Diskussion:Betriebspflicht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:DF:1F19:FA83:A02B:FE7A:D9DC:C0 in Abschnitt Rundfunksender
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Grauenhaftes Deutsch! (nicht signierter Beitrag von 78.51.145.15 (Diskussion) 17:18, 20. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Sei mutig! --El Grafo (COM) 17:44, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Rechtsanwälte[Quelltext bearbeiten]

Auch Anwälte sind verpflichtet, eine Kanzlei mit Mindestausstattung und Erreichbarkeit zu unterhalten.

§ 27 BRAO Kanzlei
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.

Daneben ist nur die Berufsausübung in einer anderen Kanzlei (z.B. als angestellter Anwalt) möglich (oder als Syndikus) ansonsten ist auf die Zulassung zu verzichten. [[1]] Ra-raisch (Diskussion) 12:55, 22. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Anlagen zur Energieversorgung und Wasserversorgung[Quelltext bearbeiten]

In wie weit unterliegen Anlagen zur Energieversorgung und der Wasserversorgung der Betriebspflicht? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F19:FA83:A02B:FE7A:D9DC:C0 (Diskussion) 16:56, 26. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Rundfunksender[Quelltext bearbeiten]

In wie weit dürfen Rundfunksender nachts einfach abschalten? Letzteres hat früher der Deutschlandfunk gemacht, als er von Erching auf Langwelle sendete, aber die mußten wegen Auflagen des Genfer Wellenplans dies tun. Später wurde diese Praxis auch von Europe 1 und SWR Cont.Ra durchgeführt, obwohl hier keine Auflagen des Genfer Wellenplans existierten. (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F19:FA83:A02B:FE7A:D9DC:C0 (Diskussion) 16:59, 26. Mär. 2021 (CET))Beantworten