat zu bezeichnen, ist etwas merkwürdig! --LRB - (Chauki) 13:16, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR ist mit ihren geschätzten 91.000 Mitarbeitern und mehr als 100.000 „inoffiziellen Mitarbeiter“ als Behörde oft als Staat im Staat zitiert sodas da erhebliche Paralellen eindeutig gegeben sind. Weiter ist der Begriff Sonderformen nicht unbedingt nur als Unterformen zu übersetzen aber ich gebe dir Recht das diese Beschreibung nicht ideal ist. Wie wäre es mit "verwandte Staatsformen" oder fällt dir eine bessere Einordnung ein?-- Gerd Marquardt 14:48, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hier würde ich dann eher den Begriff "Überwachungsstaat" für richtig halten. Aber auch das ist ein politischer Begriff --LRB - (Chauki) 15:26, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe (als öffentlicher Bediensteter, ver.di-Organisierter, ehemaliger (F.D.P.-)Politiker, ehem. Mitglied der SLJ ...) Probleme mit dem Artikel und bin über die Quatiätsdiskussion hierhergeraten.
Ich habe Grundsätzlich was gegen Schlagworte und "Kästchenpacken". Beamtenstaat suggeriert, dass die "Beamten" (und dann wahrscheinlich der öffentliche Dienst insgesamt, was immer verschiedene Leute darunter verstehen) Herrrschaft ausüben würden. Im Braunschweiger Manifest der SLJ. [Hier Artikel mit Download] wurde von einer "Bürokratischen Führungsschicht", in Staat und (Konzern-)Verwaltung gesprochen. Man muss diese Meinung ja nicht unbedingt vollends teilen, aber ein wenig könnte man diesen Ansatz beachten schon.
Ein Parteienstaat ist noch schwieriger zu definieren, es sei denn er wirde "Kampfparole" benutzt. --LRB - (Chauki) 15:24, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Beamtenstaat ist nicht polemisch, sondern ein wissenschaftlicher Forschungsbegriff[Quelltext bearbeiten]

Der Beamtenstaat ist kein polemischer Begriff, sondern eine von dem Schweizer Rechtsprofessor Fritz Fleiner geprägte idealtypische Organisationsform. Fleiner (1916) unterscheidet dabei zwischen Beamtenstaat und Volksstaat. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810C:2C0:30AC:7D2A:FA6C:B842:B41F (Diskussion) 21:09, 8. Feb. 2021 (CET))[Beantworten]