Diskussion:Beischlafdiebstahl

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Maikel in Abschnitt Ist das dann auch Beischlafdiebstahl?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Beischlafdiebstahl“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Was genau dieses Delikt umfasst sollte hier auch mal konkret bezeichnet werden und nicht nur angedeutet. (nicht signierter Beitrag von Vinci (Diskussion | Beiträge) )

Hallo Thilo, gibt doch das nächste Mal der einfacher halber einfach deine Sig an, dann weiß man auch noch wer der Autor ist, wenn die Versionshistory etwas länger geworden ist ;-) Was meinst du damit, im Artikeltext ist doch verständlich aufgeführt, dass es sich um einen ganz normalen Diebstahl handelt, der im (z.B. zeitlichen) Zusammenhang mit dem Beischlaf steht. Also z.B. wenn dich abends eine Dame in deine Wohnung begleitet und du am nächsten Morgen feststellst, dass deine Geldbörse fehlt. Das ist dann halt der Beischlafdiebstahl, weil die Dame den Beischlaf dazu genutzt hat, um dich zu bestehlen. --~~Flo~~ 22:38, 17. Jul 2006 (CEST)
Das erklärt jedoch noch nicht, wieso zusätzlich ein Regelbeispiel des §243 StGB erfüllt sein soll. Am ehesten kämen wohl Nr. 3 (Gewerbsmäßigkeit) und evtl. noch Nr. 6 (Hilfslosigkeit, Unglücksfall, gemeine Gefahr) in Frage, wobei ich mir Letztere eigentlich nur in Verbindung mit einem Herzinfarkt (o.ä.) oder einer Körperverletzung vorstellen könnte, wobei dann auch schon wieder an Raub zu denken wäre... Müsste das nochmal weiter ausgeführt werden oder ginge dies zu sehr ins Detail? Wikipedia ist schließlich kein Fachbuch für Strafrecht. -- FelixAB 05:12, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ist das dann auch Beischlafdiebstahl?[Quelltext bearbeiten]

Was, wenn der Freier stiehlt, z. B. indem er (oder sie) die Prostituierte (oder den Prostituierten) entweder beklaut (Geld aus der Handtasche nimmt) oder einfach den Lohn schuldig bleibt? Maikel (Diskussion) 19:56, 22. Aug. 2017 (CEST)Beantworten