Diskussion:Blankovollmacht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 46.125.249.106 in Abschnitt Original widerspricht dem Text
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Geschichtlich ist dieser Artikel sicher richtig. Er hat aber mit der rechtlichen Blankovollmacht nur insoweit etwas zu tun, als dass die Erklärung des Deutschen Reiches gegenüber Österreich-Ungarn als eine solche bezeichnet wurde.

Da hattu Recht. Habs mal versucht etwas zu verbessern; bin aber kein Jurist... 84.182.183.46 06:10, 28. Dez 2005 (CET)


Dieser Artikel oder Abschnitt ist noch recht unvollständig und weist folgende Lücken auf:[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz über Geschichte mag ja ganz interessant sein, aber der erste Absatz (von mir hinzugefügt) reicht imho noch nicht aus, als das man den Artikel so stehenlassen könnte. Bitte mangels Fachwissen daher auf diesem Wege um Mithilfe. Danke 84.182.152.98 15:46, 29. Dez 2005 (CET)

Belege fehlen bzw Aktenwidrigkeit[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht möchte jemand Ablichtungen der Originalurkunden beisteuern; außer, die deuten auf einen anderen Inhalt des Telegramms hin... (keine (!) unbedingte Beistandszusage.) (nicht signierter Beitrag von 213.225.37.85 (Diskussion) 11:24, 5. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Original widerspricht dem Text[Quelltext bearbeiten]

Soll hier Geschichte geschrieben oder wiedergegeben werden? Im originalen Text der angeblichen "Blankovollmacht" aus 1914 wäre das Wort "unbedingt" durchgestrichen oder würde fehlen. (nicht signierter Beitrag von 46.125.249.106 (Diskussion) 10:45, 25. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Zusammenhang mit Dreibund[Quelltext bearbeiten]

"Viele Historiker halten die Vollmacht für völlig unnötig, da der Dreibund nur ein Defensivbündnis war."

Was hat der Dreibund mit der Blankovollmacht zu tun? Der Satz scheint mir nicht völlig durchdacht zu sein. Ich bitte daher um Überarbeitung. --Krynnie 17:45, 27. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Von einer Blankovollmacht kann keine Rede sein. Zieht man die Dokumente der Kautsky-Sammlung zum Ausbruch des ersten Weltkriegs heran, dann bleibt außer der Meinung des österreichischen Botschafters, der Ö-U in Berlin vertrat, nichts von einer Blankovollmacht übrig. Kaiser Wilhelm II. schreibt an Franz-Josef ausdrücklich von Bündnisverpflichtungen mit dem Hinweis, dass Ö-U aber selber wissen müsse, wie es sich zu verhalten habe. Er, Wilhelmn, wolle da keine Vorschriften machen. Damit ist klar, dass Wilhelm II. nur dann zum Bündnis steht, wenn der Bündnisfall eintritt. Und ob der eintritt, hängt vom Verhalten Ö-U's ab. Damit hat Wilhelm II. keine generelle Zusage erteilt Ö-U in jedem Fall zu unterstützen. Unterstützung von Seiten des deutschen Reiches ist nur dann möglich, wenn die Vorgaben des Dreibundvertrages erfüllt sind. Sonst gibt es keine Bündnispflichten für das deutsche Reich. Hier handelt es sich um eine Und-Verknüpfung und nicht um ein Oder. Ö-U muss sich im Falle seines Konfliktes mit Serbien an den Rahmen des Dreinbundvertrages halten, will es Unterstützung vom deutschen Reich erwarten. Die Kriegserklärung des deutschen Reiches an Russland bestätigt genau diesen Sachverhalt. Kurioser Weise hat das deutsche Reich den Krieg an Russland nicht aus Bündnisgründen erklärt, sondern weil es sich von Russland durch dessen Mobilmachung bedroht fühlte. Im Dokument 553 der Kaustsky-Sammlung darf man nachlesen, mit welchen Worten sich Reichskanzkler von Bethmannn-Hollweg die Erlaubnis beim Bundesrat abholte, der am 1.8.1914 einstimmig zustimmte - Man informiere sich deswegen auch über die Rechte und Pflichten des Bundesrates innerhalb der Verfassung des deutschen Reiches! - , Russland den Krieg erklären zu dürfen. Von der Feststellung des eingetretenen Bündnisfalles gemäß Dreibundvertrages ist da nicht die Rede. Und wenn sich ein Botschafter auf ein Tischgespräch mit Wilhelm II. berufend Unsinn nach Wien telegrafiert, so ist das dessen Problem aber nicht das des deutschen Kaisers. Da dieser in einem eigenen Schreiben klar sagt, wozu er steht und wozu nicht. Damit ist das Missverständnis, ausgelöst durch einen Botschafter, wieder vom Tisch! Und nur die offiziellen Erklärungen deutscher Exekutivvorgane sind dipolmatisch bindend, nicht aber Meinungen auf Grund von Hörensagen von Ausländern gemäß deren Interessenlage! Und mit dem Schreiben Wilhelms II. an Kaiser Franz-Josef ist zumindest von des deutschen Kaisers Seite klar gestellt, wann Hilfe zugesagt wird. Und dahinter verschwindet das persönliche Dafürhalten eines Botschafters aus Ö-U!--84.128.14.105 11:38, 25. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

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Dubidabbelju: Der Artikel ist dahingehend zu ändern, dass es "den Blankoscheck" nie gegeben hat, weil immer nur von Bündnisverpflichtungen die Rede ist und nur in dem Zusammenhang mit den Bündnisverpflichtungen Unterstützung zugesagt wird von deutscher Seite. Darum sollte der Verfasser dieses Artikels sich dringend den Dreibundvertrag zwischen dem Deutschen Reich, dem Habsburgerreich und dem Königreich Italien vornehmen, damit er endlich versteht, wie weit die deutsche Unterstützung im Rahmen des Bündnisses ging. Die Kiegserklärung an Serbien schloss jegliche Bündnisverpflichtungen automatisch aus. Die Theorie des Blankoscheck als Kriegsursache ist damit erledigt. (nicht signierter Beitrag von Dubidabbelju (Diskussion | Beiträge) 20:56, 19. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Ich habe mir erlaubt den betreffenden Absatz zu entfernen. Vielleicht kann jemand mit mehr Sachkenntnis über die Bewertung der Problematik verschiedener Historiker schreiben. lg --Krynnie 21:37, 2. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Auch das Schreiben des Reichskanzlers an die deutsche Botschaft in Wien beruft sich auf die Bündnispflichten. Diese sind im Dreibundvertrag geregelt. Wo da ein Blankoscheck ausgestellt worden sein soll, bleibt mir schleierhaft.--79.202.195.98 01:39, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Gerhard Schröder[Quelltext bearbeiten]

Wo bleibt der Bezug zu Gerhard Schröder, der den Vereinigten Staaten 2001 nach den Terroranschlägen von New York in einer Rede eine Blankovollmacht erteilte und damit für Aufsehen sorgte?

Leuer irrelevant[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist insgesamt ausgesprochen unrund. Aber statt jetzt eine Generalkritik zu verfassen, versuch ichs mit nem konkreten Vorschlag: Gut ist, dass im Abschnitt Geschichte im zweiten Absatz eine Kontroverse dargestellt wird, etwa unter Nennung von Fischer und Berghahn. Der Absatz zu Leuer hingegen ist irreführend und gibt eine Forschermeinung wieder, die weitgehend isoliert ist - man könnte meinen, dass dieser Absatz von Leuer selbst verfasst wurde. Bei Leuers Werk handelt es sich meines Wissens um eine an der Uni Wien eingereichte Diplomarbeit, die nach den üblichen Regeln der Geschichtswissenschaft allgemein nicht zitierfähig ist. Peer Reviews liegen nach meinen Recherchen ebenfalls kaum vor. Man findet bei Online Recherche eine Rezension auf sehepunkte.de, in der der Düsseldorfer Historiker Salvador Oberhaus den Vorwurf des Geschichtsrevisionismus erhebt: "So entsteht ein unvollständiges und schiefes Bild - eine starre Dichotomie von Schuld und Unschuld - das an die geschichtsrevisionistischen Debatten der 1960er und 1980er Jahre erinnert." Wie immer man dazu stehen mag: Leuers Arbeit ist nicht relevant genug, um hier einen Absatz Würdigung zu erhalten. Ich habe daher den Absatz gelöscht. --Bob Ross Is King (Diskussion) 10:00, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ich erlaube mir nach ein bisschen Recherche selbstreferentiell auf die Diskussion zum Artikel "Julikrise" zu verweisen. --Bob Ross Is King (Diskussion) 18:33, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten