Diskussion:Blutgericht in Texas

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Konfressor in Abschnitt sound
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Wahrheitsgehalt[Quelltext bearbeiten]

Ich fand diesen film höchst Interresant da er auf einer wahren geschichte basiert denoch hat er mich etwas verwirrt. Ich frage mich nur wie ein Mensch Skrupellos töten kann ohne Gewissensbisse zu haben. Ich finde es grausam ein lebewesen auf solch Brutaleweise Zu Quelen und es dann zu töten. Ich würde gerne mehr über die wahre geschichte erfahren denn dieser Film hat mich gereitzt bzw dazu getrieben Rescherschen dazu anzustellen (nicht signierter Beitrag von 213.7.131.252 (Diskussion) 07:36, 24. Okt. 2004)

Ich habe diesen Beitrag erst jetzt gefunden, deswegen der sehr späte Kommentar. Schon Tobe Hooper machte für das TTCM-Original Werbung damit, dass die Geschichte auf einer wahren Begebenheit beruhen soll. Beim Remake steht das sogar explizite auf dem Cover. Laut verschiedenen Quellen dürfte es sich dabei jedoch um ein Märchen bzw. einen Reklamegag handeln. Allerdings bezieht sich die Figur von "Leatherface" auf den realen Serienkiller Ed Gein, der auch die Filmemacher von u. a. Psycho, Besessen und Das Schweigen der Lämmer inspirierte. Wundere Dich also nicht, wenn Deine Recherchen dazu letztendlich in den Kamin schießen. ;o) RX-Guru 10:14, 24. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Also, der Film basiert nur lose auf einer wahren Geschichte. Tobe Hooper ging in einem Laden an den Kettensägen vorbei, hätte den Fall Ed Gein im Hinterkopf und bastelte so die Geschichte. Ed Gein war aber kein Serienkiller, er ermordete "nur" zwei Frauen. Er war Grabräuber, baute aus den Knochen Möbel, gerbte die Haut und bastelte sich draus Masken und Sitzbezüge. Gein zog sich die Masken aus Menschenhaut über (ebenso wie die Geschlechtsteile), somit diente er zwar als Inspiration (genauso wie bei "Psycho" oder "Das Schweigen der Lämmer"), hat aber mit der Filmfigur Leatherface ansonsten nichts gemeinsam. Ed Gein hat auch nie mit einer Kettensäge gemordet, und es gab in Texas oder in anderen Staaten niemals ein Kettensägenmassaker. Gein selbst lebte in Wisconsin. --Ein Horrorfilmfan 14:56, 27. Jan. 2007 (CEST)

URV-Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde von mir zurückgesetzt, da der Text der Handlung von [1] hier reinkopiert wurde. URV-belastete Version: [2]--Michael --!?-- 08:34, 24. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß, ist, wenn überhaupt, Das Kettensägenmassaker als alternativer Titel für den Film im Deutschen im Gebrauch. "Texas-Kettensägenmassaker" hab ich dagegen noch nie jemanden sagen hören. -- Imladros 02:26, 20. Jun 2006 (CEST)

"Das Texas-Kettensägenmassaker" ist kein Alternativtitel. Der Film wird im Volksmund so genannt, wenn die Leute den O-Titel nicht kennen oder vergessen haben. Ähnliches gilt für Zombie (Film), den viele Leute "Zombies im Kaufhaus" nennen. Allerdings gab es diesen Alternativtitel auch offiziell. RX-Guru 13:28, 20. Jun 2006 (CEST)
Das habe ich schon verstanden, und das meine ich ja grad: ich wohne in einem Studentenwohnheim mit regelmäßigen Horrorfilmabenden, und wenn die nicht des Englischen Kundigen unter meinen Mitstudenten von dem Film reden, sagen sie "Das Kettensägenmassaker" oder nur "Kettensägenmassaker", aber noch nie hab ich jemanden "Das Texas-Kettensägenmassaker" sagen hören... -- Imladros 02:41, 8. Aug 2006 (CEST)

Hey nur weil du das nicht kennst, heißt das nicht das das niemand so sagt. Bei mir und meinen Freunden ist der Begriff "Texas-Kettensägenmassaker" geläufig. Studenten...Bone87

Na, hier weiß aber jemand geistreich zu argumentieren... ehrlich gesagt ist mir das Thema nicht wichtig genug, um mich deswegen mit euch anzulegen; ich ziehe jedoch (wie ich das bei vielen Filmen tue) in Zweifel, ob es zweckmäßig ist, im WP-Artikel – und besonders in der Kopfzeile, wie in diesem Fall – alternative "Titel" des Films aus der Umgangssprache zu nennen, da es dort, wie wir hier ja gerade feststellen, oft mehrere gibt, die dann nach dem Gleichheitsprinzip alle genannt werden müssten. Und da ich nicht besonders viel davon halte, wenn da am Schluss "Film A, auch Film B oder C, von manchen in Süddeutschland auch D genannt" steht, finde ich, dass nur der eigendliche Titel in die Kopfzeile gehört.
-- Imladros 14:34, 18. Aug 2006 (CEST)
Was heißt hier eigentlich "… mit euch anzulegen …"? RX-Guru 17:00, 18. Aug 2006 (CEST)
*g* -- Imladros 22:44, 18. Aug 2006 (CEST)

Blutgericht in texas is uahc ein häufige bezeichnung! (nicht signierter Beitrag von 89.15.190.189 (Diskussion) 22. Juli 2007, 15:34 Uhr)

Hier sind einige Sätze die entweder überflüssig sind oder erst gar keinen Sinn machen. Beispiel: "Erstmals wird gar nicht erst versucht, eine subtile Spannung aufzubauen, dieser ekelhafte Kotzbrocken ist stattdessen eine perfide (perfide, laut Duden = treulos, hinterlistig, tückisch) Schlächterorgie [...], die auch abgebrühte Zuschauer nur schwer verkraften können (Hahn/Jansen)." "Erstmals" kann nur in Bezug zu anderen Filmen gesehen werden, da es sonst "Anfangs" hieße; ich bezweifel allerdings dass in diesem Film etwas "erstmals NICHT gemacht wurde". Der Rest des Satzes macht noch weniger Sinn. Der Satz ist nur ein Beispiel von vielen, der Artikel ist mangelhaft. 83.135.169.251 01:00, 9. Okt 2006 (CEST)

Der Artikel ist mangelhaft, aufgrund sprachlicher Fehler und fehlender Informationen, die höchstwahrscheinlich aus nur einer Quelle kommen! ("Es handelt sich dabei um einen geistig arg verwirrten Mann,")Für mich braucht ein Artikel mehr Informationen, als die, die man im Film oder im Abspannn bekommt. ("Allein in den USA soll er über 30 Millionen Dollar, anderen Quellen zufolge sogar 100 Millionen eingespielt haben." Vermutung?????) Außerdem fehlt es dem Artikel an professioneller Neutralität. Es fließen bei der Inhaltsbeschriebung immer wieder persönliche Personenbeschriebungen ein, die zwar profesionell klingen sollen (z.B: "animalisch grunzenden"), jedoch völlig fehl am Platz sind! Ich schließe mich insofern (siehe Titel) dem User an, der mit Zitaten seine Meinung hervorragend begründet hat! (nicht signierter Beitrag von 84.159.109.235 (Diskussion) 28. Oktober 2006, 21:10 Uhr)

Sinn?3[Quelltext bearbeiten]

Ein Titel, der so manchen Kritiker ins Abseits hat laufen lassen: „In fact Hooper, like Fritz Lang, knows exactly what not to show (...)“ (Aurum Film Encylopedia), ist es doch einer der einflussreichsten Horrorfilme der Kinogeschichte und selbst Gegenstand von filmtheoretischen Arbeiten an Universitäten in den USA und vielen anderen Ländern, die, jenseits aller moralischer Entrüstung, den Film unter anderem als Kommentar zum Vietnamkrieg und zu Watergate ansehen.

Dieser Satz macht entweder keinen Sinn (weil grammatikalisch total falsch), oder ist sehr kompliziert geschrieben. Ich versteh leider die Bedeutung nicht so ganz und kann ihn daher nicht korrigieren... --84.133.189.26 04:07, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Lauflänge und FSK auf Aktuellen stand gebracht.[Quelltext bearbeiten]

Da schon seit einiger zeit eine uncut DVD (zweitauflage) erhältlich ist, habe ich mal die neue Laufzeit und Freigabe hinzugefügt. gruß Snips

Ach, und dazu diesen Absatz entfernt da nicht mehr stand der Dinge:

"In Deutschland ist der Film seit Jahren in der Urfassung (79:59 Minuten) beschlagnahmt bzw. seit langem nur in einer gekürzten Version zugänglich. Eine auf DVD frei verfügbare FSK-16-Version mit nur ca. 68 Minuten Lauflänge gilt, wegen ihrer rigiden Schnitte, als verhunzt und unbrauchbar. Die deutsche Kinoversion kann jedoch über eine Erwachsenen-Videothek auf DVD (ca. 75 + 5 Minuten) bezogen werden. Die erfolgten Schnitte sind hier als Bonusmaterial beigefügt. In anderen Ländern, auch in Europa, ist der Film ungekürzt erhältlich."

Laufzeit Geändert. Freigabe Geändert. Link zum Vergleich der erhältlichen Fassungen eingefügt.

Quelle: www.OFDB.de

Dass es diese Version gibt, ändert doch nichts an der rechtlichen Situation. RX-Guru 02:02, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Zeiten ändern sich, Rechtliche Situationen auch ;)

...bei dem von Ihnen erwähnten Film "Blutgericht in Texas" handelt es sich wohl um einen Alternativtitel des indizierten und seinerzeit beschlagnahmten Films "Ketten-Sägen-Massaker". Die Beschlagnahme dieser Filme liegt zum Teil 10 Jahre zurück und unterliegt damit der Verjährung. Ob aufgrund des Inhaltes neue Beschlagnahmebeschlüsse ergehen, ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Ich möchte Sie insoweit darauf verweisen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden...

Mit freundlichen Grüßen i.A.

Corinna Bochmann

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

gruß Snips

War mir nicht bekannt. Auch nicht, dass Beschlagnahmungen nach 10 Jahren verjähren. Aber die Indizierung hat 25 Jahre Bestand. Gruß! RX-Guru 11:50, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bei Telepolis wird behauptet das Verbot hätte Bestand. http://www.heise.de/tp/blogs/6/147931 -- 92.193.36.136 13:28, 3. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

die Sammlung des Museum of Modern Art[Quelltext bearbeiten]

Immer wieder, besonders bei Horrorfilmen, wird erwähnt, dass sie in die Sammlung des Museum of Modern Art aufgenommen wurden. Ich kenne das Gerücht z. B. auch über The Evil Dead. Allerdings konnte ich bisher noch keinen Beleg dafür finden. In der online einsehbaren Film-Sammlung (in diesem Artikle auch verlinkt) ist keiner dieser Filme aufgeführt. Könnte bitte jemand einen Beleg nachliefern. Ansonsten schlage ich vor, die Zeile "Der Film wurde in die Sammlung des Museum of Modern Art aufgenommen." um den Gerücht-Hinweis zu ergänzen. --Prud 10:17, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

  • Keineswegs ein Gerücht, mittels Google [3] kommt man zu [4]. Evil Dead hingegen findet sich nicht im MoMA.

hth, #k. 21:42, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

___________________________

Weitere Infos zum Irrglauben, es würde sich um eine wahre Geschichte handeln: http://www.snopes.com/movies/films/chainsaw.asp (nicht signierter Beitrag von 84.181.169.139 (Diskussion) 27. April 2007, 22:24 Uhr)

liebe leute ich bin des öfteren aud der englichen wikipedia weil die einfach besser ist und mir fällt auf dass aus irgendwelchen gründen bei fast ALLEN filmen entweder die amerikanische lauflänge genannt wird wass aufgrund des PALspeedup nicht möglich ist oder sie dauern aus irgendwelchen gründen länger was aufgrund des grade genannten ja nicht möglich ist.

nochmals "Museum of Modern Art"[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die in dem Artikel aufgebrachte Behauptung, die Aufnahme in die ständige Sammlung des "Museum of Modern Art" stelle keine besondere künstlerische Wertschätzung dar, für fragwürdig. Wenn man sich diese erläuternde Seite mal ansieht ([[5]]) - sie stammt übrigens von dem Autor selbst, der diese Behauptung in seiner Dissertation ursprünglich aufstellte -, geht dies jedenfalls aus den Antworten des Museums nicht hervor. Gegen die Behauptung, das Museum würde alle US-amerikanischen Filme ankaufen, spricht jedenfalls schon, dass sich offenbar zahlreiche Streifen nicht in der Kollektion befinden, bei denen die Beschaffung einer Kopie kein Problem darstellen dürfte.

Insofern schlage ich vor, einfach zu schreiben, der Film befindet sich in der ständigen Sammlung des New Yorker "Museum of Modern Art". Auf weitere Erläuterungen muss wohl verzichtet werden, solange niemand weiß, nach welchen Kriterien eine solche Aufnahme im Einzelnen erfolgt.

--SergioSalvati 19:10, 1. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Verbot und Neuauflage (Mit Link auf Diss.)[Quelltext bearbeiten]

Nicht mehr beschlagnahmt[Quelltext bearbeiten]

The Texas Chainsaw Massacre ist runter vom index http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2942 -- 89.204.153.169 17:54, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Indizierung ≠ Beschlagnahme! Dem Rest stimme ich zu. --Martin1978 /± WPVB 21:14, 31. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Beleg? – Artikel-ReLaunch Dezember 2011[Quelltext bearbeiten]

Wo ist die folgende Aussage prüfbar belegt? […] auch der für den deutschen Kinostart geplante Titel Kettensägenmassaker wurde von der FSK verboten. Robert Kerber 02:25, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ist wohl unbelegt, auch meine ich kann die FSK so was nicht verbieten... Wohl hören sagen. Danke für die weiter Bearbeitung des Artikels, ich mache mir auch Gedanken wie man diesen Kultfilm-Artikel weiter ausbauen kann. --Mr.Snips 20:15, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ich denke, jetzt sieht der Eintrag eher wie ein Wikipedia-Artikel aus, nicht wie ein Fanblog. Gunnar Hansens Eintrag habe ich auch etwas gesäubert, was dringend noch der Überarbeitung bedarf ist der Tobe Hooper-Artikel, vielleicht komme ich noch dazu ... Robert Kerber 16:02, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Robert Kerber, deine Arbeit in dem Artikel ist sehr gut. Ich würde mir wünschen andere Wiki-Nutzer würden so vorgehen. Von meiner Seite aus kann ich nur Dankeschön sagen, wirklich gute Arbeit ! Wenn du sowas auch in den anderen Artikel umsetzen kannst umso besser, viel Erfolg. mit freundlichen grüßen --Mr.Snips 16:44, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe im Tobe Hooper-Artikel unreferenzierte Behauptungen gestrichen, Informationen ergänzt und das ganze stilistisch etwas poliert. Da Texas Chain Saw Massacre m. E. Hoopers einziger interessanter Film ist, überlasse ich es anderen Autoren, den Hooper-Artikel nach Bedarf weiter auszubauen. Ich hoffe nur, dass die Unart, unkritisch aus der Trivia-Sektion der IMDB abzuschreiben, bald ein Ende findet. Immerhin hat die englische Wikipedia IMDB Trivia inzwischen ausdrücklich zur nicht verlässlichen Informationsquelle erklärt. Robert Kerber 14:02, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Selbstverständlich kann die FSK Titel verbieten, was auch öfters vorkam. Das heißt, um Verbote im juristischen Sinne handelt es sich natürlich nicht, weil es in der Bundesrepublik ja angeblich keine Zensur gibt. Jedenfalls kann ein Film mit einem von der FSK nicht freigegebenen Titel nicht in den üblichen Kinos laufen und auch für den Heimkino-Markt nicht mit der FSK-Plakette veröffentlicht werden. Beispiele: "Heiße Stuten" (siehe "Lexikon des internationalen Films") und "Weiße Haut auf schwarzen Schenkeln". Der Titel "Wenn du krepierst, lebe ich!" wurde noch fürs Kino zugelassen, aber für die Video-Neuauflage nicht von der FSK freigegeben (Alternativtitel: "Der Todestrip"). Ansonsten handelt es sich tatsächlich, wenn man so will, um eine Information vom "Hören-sagen". Sie wurde nämlich von einem FSK-Vertreter persönlich in einer ZDF-Diskussion 1983 zum Thema Horrorvideos verkündet. Die Sendung lief jedenfalls im Vorabendprogramm, so zwischen 18.00 und 18.30 Uhr. Den Titel und das genaue Sendedatum heute noch zu eruieren, dürfte allerdings schwierig werden. Mit Ausnahme von "Mama, Papa, Zombie", einer Reportage, die wohl damals jemand mitgeschnitten und tatsächlich jahrzehntelang aufbewahrt hat, ist wohl keiner der damaligen TV-Beiträge zur Thematik heute noch bekannt. --SergioSalvati 14:46, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Das heißt, um Verbote im juristischen Sinne handelt es sich natürlich nicht – richtig, womit ein Teil der von mir beanstandeten Aussage schonmal faktisch falsch war. Primär geht es aber darum, dass hier, wie leider so oft, nicht referenzierte Informationen als Fakt hingestellt wurden. (Wobei ich mich auch wundere, dass andererseits Titel wie Der See der verstümmelten Leichen und Lebendig gefressen eine Freigabe erhielten.) Robert Kerber 10:16, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Unklar[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist zu lesen: Am 1. Dezember 2011 wurde Blutgericht in Texas vom Index gestrichen. Der Film wurde anschließend der FSK zur Prüfung vorgelegt und bekam in der ungekürzten Fassung die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“. Da Indizierung (zumindest laut Artikel) das gleiche ist wie "keine Jugendfreigabe", ist mir unklar, was diese beiden Sätze aussagen sollen. Der Zustand vorher und nachher ist ja gleich. 213.54.154.96 08:04, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

„Indizierte Medien […] dürfen weder beworben noch im Versandhandel vertrieben werden“ (siehe Artikel Indizierung). Filme mit FSK-Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ dürfen dagegen angeboten werden. – Robert K. (Diskussion) 09:43, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ja, sie dürfen angeboten und beworben werden. Verkauft werden dürfen sie aber trotzdem nicht an Jugendliche. Was ist dann überhaupt der Sinn der Unterscheidung von "indiziert" und "FSK 18"? Da könnte man sich doch eins von beiden sparen. 213.54.83.73 20:26, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nochmal: Indizierte Medien dürfen im Gegensatz zu "ab 18"-Medien nirgends dort beworben werden, wo Jugendliche Zugang haben, aber wenn du es trotz der angegebenen Quelle besser zu wissen glaubst, wieso fragst du dann noch? Ts. – Robert K. (Diskussion) 20:56, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Material zum weiteren Ausbau[Quelltext bearbeiten]

John Bloom: They Came. They Sawed.. In: Texas Monthly, November 2004 ist ein umfangreicher Artikel mit massenhaft Hintergrund-Infos zu Produktion, Vertrieb und Rezeption des Films, mit wörtlichen Zitaten vieler Beteiligten. Wenn hier ein Fan des Films mitliest, der Zeit und Lust hat, den Artikel auszubauen, dann findest du hier Quellen, mit denen insbesondere das Verhältnis des Films zu anderen Filmen des Genres hergestellt werden kann. Denn der Film gehört auch in die Reihe der Jugend- und Aufburchsfilme der 70er Jahre. Grüße --h-stt !? 15:04, 28. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Beschlagnahmt?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht das der Film 1982 indiziert wurde und später mehrmals beschlagnahmt,was genau heißt später 1 Jahr oder 10 Jahre oder 20 Jahre? Wann und wie oft wurde er wieder freigegeben? Ich hab die DVD 2004 (FSK 16) damals bei Müller gekauft,war der Film danach nochmal beschlagnahmt worden? Ein paar Jahre später gab es sogar die FSK 18 version im Saturn zu kaufen,die laufzeit war gleich mit meiner US VHS. (nicht signierter Beitrag von 84.118.63.60 (Diskussion) 17:51, 22. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

sound[Quelltext bearbeiten]

in der austrahlung vom 15.10.2015 ,kabel 1 , deutschland , 23.55 uhr ist mir aufgefallen , daß der sound bezüglich einiger langanhaltender geräusche quasi sekündlich von einer pausen-unterbrechung geplagt ist , als wenn ein loop abgespielt wird , betrifft kettensäge und projektor geräusch . ungewöhnlich .--Konfressor (Diskussion) 06:18, 16. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist mir auch aufgefallen. Zunächst erklärte ich es mir als dramaturgischen Kniff des Regisseurs. (Schließlich sah ich dieses Juwel der Filmkunst heute zum 1.Mal. (Endlich) Aber mittlerweile glaube ich an ein technisches Problem des Senders. Die müßten das doch wissen !? 93.192.66.28 00:11, 17. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Und schon hab ich ne Antwort vom Sender: "Wir haben uns gerne in unserer Sendezentrale erkundigt, dort wurden jedoch keine Probleme bei der Übertragung des Spielfilms dokumentiert. Sie haben allerdings richtig vermutet - der gesamte Film ist mit einem auffälligen Sound unterlegt, der überwiegend aus teilweise industriell anmutenden Umgebungsgeräuschen oder einer Art Hintergrundrauschen besteht. Manchmal sind auch kurze Musikschnipsel eingespielt, als ob ein einfaches Radio leise im Hintergrund liefe. Regisseur Tobe Hooper hat damit sicher beabsichtigt, die verstörende und beklemmende Wirkung des Spielfilms noch zu verstärken. Eine Auswahl der benutzten Effekte finden Sie zum Beispiel unter http://www.soundboard.com/sb/Texas_Chainsaw_Massacre. "

Na bitte, geht doch. Allerdings glaube ich noch immer an techn. Probleme. Aber mehr werden wir wohl nicht herausbekommen.Grüße93.192.65.156 08:27, 31. Okt. 2015 (CET) ~~Beantworten

am 22.9.2016 ~1:35-3:00 von kabel 1 erneut ausgestrahlt ( + wiederholung 2:40 23.9.2016 (heute)) , war die gleiche tonstörung zu hören , meist betroffen geräusche von maschinen , motoren , aber auch eben "die kettensäge" . klingt für mich wie ein spannungseinbruch im mischpult (kondensator schwach geworden) bei dauergeräuschen . krass , daß man das nicht behoben hat . für mich stellt sich keine gefühlsmäßige wirkung ein , weshalb ich mal einen soundeffekt ausschließe . (es sei denn der , film wurde von den kannibalen gedreht)--Konfressor (Diskussion) 10:04, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten