Diskussion:Bestattungspflicht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 91.34.38.177 in Abschnitt Volljährige
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Sollte dieser Artikel nicht besser bei Bestattung integriert werden? Zumal der einzige Link hierher von dort unter Siehe auch stammt. --Zinnmann d 22:15, 7. Nov 2004 (CET)

Ich habe es gerade nicht nachgesehen, aber innert 4 Jahren sollte sich etwas getan haben. (??) --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 20:27, 7. Feb. 2009 (CET)Beantworten

bestattungsflichtige Personen[Quelltext bearbeiten]

Ich würde anregen, bei der Aufzählung der bestattungspflichtigen Personen, nach dem Wort Angehörige den Hinweis auf die Erbschaft herauszunehmen bzw. umzuformulieren, da für die -ordnungsrechtliche-Vatiwurst 10:31, 27. Nov. 2006 (CET) Bestattungspflicht die Frage der Erbschaft nach dem BGB völlig irrelevant ist.Beantworten

Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Ich bezweifle das es sich um Redundanz handelt, da hier 3 verschiedene Begriffe vorliegen, die allerdings aus thematischen Gründen nicht ohne Überschneidung auskommen. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 20:27, 7. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bestattungspflicht[Quelltext bearbeiten]

Sagt einmal wo Ihr den Hinweis mit Bestattungspflicht für Verwandte des 3. Grades her habt? Selbst bei der Gesetzes Texten in Bayern geht es nur bis zum 2. Grad. --Benutzer:Gonzo 14:05, 14.11.2011



Hallo, Onkel und Tanten sind Verwandte 3. Grades, siehe unter http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Angabe_eines_Grades, diese sind in Hamburg und Sachsen bestattungspflichtig, siehe die Tabelle unter Weblinks. --Benutzer:hdeinert2002 11:00, 16.11.2011

Volljährige[Quelltext bearbeiten]

Das nur volljährige Personen eine Bestattungspflicht haben, ist ja wohl selbstverständlich. Das kann nicht in einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Wie soll das denn z.B. ein 7jähriges Kind machen ??? --Kulturkritik (Diskussion) 09:49, 10. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Ein siebenjähriges Kind kann auch eine Wohnung erben und muss dann die entsprechenden Steuern zahlen. Wie soll es das machen? Indem es - sofern keine Eltern mehr vorhanden sind - , einen rechtlichen Betreuer/ eine Betreuerin hat, der/die sich für das Kind um derartige Verpflichtungen kümmert. Warum sollte das bei der Bestattungspflicht nicht möglich sein?
Kann ja sein, dass Minderjährige von der Bestattungspflicht ausgenommen sind, aber "selbstverständlich" finde ich das nicht. --91.34.38.177 18:29, 12. Mär. 2022 (CET)Beantworten

was fehlt[Quelltext bearbeiten]

ist ein Hinweis darauf, dass die Bestattungskosten bei demjenigen, der sie tatsächlich getragen hat (d. h. auf den die Rechnungen ausgestellt sind) steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Hier kommt entweder (1) eine Pauschale von 10.200 EURO oder (2) die Anerkennung der auf den vorgelegten Rechnungen nachgewiesenen Beträge in Betracht. Da ich nicht weiß, in welchen Fällen (1) oder (2) gilt, trage ich das erst mal hier ein. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:09, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Österreich?[Quelltext bearbeiten]

Ist es sinnvoll, dass der Bereich "österreich" hier steht - zumal oben "Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern." steht. Irgendwie passt das nicht zusammen ...--Riepichiep (Diskussion) 07:45, 16. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Hinweis wurde entfernt, es gibt einen besseren Baustein. --Kulturkritik (Diskussion) 09:40, 10. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Körperspende[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse eine Klärung des Themas Bestattungspflicht vs. Körperspende und der erlaubten Nutzung des präparierten Leichnams für Lehr- und Forschungszwecke. --Neitram  13:58, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

ist erledigt. --Kulturkritik (Diskussion) 09:35, 10. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Konkurrenz mit der Strafermittlung.[Quelltext bearbeiten]

Der Staat, und damit sein Bürge, der Bürger, steht vorrangig, zur Pietät der Bestattung, nur in der Pflicht der Seuchenprävention, bevor die Strafermittlung als Mordmöglichkeiten abwendendes Instrument, bürgerlicher Sicherheit, die Bestattungspietät überkommt.

Damit sind Erdbestattung in der Gewohnheit ebenso Feuer- und Seebestattungen, als dann nicht mehr als zulässig anzusehen, wenn die technischen Möglichkeiten der Krypta als Heiligtum des Todes und der Strafermittlung, Todesursachen konservieren können.

Strafermittlung umfasst dabei nicht nur planvolle Morde in Einzeldelikten, sondern auch die Idee des schleichenden Genozides, der Vergiftung grosser Bevölkerungsteile zur Gewinnoptimierung von dilettantischen Pflegediensten, oder Uran und Cadmium im Trinkwasser und in der Nahrung.

Selbst wenn Täter nicht mehr zu ermitteln sind, ist der Unrechtscharakter damit nicht hinfällig.

Die muslimische Erdbestattung in einer Erdnische mit Blick nach Osten oder Mekka, ist dabei im Grundsatz erfüllbar, also unterirdisch und die Nische.

Die Erdscharrbestattungen der Christen und Abrahamiten allgemein, ist dabei als Strafvereitelung gegenüber der Krypta als historisches Makroverbrechen zu werten, bzw. Beihilfeleistung.

Ist eine städtische Gruft vorhanden, und sie muss aus besagtem Strafrechtsgrund existieren, so ist die Friedhofsbeisetzung eine Straftat bzw. die Vorbereitung zu einer, die Leiche wird nicht konserviert.

Pietät ist gegenüber Strafrecht nachrangig. Und die Zukunft kann viele Morde die jetzt unentdeckt bleiben, weit über dem Doppelten der erfassten Morde(das weiss man als Profi des Dienstleistungshandwerkes einfach) sind nicht aufgeklärte und nicht erfasste "natürliche" Myokardinfarkte mit Schall, EM Immersion des Hirnes, oder Stickstoffverdrängungscyanose herbeigeführt.

Also mir ist das egal, ich hab genug Geld in Gewerbe verdient... x.x _|+|_ gstorm wird immer (nicht signierter Beitrag von 217.255.138.249 (Diskussion) 18:25, 17. Sep. 2019 (CEST))Beantworten