Diskussion:Betriebsführungsvertrag

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 195.35.72.171 in Abschnitt Weisungsrecht
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Weisungsrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Verlinkung beim Weisungsrecht der Eigentümergesellschaft auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers geht inhaltlich fehl. (nicht signierter Beitrag von 195.35.72.171 (Diskussion) 14:55, 9. Aug. 2010 (CEST))Beantworten