Diskussion:Beitrittsgebiet

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Berlin
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West-Staaken und Ahrensfelde[Quelltext bearbeiten]

West-Staaken gehört schon deshalb zum Beitrittsgebiet, weil es bis zum 2. Oktober 1990 als Gemeinde Staaken zu Brandenburg gehörte. Der Wechsel in den Berliner Bezirk Spandau erfolgte am 3. Oktober 1990.

Ein Teil der Gemeinde Ahrensfelde wurde am 3. Oktober 1990 in den Berliner Bezirk Marzahn umgegliedert. Bis zum 2. Oktober 1990 gehörte dieses Gebiet (formell) zur Gemeinde Ahrensfelde in Brandenburg.

Beide Gebiete sind nmM vergleichbar, daher sollte man beide erwähnen oder eben nicht, weil beide mit der Zugehörigkeit zu Brandenburg sowieso zum Beitrittsgebiet gehören. MfG Harry8 16:47, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

An dieser etwas entlegenen Stelle wird bestätigt, dass West-Staaken erst seit seiner Wiedervereinigung mit dem Bezirk Spandau zum Gebietsstand der 23 Berliner Bezirke gehörte: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen > Sozialgesetzbuch > SGB VI > Fünftes Kapitel (§§ 228-319b) > Erster Abschnitt (§§ 228-299) > § 228a Besonderheiten für das Beitrittsgebiet.--Gloser (Diskussion) 16:58, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Berlin[Quelltext bearbeiten]

Sowohl im Artikel Neue Länder als auch im Artikel Beitrittsgebiet kann man lesen, West-Berlin gehöre nicht hierzu. Aber es muss doch zu etwas gehören?? Zumindest "Beitrittsgebiet" soll optional West-Berlin umfassen, weil es erst in 1990 in die BRD eingegliedert wurde. Infolgedessen wurde auf diese Bundesrecht übergeleitet - Das betrifft auch West-Berlin! BasileusAutokratorPL (Diskussion) 13:23, 16. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Die entsprechende Formulierung lautete, das Beitrittsgebiet umfasse den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bisher (bis zum 02.10.1990) nicht galt. Damit war der Ostsektor Berlins gemeint. Weder West- noch Ost-Berlin sind jemals durch einen völkerrechtlich anerkannten Rechtsakt von einem der beiden deutschen Staaten eingegliedert worden.--Gloser (Diskussion) 13:36, 16. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Brauchten sie ja auch garnicht. Nach ihrem innerstaatlichen Recht gehörte Berlin dazu, musste also nicht extra noch eingegliedert werden. Benatrevqre …?! 22:00, 18. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 05:53, 30. Dez. 2018 (CET)