Diskussion:Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Atlasowa in Abschnitt Verbesserungsvorschläge
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Sehr einseitig[Quelltext bearbeiten]

Es gibt DIVERSE wissenschaftliche Arbeiten, in welchen festgehalten wird, dass türkischen Arbeitnehmern in der Türkei und der EU weitaus mehr Rechte zustehen, laut diesem Abkommen, als in diesem Wiki-Artikel formuliert wurde.

Auf der Grin-Seite einfach mal nach Arbeiten,Dissertationen usw. suchen.

Peinlich, peinlich.

Max (nicht signierter Beitrag von 84.59.178.233 (Diskussion) 22:47, 30. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

Es steht dir frei, den Beitrag um die angeblich fehlenden Angaben zu ergänzen − möglichst belegt mit Entscheidungen des EuGH, wie im Artikel geschehen. Um "türkische Arbeitnehmer in der Türkei" geht es bei dem ARB 1/80 nicht; schade, dass du nicht mal das verstanden hast. Peinlich ist hier eigentlich nur eins: Dein Edit. --Opihuck 23:34, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Verbesserungsvorschläge[Quelltext bearbeiten]

Vorneweg: ich finde den Artikel ziemlich gut, informativ und hilfreich. Er sollte aber noch "wikifiziert" werden. Nach meinem nicht ganz so hilfreichen Bearbeitungskommentar (ich fand das ein milderes Mittel als die entsprechenden Bausteine in den Artikel zu knallen) mal ein paar kritisch-konstruktive Anmerkungen:

  • Lemma: "Assoziationsrechtliche Aufenthaltsrechte für türkische Staatsangehörige (Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG – Türkei)" ist ein guter Titel, es ist aber kein gutes Lemma. Ich würde vorschlagen, auf Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei zu verschieben und zu untergliedern in =Inhalt des Beschluss= und =Abgeleitetes Assoziationsrecht= (+ weitere Untergliederungen). Das einzige was dann fehlt, wäre ein kurzer Absatz (unter =Inhalt=) über die im Beschluss geplante Aufhebung von Einfuhrzöllen auf fast sämtliche Landwirtschaftsprodukte ab 1987 (die wegen des Militärputsch in der Türkei 1980 eine Totgeburt war?)
  • "Juristendeutsch": Der Artikel behandelt ein juristisches Thema. Das wünschenswerte Ziel ist für solche Artikel, einerseits inhaltlich korrekt zu sein (also juristisch korrekt, präzise) und andererseits sprachlich allgemeinverständlich zu sein. Beides gleichzeitig ist aber leider sehr schwierig. Juristendeutsch ist für die WP:OMA schwer verständlich. Allgemein zu vermeiden sind: Passivkonstruktionen, Substantivierungen, lange Sätze, Konjunktiv, Fachbegriffe. Wünschenswert sind: kurze Sätze, Verlinkung (Wikipedia:Verlinken) von Fachbegriffen, Synonyme vermeiden, evtl. Beispiele. Konkret noch in diesem Artikel: EU Assoziationsrecht ist großenteils Fallrecht, also lieber nicht zu viel abstrahieren. Begriffe wie ARB 1/80-Status, "ARB-Status", "Anwartschaftsphase" etc. vermeiden. In einer Enzyklopädie werden keine "Fragen aufgeworfen", "erscheint fraglich" usw. (Wikipedia:Passiv).
  • Deutschlandlastig: OK, wenn man den Artikel aufmerksam liest, kann man erkennen, dass sich der Text nicht nur auf Deutschland bezieht, einmal wird ein niederländisches Gericht erwähnt. Aber sonst wird nur auf deutsches Ausländerrecht bezuggenommen. Welche Länder außer D sind denn betroffen? Das sollte im Artikel explizit angesprochen werden, selbst wenn der Geltungsbereich nicht pauschal vollständig zu klären ist (Standstill-Klausel?). Hingegen keine langen Ausführungen zu Details des deutschen Ausländerrechts / Spezialitätenkoch / deutsches Arbeitsamt/ Ausweisungsschutz / Bußgeldhöhe etc.
  • Sinnvolle Gliederung: Zweimal taucht ein Kapitel mit der Überschrift Begünstigter Personenkreis auf, das ist unverständlich. Ich würde vorschlagen in =Inhalt des Beschluss= und =Abgeleitetes Assoziationsrecht= zu gliedern, und weitere Untergliederungen entweder chronologisch nach EuGH-Fällen oder sachlich. Man könnte aber auch bspw. die Sevince EuGH Entscheidung als eigenen Artikel ausgliedern (wie Soysal-Entscheidung).
  • Belege: Quellenangaben sind bei Wikipedia-Artikeln notwendig. Urteile sind eigentlich Primärquellen, besser sind Sekundärquellen wie Kommentare, juristische Aufsätze etc (WP:Belege, Wikipedia:Belege/Recht)

Ich weiss nicht, ob sich das jetzt zu sehr nach Fundamentalkritik anhört, aber die obigen Punkte sind hoffentlich hilfreich. Beste Grüsse --Atlasowa 18:48, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten