Diskussion:Bestellerprinzip (Immobilienwirtschaft)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Legatorix in Abschnitt Schlicht fehlerhaft
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Besichtigungsgebühr untersagt[Quelltext bearbeiten]

Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Suchenden verlangen - Verstoß gegen Bestellerprinzip, LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 10/16 Kfh

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Stuttgart&Datum=15.06.2016&Aktenzeichen=38%20O%2010/16 (nicht signierter Beitrag von 87.185.233.144 (Diskussion) 16:13, 9. Jul 2016 (CEST))

Habs eingebaut. --Ildottoreverde (Diskussion) 11:51, 23. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Schlicht fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Die Ausführungen zur Geltung des Bestellerprinzips im Immobilienhandel waren schlicht falsch! Das Bestellerprinzip gilt nur bei Wohnungsvermietung. Im Immobilienhandel hat es sich gerade nicht durchsetzen können. Auch die Überschrift „Immobilienwirtschaft“ ist immer noch irreführend. --Legatorix (Diskussion) 07:58, 13. Dez. 2020 (CET)Beantworten