Diskussion:Beihilfe (Dienstrecht)

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Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von Lexberlin in Abschnitt Eigenanteile
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Freie Heilfürsorge für Soldaten[Quelltext bearbeiten]

Soldaten bekommen keine finanzielle Unterstützung, sondern sie erhalten die freie Heilfürsorge. Der zweite Absatz, der die "(vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen" erwähnt, trifft also für diese Berufssparte nicht zu. Das wird ja auch im Absatz "Leitungsumfang" erklärt. Vielleicht sollte man hier genauer differenzieren. -- Soldier 22:25, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Der zitierte Satzteil ist in der Einleitung entfallen und im Abschnitt Leistungsumfang geändert, weil die vorherige Bezahlung nicht Leistungsvoraussetzung ist. Am Ende dieses Abschnitts ist der Artikel Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung verlinkt und der Beihilfeanspruch im Ruhestand sowie für Familienangehörige genannt.

Eigenanteile[Quelltext bearbeiten]

Zu Satz 1 dieses Abschnitts: Die Praxisgebühr ist abgeschafft.--62.156.25.115 10:58, 16. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Wurde am Folgetag mit dem Zusatz "ehemalige" versehen. Inzwischen durch Wegfall auch im Beihilferecht erledigt.--Lexberlin (Diskussion) 14:30, 21. Apr. 2024 (CEST)Beantworten