Diskussion:Bewertung (Rechnungswesen)

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Wie wäre es denn allgemeinen Grunsatz der Vorsicht anzuführen.

Damit verbunden natürlich auch strenges Nieder- und Höchstwertprinzip.

So wie es im HGB angeführt ist.

Danke

MfG

Ein BWL-Schüler(nicht signierter Beitrag von 84.163.112.173 (Diskussion) 22:01, 14. Mär. 2007‎)