Diskussion:Bosman-Entscheidung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Zopp in Abschnitt Übergang "Vorgeschichte" > "Entscheidungshistorie"
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14.12.2005 - Habe unten einen Link zum EuGH-Urteil eingefügt.

Warum ist es falsch die Entscheidung, als das sog. Bosman-Urteil zu bezeichnen? War doch ein Urteil


Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV. --Palmström 11:03, 29. Jun 2006 (CEST)

Dennoch erging die Entscheidung in diesem Vorabentscheidungsverfahren in Form eines Urteils. SchnitteUK (Diskussion) 11:23, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

"Bosman"-Urteil[Quelltext bearbeiten]

Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Bosman war ein Urteil. Die Bezeichnung "Bosman"-Urteil ist korrekt. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.247.85.105 (DiskussionBeiträge) --Фантом 16:26, 15. Dez. 2006 (CET)) Beantworten

In der tat ist es aber nicht so, dass Fussballvereine beliebig viele Ausländer aus allter Welt einsetzen dürfen. Es dürfen nur beliebig viele EU Ausländer eingesetzt werden.

Das Urteil bezieht sich NICHT NUR auf Fußball. Alle Mannschaftssportarten sind involviert. Die meisten Auswirkungen gab es z.B, beim Eishockey.

Abschnitt "Die Bosman-Entscheidung im Amateursport"[Quelltext bearbeiten]

Das Bosman-Urteil hatte bislang noch keine Auswirkungen auf den Amateursport, da Amateur-Sportklubs gemeinnützige Vereine und keine Wirtschaftsunternehmen sind.

In den meisten Ländern sind Profivereine auch offiziell gemeinnützige Vereine.

Ich denke, der Grund, warum das Bosman-Urteil keine Auswirkungen im Amateursport hat ist, dass Amateursportler eben keine Arbeitnehmer sind und daher das europäische Arbeitsrecht, insbesondere die Regelungen zu Freizügigkeit, für sie nicht gelten. --MrBurns 01:02, 29. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Nachdem noch keiner geantwortet hat, hab ich den Satzt jetzt dementsprechend geändert. --MrBurns 07:45, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Hierzu würde ich noch gerne bemerken, dass mir die Bezugnahme auf die Art. 167 und 2 AEUV nicht einleuchtet. Hier wäre eine sauberere Zitierung mit Absätzen wünschenswert, sofern denn die Artikel überhaupt die richtigen sind. (nicht signierter Beitrag von 128.176.121.19 (Diskussion) 16:22, 11. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Übergang "Vorgeschichte" > "Entscheidungshistorie"[Quelltext bearbeiten]

Der Übergang vom Abschnitt "Vorgeschichte" zum Folgeabschnitt "Entscheidungshistorie" ist derzeit etwas unglücklich, da die Formulierung ganz zu Beginn des zweiten Abschnitts "Auslöser für die der Entscheidung zugrundeliegenden Schadensersatzklage (...)" den Eindruck erweckt, als bezöge sie sich auf etwas im zuvor stehenden Text. Ich denke, entweder sollte man das ergänzen, etwa zu "Auslöser für die der Bosman-Entscheidung aus dem Jahr 1995 zugrundeliegenden Schadensersatzklage (...)", oder den ersten Satz ganz umformulieren? --Zopp (Diskussion) 14:49, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ich finde auch den Anfang des Abschnitts 'Vorgeschichte' etwas verwirrend und gar nicht passend. Eine ausführlichere Erklärung wäre nicht schlecht, da ich (und sicher die Mehrheit der Leser) das Bosman-Urteil zunächst mit Fußball in Zusammenhang bringe und nicht mit Steherrennen. --αCentauri Haatschi! 12:49, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hat jetzt jemand komplett gelöscht, anonym, und das mit der Begründugn "falschen Inhalt entfernt" - also das finde ich ja so auch nicht richtig... Infos löschen ist eigentlich eher schlecht für ein Nachschlagewerk. --Zopp (Diskussion) 21:19, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten