Diskussion:Berliner Mobilitätsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von LeaWaldmann in Abschnitt Mehrere Mobilitätsgesetz
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Inkrafttreten und Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sobald dies geschehen ist, kann die Infobox entsprechend ergänzt werden.

Die korrekte Bezeichnung lautet Berliner Mobilitätsgesetz. Eine alternative Bezeichnung gibt es nicht. Das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung ist lediglich das dazugehörige Mantelgesetz. Artikel 1 des Mantelgesetzes ist das eigentliche Mobilitätsgesetz. --Bendix Grünlich (Diskussion) 17:32, 29. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Mehrere Mobilitätsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Der brandenburgische Landtag hat heute auch ein Mobilitätsgesetz beschlossen. Wäre es jetzt sinnvoll, eine Überblicksseite zu Mobilitätsgesetzen zu bauen statt auf die Berliner Variante weiterzuleiten?


(Brandenburgisches Mobilitätsgesetz) --LeaWaldmann (Diskussion) 17:25, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ist inzwischen passiert, siehe Mobilitätsgesetz. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 🇮🇱 (Diskussion) 12:08, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Top, danke für den Hinweis! --LeaWaldmann (Diskussion) 10:52, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten