Diskussion:Bernhard Danckelmann (Jurist)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Lexberlin in Abschnitt Literatur
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von danckelmann begründete kanzlei[Quelltext bearbeiten]

bei der o.g. kanzlei ist man offensichtlich heute noch stolz auf den Mitbegründer. gehört aber wohl nicht in den artikel über ihn, oder? --Grindinger 15:09, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten

angesichts der allseitigen Amnesie über die Justiz im Dritten Reich ist das mit dem Stolz vielleicht auch zwieschneidig. --Goesseln (Diskussion) 17:04, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe "Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. 5. T – Z, Nachträge, S. 424 f." ist für mich angesichts des Lebenslaufs nicht nachvollziehbar. Kann vielleicht jemand mit einfachem Zugang zu diesem Werk mal nachsehen?--Lexberlin (Diskussion) 21:35, 16. Feb. 2022 (CET)Beantworten