Diskussion:Besuchsehe

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Orientalist in Abschnitt Überarbeitung (2013)
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Geschlechterherrschaft? (2008)[Quelltext bearbeiten]

Zitat: „Eine Besuchsehe bedeutet, dass sie von Liebe und Leidenschaft getragen wird und endet, wenn diese nicht mehr vorhanden sind. Eine Herrschaft des einen Geschlechts über das andere ist somit ausgeschlossen.“ Verletzen solche Formulierungen nicht ein wenig das Neutralitätsgebot? --141.58.127.229 17:56, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Formulierung gestrichen, da sich der Sachverhalt letztlich aus der Definition ergibt. --Fusselwurm 11:14, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

"Ehe"? (2010-2012)[Quelltext bearbeiten]

Welche "Fachleute" kommen denn auf die Idee, so etwas "Ehe" zu nennen? Und wieso? Wenn ich jetzt also bei (einer) meiner Freundin(nen) übernachte, ist das eine "Besuchsehe"? Oder muss sie dafür eine Mosuo oder Khasi sein? ... --jhartmann 12:31, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Bist du besser als die Fachleute? Kannst ihnen ja ein griffiges Wort für das das Familienrecht der Mosuo vorschlagen. --GuidoD 14:19, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Gibt's doch längst: Promiskuität. Mit "Familienrecht" hat das sowieso nichts zu tun, steht ja auch im Text: damit sind keinerlei Rechte/Pflichten verbunden, kein gemeinsamer Besitz, nichts. --jhartmann 21:48, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Was bitteschön hat der Begriff mit "Promiskuität" zu tun? Nach dem was ich bisher gelesen habe, gibt es da ungefähr so viel Promiskuität wie heutzutage hier, trotzdem ist es hier üblich zu heiraten, wenn man meint, man würde auf Dauer eine monogame Beziehung führen wollen, dort nicht. --Kersti 02:46, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
bin auch keine Expertin, hatte das Thema nur kurz in einem Seminar, aber soweit ich es verstanden hatte, leben die Partner überhaupt nicht zusammen, der Partner besucht die Partnerin über Nacht. Vor allem ist es aber falsch, dass dies in allen matriarchalen Gesellschaften üblich sei. Eine, so weit ich weiß, häufigere Form ist, dass die Partner verheiratet sind, die männlichen Kinder aber ab einem bestimmten Alter zum Bruder der Mutter ziehen, sodass sie bei der Familie bleiben. (nicht signierter Beitrag von --88.69.233.161) 17:09, 6. Mai 2012‎) (CEST)

Überarbeitung (2013)[Quelltext bearbeiten]

Für die geplante Überarbeitung dieses Artikels vorab einige Quellen: "Besuchsehe" als anerkannte Eheform mit der entsprechenden ehelichen Wohnfolgeregel (natolokal: Ehepartner verbleiben getrennt an ihrem Geburtsort) scheint es als übliche Form nur bei den Mosuo in Südchina zu geben; erwähnt werden sie auch für die Khasi in Nordostindien und einige andere Völker:

  1. Donna L. Leonetti u. a.: In-law Conflict: Women’s Reproductive Lives and the Roles of Their Mothers and Husbands among the Matrilineal Khasi. (PDF; 450 kB; englisch; 32 Seiten) In: Current Anthropology, Jahrgang 48, Nummer 6, Dezember 2007, S. 861–890. Wenner-Gren Foundation for Anthropological Research, University of Chicago Press, 2. Dezember 2007 (doi:10.1086/520976), S. 862: „[…] with roles ranging from household head to peripheral member to night visitor. Husbands […]“ Also scheinen Besuchsehen auch bei den Khasi vorzukommen (night visitors), wenn auch nicht oft ("Besuchsehe" beinhaltet nicht, dass es die einzige Eheform eines Volkes ist, sondern nur eine auch akzeptierte Form der Ehegestaltung).
  2. Dokumentation: Uschi Madeisky, Klaus Werner: Wo dem Gatten nur die Nacht gehört – Besuchsehe bei den Jaintia in Indien. (60 Min.) Colorama Film für NDR, Deutschland 1999 (Info und Download). Die Synteng (Jaintia) sind ein Nachbarvolk der Khasi; diese Doku habe ich vor 10 Jahren mal angeschaut.
  3. Dieter Steiner: Soziales i.e.S. – 4.4.3. Zur Sozialordnung In: humanecology.ch, Zürich 1998; Steiner ist emeritierter Professor für Humanökologie in Zürich). Zur ehelichen Wohnfolgeregel der "Natolokalität": „[…] Männer bleiben ihrerseits ebenfalls im mütterlichen Haushalt wohnen. Dort haben sie Rechte und Pflichten: Sie sind einerseits an den Entscheidungen mitbeteiligt und müssen andererseits an der Sicherstellung des Lebensunterhaltes mitarbeiten. Die Ehen haben die Form von »Besuchsehen«, d. h. die Männer kommen nächtlicherweile bei den Frauen auf Besuch und sind im Morgengrauen zurück in ihrem Geburtshaus. Nach dem Vorschlag von Fox sollte ein solches Arrangement deshalb besser als »natolokal« bezeichnet werden, denn alle leben am Ort ihrer Geburt.“ Also müsste es wohl noch mehr Völker geben, bei denen Besuchsehen vorkommen, sonst gäbe es ja nur 1 natolokales Volk: die matrilokalen Mosuo...
  4. Lukas, Schindler, Stockinger: Sambandham. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien 1997; nachgewiesen (bis zur britischen Kolonisierung ab 1800) ist die "Sambandham"-Wohnsitzregel (natolokal) als eine Art "Besuchsehe" bei den südindischen Nayar.
  5. Wilhelm Schmidt: Entstehung der Verwandtschaftssysteme und Heiratsregelungen. In: Anthropos, Band 47, Heft 5/6, September–Dezember 1952, S. 767–783. Paulusdruckerei, Freiburg i. d. Schweiz 1952, S. 781: These einer Besuchsehe als einer „noch älteren Form des Mutterrechts“.
  6. Ahai Lujin (Hrsg.): Mosuo: Axia Visition Marriage. Lugu Lake Institute of Matriarchal Culture of Mosuo People, China 2004 (englisch; Kopie aus archive.org).
  7. Chuan-kang Shih: Quest for Harmony: The Moso Traditions of Sexual Union and Family Life. Stanford University Press, Stanford 2009, ISBN 978-080477344-7 (englisch; Teilansicht in der Google-Buchsuche): Shih unterrichtet Anthropology und Asian Studies an der University of Florida.

Aus einer Diskussion mit Benutzer:Bertramz bezügl. "Besuchsehe":

  1. Chuan-kang Shih: Tisese and Its Anthropological Significance: Issues around the Visiting Sexual System among the Moso. (PDF; 102 kB; englisch; 16 Seiten) In: L'Homme, Nummer 154/155: Question de parenté, April–September 2000, S. 697–712: Schreibt über tisese (Besuchsehe der Mosuo) und erwähnt als einziges und „closest to tisese“ Beispiel das sambandham der Nayar in Südindien.
  2. Josef Haeckel: Das Mutterrecht bei den Indianerstämmen im südwestlichen Nordamerika und seine kulturhistorische Stellung. In: Zeitschrift für Ethnologie, Jahrgang 68, Heft 1/3, Behrend, Berlin 1936, ASIN B00ANBN4IG, S. 227–249.
  3. Barbara Lenz: Matrilinearität, Modernität und Mobilität. Migration von Frauen bei den Minangkabau. In: Zeitschrift für Ethnologie, Band 130, Heft 2, 2005, S. 245–271; bei den Minangkabau gab es früher eine gewisse "Migrationsbereitschaft der Männer": Männer hielten sich tags im Männerclubhaus auf, nachts hatten sie einen Schlafplatz im Haus der Frau.
  4. Taryō Ōbayashi: Traditionelle Gesellschaftstypen und Kulturprovinzen in Japan. In: Japanstudien 6, 1995, S. 165–203.
  5. Eileen Rose Walsh: From Nü Guo to Nü'er Guo: Negotiating Desire in the Land of the Mosuo. In: Modern China, Jahrgang 31, Nummer 4, Oktober 2005, S. 448–486 (englisch).
  6. Eine frühere "Art Besuchsehe" soll es nach anderen Berichten historisch auch bei den Irokesen und Hopi gegeben haben, ebenso an der Südwestküste Japans. Letztere war aber nur zeitweilig, solange, bis die Frau zu ihrem Mann übergesiedelt ist. Es gibt heute noch die 12er-schiitische Zeitehe, bei der der Mann die Frau besucht, auch etwas anderes.

--Chiananda (Diskussion) 14:42, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Grünes Häkchensymbol für ja überarbeitet, nach dankenswerter Literaturrecherche von Bertramz – Ergänzungen erwünscht… --Chiananda (Diskussion) 20:45, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

die islamische "Zeitehe" (mutʿa) ist eine Sache. "Besuchsehe" ist in arabischen Ländern eine andere Institution und heißt zawāǧ misyār. Vor allem in Saudi-Arabien verbreitet.--Orientalist (Diskussion) 11:44, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ah, das hört sich interessant an. Die "Zeitehe" habe ich aufgenommen, weil dort steht: „eine Verpflichtung über […] Wohnung geht der Ehemann nicht ein“, woraus wohl folgt, dass keiner der Ehepartner zum anderen zieht (manchmal? häufig? immer?). Die von dir genannte "arabische Besuchsehe" ist mir unbekannt und taucht auch in keiner der Quellen auf, die ich (und Bertramz) zum Thema durchgesehen hatte. Gibt es dazu etwas in einem Wikipedia-Artikel oder in einer online zugänglichen Quelle? Ansonsten könntest du gerne etwas dazu im Artikel nachtragen… Grüße --Chiananda (Diskussion) 18:14, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
siehe zunächst hier: Zeitehe mit kurzem Hinweis auf misyār. Ich habe abenteuerliche Berichte/Erfahrungen darüber in Riyadh gehört. Eine saudische Frau (geschieden) soll umgerechnet 1 Million Euro geboten haben, wenn ein Mann sie misyār heiratet. --Orientalist (Diskussion) 18:42, 14. Sep. 2013 (CEST) ِDie arabische WP hat einen Artikel: [1]--Orientalist (Diskussion) 18:47, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten