Diskussion:Bestandsschutz

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Perrak in Abschnitt Südstaaten
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Bestandsschutz[Quelltext bearbeiten]

Die dargelegten Voraussetzungen für einen übergesetzlichen Bestandsschutz sind meiner Ansicht nach widersprüchlich dargestellt.

Entweder müssen die Voraussetzungen kumulativ vorliegen, (formelle und materielle Rechtmäßigkeit) oder eine der mit den Spiegelstrichen gekennzeichneten Voraussetzungen gegeben sein.

Ist eine bauliche Anlage nicht genehmigt liegt doch aber gerade formelle Rechtswidrigkeit vor. Somit ist der Beisatz: "Grundvoraussetzung aller Fallgruppen ist, dass Rechtsschutz nur für formell und materiell rechtmäßig Geschaffenes gewährt wird"

doch genau das Gegenteil von dem was vorher unter 2. und 3. als Alternative aufgezählt wurde. (nicht signierter Beitrag von 91.67.244.29 (Diskussion | Beiträge) 13:59, 26. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Ich sehe das ähnlich. Meines Erachtens kann der zitierte Satz ("Grundvoraussetzung aller Fallgruppen ist, dass Rechtsschutz nur für formell und materiell rechtmäßig Geschaffenes gewährt wird") entfallen. Jedoch ist es meines Erachtens erforderlich, bei der Beschreibung der Formellen Baurechtmäßigkeit zu ergänzen, dass eine bauliche Anlage in ihrer Ausführung der erteilten Genehmigung entsprechen muss. Die materielle Ausführung muss also der rechtswirksamen Genehmigung entsprechen, damit die bauliche Anlage formell baurechtmäßig ist.
Bezüglich des Fehlens einer rechtswirksamen Genehmigung muss man bauliche Anlagen bedenken, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Wenn bauliche Anlagen dem zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Bauordnungsrecht entsprechen und keiner Baugenehmigung bedürfen, genießen diese berechtigterweise passiven Bestandsschutz ohne rechtswirksam genehmigt worden zu sein.
Wie gesagt, ich empfinde den letzten Satz als überflüssig und würde ihn streichen. Er enthält keine zusätzlichen verwertbaren Informationen.

--OliCo 14:02, 26. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Das Zitat "Einführung in das öffentliche Recht für Wirtschaftswissenschaftler, SS 2000" insbesondere das verlinkte pdf-Dokument führt zu einem Dokument, das nichts mit der behandelten Thematik zu tun hat. --OliCo 14:58, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Phänomen[Quelltext bearbeiten]

Betrifft diesen Revert: Es mag ja sein, dass eine Quelle den Begriff Phänomen verwendet, er ist meines Erachtens jedoch unpassend, da es sich um eine ganz normale rechtliche Regelung handelt, mit der ein Rechtsgut geschützt werden soll. --Siehe-auch-Löscher 14:12, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Für die Beschreibung des Begriffes Bestandsschutz wird hier ein Gerichtsurteil zitiert. Das sollte man nicht durch andere Formulierungen zerpflücken.
mfg
--OliCo 14:20, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
In der jetzigen Form ist nicht klar, welche der drei Quellen hier wörtlich zitiert wurde und weshalb die anderen beiden Quellen angeführt sind. --Siehe-auch-Löscher 09:55, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo, ursprünglich habe ich überlegt, ob man direkt im Text erwähnt, dass es sich um ein Zitat aus dem genannten Gerichtsurteil handelt. Diesen findet man ja über die allseits bekannten Suchmaschinen. Ich bin aber der Auffassung, dass genau hierfür die Nennung in den Einzelnachweisen vorgesehen ist. Ob und in welchem Wortlaut das Zitat auch in den anderen genannten Quellen erwähnt wird, kann ich leider nicht nachvollziehen, da mir diese nicht vorliegen.
Wie ich Ihrer Benutzerseite entnehme, sind sie etwas sattelfester im Zitieren von Textstellen in der Wikipedia. Gerne können Sie die Einzelnachweise etwas schlüssiger gestalten. Jedoch ist es meines Erachtens falsch, den Wortlaut eines Zitates aus einem Gerichtsurteil zu verändern. mfg --OliCo 13:33, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Bezeichnenderweise fangen Juristen erst vor Gericht an, ihre Begriffe zu definieren :-) Wenn das Zitat genau aus einer Quelle stammt, sollte auch nur diese genannt werden. Die beiden anderen sind dann allenfalls weiterführende Literaturstellen. --Siehe-auch-Löscher 15:00, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Südstaaten[Quelltext bearbeiten]

Als im Januar 1867 die meisten Schwarzen des Südens Wahlrecht erhielten, befreite die „Grandfather clause“ in den Verfassungen einiger Südstaaten die schwarze Bevölkerung von deren Beschränkungen des Wahlrechts vor 1867. Es war doch genau anders herum: Nachdem die Schwarzen hätten wählen dürfen, führten die Südstaaten im Rahmen der Jim-Crow-Gesetzt Regelungen ein, die darauf abzielten, Schwarze indirekt von der Wahl auszuschließen (poll tax, literacy test). Als Kollateralschaden trafen die auch arme Weiße, und um denen die Wahl zu erlauben wurden die grandfather clauses eingeführt. Die befreiten also keine Schwarzen, sondern Weiße von den Beschränkungen. Oder hab ich den Satz falsch verstanden? --Studmult (Diskussion) 22:45, 27. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Stimmt, außerdem sit es unsinnig, einen nur die USA betreffenden Sachverhalt in einem allgemein mit "Geschichte" betitelten Abschnitt abzuhandeln. Ich habe das mal geändert. -- Perrak (Disk) 18:19, 1. Mär. 2020 (CET)Beantworten