Diskussion:Bewertung (Rechnungswesen)
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Wie wäre es denn allgemeinen Grunsatz der Vorsicht anzuführen.
Damit verbunden natürlich auch strenges Nieder- und Höchstwertprinzip.
So wie es im HGB angeführt ist.
Danke
MfG
Ein BWL-Schüler(nicht signierter Beitrag von 84.163.112.173 (Diskussion) 22:01, 14. Mär. 2007)