Diskussion:Bestellerprinzip (Nahverkehr)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Peatala36 in Abschnitt Bruttoverträge sind üblich?
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Bruttoverträge sind üblich?[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Mef.ellingen, danke für den Artikel! Du schreibst, dass Bruttoverträge die Regel sind. Hier https://www.lnvg.de/fileadmin/media/lnvg/spnv/14-10-01-02-gutachten-5-1-compressed.pdf gibt es ab Seite 152 eine Liste von 2014 (ok schon wieder 10 Jahre alt...) mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Verkehrsverträgen. Es sind sehr viele Nettoverträge aufgelistet, m.E. hauptsächlich abhängig vom Besteller, d.h. einige Besteller schließen fast nur Bruttoverträge ab und einige Besteller fast nur Nettoverträge. Auch heute noch schließt z.B. die Bayerische Eisenbahn Gesellschaft (BEG) wohl überwiegend Nettoverträge ab. Die S-Bahn München ist wohl die erste Ausnahme von diesem Prinzip (abgesehen von einzelnen Verkehrsverträgen, die in Kooperation mit anderen Bestellern wie z.B. Hessen abgeschlossen wurden). Kannst Du das irgendwie belegen, dass Bruttoverträge tatsächlich der neue Standard sind? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, --Peatala36 (Diskussion) 09:26, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hei, der Artikel wurde nicht von mir verfasst... --Mef.ellingen (Diskussion) 09:44, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Entschuldige bitte, mein Fehler... Die Frage geht natürlich an @Walkuer... VG, --Peatala36 (Diskussion) 11:12, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In der Liste aus 2014 ab S.152 gibt es nicht wenige Bruttoverträge, aber es überwiegen wohl die Nettoverträge. Bei der BEG war die S-Bahn München jedenfalls der erste Bruttovertrag. Ich werden den Satz mit "veraltet" streichen, okay? --Walkuer (Diskussion) 14:12, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
→ Siehe Ergänzung im Abschnitt Bestellerprinzip (Nahverkehr)#Deutschland: Bruttoverträge sind von 2018 bis 2022 kontinuierlich angestiegen. --Walkuer (Diskussion) 20:39, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Walkuer und @Wahldresdner, danke für eure Änderungen/Ergänzungen! So ist es meiner Meinung nach deutlich besser! VG, --Peatala36 (Diskussion) 22:30, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
An @Mef.ellingen: Was spricht eigentlich gegen eine Aufzählungsliste mit * im Abschnitt "Arten von Bestellungen"? Die Aufzählung ist doch wesentlich übersichtlicher. --Walkuer (Diskussion) 14:26, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hier werden wettbewerbliche Vergabe und Bestellerprinzip verwechselt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel füllt zwar grundsätzlich eine bislang bestehende Lücke, aber er weist leider auch einige Unklarheiten und Fehler auf. Das Bestellerprinzip hat erst mal nichts mit der Form der Vergabe zu tun, es gilt sowohl für wettbewerbliche Vergaben wie auch Direktvergaben. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (der Artikel stammt von mir) lässt ja für bestimmte Verkehre Direktvergaben ausdrücklich zu, aber die Anforderung einer Vorab-Festlegung des zu erbringenden Leistungsvolumens und der dafür zu zahlenden Entgelte gilt auch für direkt vergebene Verkehrsleistungen. Schon der zweite Satz "Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 der EU sollen Direktvergaben durch das Bestellerprinzip mittels Ausschreibungen in wettbewerblichen Vergabeverfahren ersetzt werden." ist daher leider so nicht haltbar und einfach falsch, da die 1370 eben weiterhin Direktvergaben vorsieht, wenn auch nicht für alle Fälle. Den Satz habe ich daher erst mal grundlegend umgeändert. Den Rest des Artikels schaue ich mir die Tage noch an. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 🇮🇱 (Diskussion) 22:07, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

So klar und eindeutig sind die EU-Verordnungen offenbar nicht, sonst würden nicht Rechtsgutachten beauftragt, welche die Rechtslage klären sollen.
Auszug aus dem in Österreich beauftragten Rechtsgutachten (Konrad Lachmayer, Jean-Philippe Derosier: Rechtsqualität der Auslegungsleitlinien der Kommission zur PSO-Verordnung. In: AK Wien / Abt. Umwelt und Verkehr (Hrsg.): Verkehr und Infrastrukur. Band 70. Verlag Arbeiterkammer Wien, Wien 2023, ISBN 978-3-7063-1005-5 (Buch hier online abrufbar [PDF]).)
„Da die Europäische Kommission neoliberal ausgerichtet ist, war ihr die Direktvergabe offenbar „ein Dorn im Auge“. Also wurde eine Novellierung der PSO-Verordnung (2016/2338) auf den Weg gebracht, die diese Wahlmöglichkeit einschränken soll. Die neue PSO-Verordnung ist seit 24.12.2017 in Kraft, die wichtigsten Übergangsfristen enden am 25.12.2023. …
Insgesamt zeigt sich durch die 2016 beschlossenen Änderungen [der PSO-Verordnung] eine Einschränkung der Möglichkeit der Direktvergabe im Eisenbahnverkehr; gleichzeitig lassen die bestehenden Regelungen Direktvergabe durch nationalen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen aber weiterhin zu. …
Damit folgte die ÄnderungsVO 2016 nicht dem 2013 ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Weg, ein wettbewerbliches Verfahren gemäß Artikel 5 Abs 3 PSO-VO zwingend für alle Auftragsvergaben im Eisenbahnverkehr vorzusehen. Zwar sind die Fälle, in denen eine Direktvergabe erfolgen kann, an zusätzliche Kriterien gebunden, eine Verpflichtung zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens besteht aber gerade nicht.“
Aber ich bin dankbar für Klarstellungen im Artikel. --Walkuer (Diskussion) 14:52, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, dass das Ziel auf EU-Ebene ursprünglich eine völlige Abkehr von der Direktvergabe war, ist richtig. Aber letztlich wurde die EU-VO 1370/2007 halt in der jetzigen Form verabschiedet und da ist die Direktvergabe nun mal für bestimmte Verkehre ausdrücklich zugelassen, vor allem (aber nicht nur) im Eisenbahnbereich sowie im Falle eigener Unternehmen. Nur diesen aktuellen Stand des Rechtsrahmens können wir hier nun in Bezug nehmen und dass die Direktvergabe in bestimmten Fällen zulässig ist, ist unstrittig - strittig ist lediglich die Abgrenzung und die Anwendbarkeit der Fälle, in denen die Direktvergaben zulässig sind. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 🇮🇱 (Diskussion) 15:08, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten