Diskussion:Braindead

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Meillo in Abschnitt Überarbeitung vom 1. März 2021
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legal?[Quelltext bearbeiten]

"Einzig eine meist auf Grabbeltischen zu findende DVD (Altersfreigabe: FSK16) mit extremen Schnitten unter dem weniger verfänglichen Namen Dead Alive ist hierzulande völlig legal zu erwerben."

  • Erwerben (für den privaten Gebrauch) darf man gewaltverherrlichende Filme in der BRD völlig legal. Gemäß § 131 StGB würde sich lediglich der Verkäufer von "Braindead" strafbar machen. --84.128.199.10 22:44, 7. Mär 2005 (CET)
Gute Verbesserung, wobei ich allerdings noch immer glaube, dass die Red-Edition / Blood-Edition DVD hier ebenfalls frei verkäuflich ist. Zumindest steht sie in vielen Läden in der 18er Ecke... weiß da jemand was genaueres? --Roger Zenner -!- 23:59, 7. Mär 2005 (CET)
Das Wort "erwerben" war (im Zusammenhang mit "in der BRD") leider etwas unglücklich gewählt. Den Film aus Österreich, Holland usw. zu beziehen, was manche unserer Landsleute ja tun, ist aber bereits illegal. Dem freien Vertrieb der "Red-" oder "Blood-Edition"-DVDs von Braindead widerspricht eigentlich der so genannte Inhaltsgleichheits-Grundsatz und ihr damaliger Produzent ist für sein Handeln m. W. längst rechtskräftig verurteilt. Dass die Restbestände dieser DVDs noch zu kaufen sind, hat vielleicht etwas mit Unwissenheit oder einfach nur Ignoranz und Profitgier der Händler zu tun ... Raubkopien fallen doch auch längst für viele schmarotzende Mitbürger unter ein Motto wie "Unser täglich' Brot gib uns heute!" und kein Schw... interessiert mehr die bestehende Rechtslage. --RX-Guru 13:28, 8. Mär 2005 (CET)
Naja ist nicht ganz richtig: Inhaltsgleichheit ist wichtig für eine indizierung, alle Titel auf anderen Medienträgern die ähnlich sind, sind ebenfalls indiziert. Beim $131 werden jedoch Medienträger beschlagnahmt (also eine bestimmte DVD-Version), diese dürfen nicht mehr verkauft werden (privater Besitz ist aber erlaubt). Bringt ein Vertrieb eine neue Version auf den Markt (anderes Cover etc.) muss diese erst erneut beschlagnahmt werden, diese Version ist bis dahin "unter der Ladentheke" offiziel erhältlich. Ist ein beliebtes Mittel bei Labeln wie Astro oder Laserdisk. Scheinbar haben die Behörden auch keine Lust mehr neuere Fassungen zu beschlagnahmen, die "Blood-" oder "Red-Editions" sind schon drei oder vier Jahre auf dem Markt. Der Erwerb im Ausland ist grundsätzlich erlaubt, man darf die Filme nur nicht über die Grenze bringen.;-) --195.202.49.74 14:17, 28. Apr 2005 (CEST)
M. W. ist die "Inhaltsgleichheit" sehr wohl auch für eine Beschlagnahmung relevant, schließlich waren bereits mehrfach verschiedene Video-Herausgeber gleichzeitig betroffen. Frag doch mal beim AG Tiergarten nach ... "Unter der Ladentheke" und "offiziell" beißt sich irgendwie! Mit "beziehen" war natürlich per Versand über die Grenze bringen gemeint, selbst transportieren ist aber auch illegal. CU! ;o) RX-Guru 15:18, 28. Apr 2005 (CEST)
Die Inhaltsgleichheit ist für Beschlagnahmungen im Grunde irrelevant, deshalb wurde auch die Blood Edition von Braindead unter dem Titel Dead Alive erst vor Kurzem beschlagnahmt, während die anderen Versionen schon vorher beschlagnahmt waren. Auch hier nachzulesen. --δα ωλα 18:09, 19. Aug 2005 (CEST)

Für diejenigen, die alles gerne nach eigenem Gusto reklamieren und schönreden, mag die Inhaltsgleichheit irrelevant sein. Für Staatsanwälte und Richter wohl kaum, das hat zumindest die jüngere Vergangenheit deutlich gezeigt. Natürlich muss eine Neuauflage eines "verbotenen Films" erst einmal der Exekutive bekannt werden und die nötigen Schritte zum Beschlagnahmebeschluss erfolgen. Somit können Medien (natürlich ohne viel Tamtam ...!) eine ganze Weile vertrieben werden, bis sie tatsächlich für illegal erklärt sind. Und genau das nutzen einige Herausgeber halt gerne aus. Kannst du mir, außer der FSK-16-Version natürlich, eine Braindead- oder Dead-Alive-Veröffentlichung nennen, die sich hierzulande "legal auf freiem Fuß" befindet? Das Beste an deinem Link-Beispiel ist übrigens folgendes Zitat: ... handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft ... RX-Guru 21:59, 19. Aug 2005 (CEST)


die schweiz richtet sich ja auch nach der deutschen liste, darum gibts die red edtition auch nirgends in nem shop. es heist, dass diese liste hier (schweiz) aber keine verbots, sondern eine art nichtempfehlungsliste ist und es somit schlussendlich eine richterliche ermessens sache ist. ziemlich komisch das ganze, weiss nicht ob es bei euch anders ist. jedenfalls kriegt man die red edition auch hier in keinem dvd-shop, darum war ich umso erstaunter, als ich bei einem dieser shops braindead eingab und nur eine italienische ausgabe fand. titel: "splatters-gli schizzacervelli". nach bild und beschreibung ists braindead. diese version ist mit 104 min angegeben, soll aber auch ca 99 min dauern. komisch, dass es nichtmal die deutsche cut-version gibt, aber ne italienische uncut, und noch viel komischer daran ist, dass diese version auch noch "legal" und ab 14 (!!!) jahren ist. andere länder andere sitten :). (nicht signierter Beitrag von 77.57.60.186 (Diskussion) 10:43, 2. Aug. 2007‎)


Frage:

Um was gehts denn in dem Film?? Kann das jemand viell. ergänzen.

Um was es geht? Um viel Blut und noch mehr Gehacktes! Und der "Fleischwolf" ist eigentlich ein Rasenmäher. Der Film könnte auch "Schlachteplatte" heißen ... Aber Du hast ja recht, irgendwann müsste in den Artikel auch mal die Handlung eingebaut werden. Ich merk's mir mal vor. ;o) CU! RX-Guru 15:13, 30. Jun 2005 (CEST)


Ist es nicht so, dass wenn ich als Händler einen Film im Regal habe, der zwar nicht beschlagnahmt ist aber die große Chance hat auf der Schwarzen Liste zu landen, dass ich dann wenn er beschlagnahmt wird, ich dafür belangt werden kann, weil es grundsätzlich nicht erlaubt ist menschenverachtendes etc. Material anzubieten? Von daher würden sich die Händler, die diese nicht-beschlagnahmten aber trotzdem Uncut-Fassungen irgendwo rumliegen haben ein ziemliches Risiko eingehen? Also: Kriegt man als Händler Probleme, wenn etwas bei mir beschlagnahmt wird? (PS: Nein, ich bin kein Händler!) Fibo 15:49, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

"Eine Zensur findet nicht statt" - dieser Satz wird immer mehr zum Hohn. Was soll die ganze Indizierung??? Irgendwie ist diese Kultur-Bevormundung mehr als bescheuert! Wir leben im Land der Konzentrationslager, des historischen Söldnertums und der Religionskriege - und da verbietet man jugendgefährdende(!!!) Werke fiktiver Natur? Irgendjemand macht es sich ziemlich einfach; Trivial-Verblödung, Konsumterror und systematische Universalheuchelei wurden jedenfalls noch nicht indiziert... Es hat schon seinen Sinn, dass Legalität und Legitimität, Recht und Gerechtigkeit verschiedene Seiten desselben Problems darstellen. --78.51.77.248 06:22, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Woher kommt die Information mit dem Budget von drei Millionen Dollar, ich habe die „Dead Alive“ DVD aus der Blood – Edition. Im Beiligenden Booklet steht das das Budget 1,8 Millionen Dollar hoch war.

Null Ahnung! Die Info stand bereits im Artikel, als ich mich über ihn hergemacht habe. Eventuell gibt es aber eine Diskrepanz NZ-Dollar und US-Dollar betreffend ...? CU! RX-Guru 13:58, 27. Jul 2005 (CEST)
Über die recht ungenaue Angabe "Dollar" bin ich auch gerade gestolpert. Die unter den Weblinks angegebene deutschsprachige Fanseite gibt "USD" als Währung an... Hat jemand verlässliche Quellen? Viele Grüsse,--Michael 10:36, 17. Jan 2006 (CET)

FSK 16 / FSK ungeprüft[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Meinung, dass man die FSK-Freigabe unbedingt so angeben soll, der der richtige Film Braindead sie erhalten hat. Die 16er-Freigabe ist nicht die des eigentlichen Filmwerks Braindead (wie er vorgesehen war), sondern sie bezieht sich auf eine extremst von den Labeln geschnittene Version. -- Jeff America

So du tatsächlich dieser Meinung bist, warum hast du dann zur ca. 80 Minuten langen DVD "ungeprüft" und "beschlagnahmt" in die Infobox eingetragen? Fakt ist, dass Braindead mit ca. 95 Minuten Lauflänge eine FSK-Freigabe ab 18 hatte, später indiziert und noch später auch in dieser Fassung (Untertitel: Der Zombie-Rasenmähermann) beschlagnahmt wurde. Und genau das war nämlich die geprüfte deutsche O-Fassung. Ggf. liest du bitte auch mal die Allgemeinen Bearbeitungshinweise der Wikipedia:Formatvorlage Film und den Abschnitt Lauflängenangaben auf der dazugehörigen Diskussionsseite. Und wenn du am Ende deiner Diskussionsbeiträge bei den Sonderzeichen (unter dem Bearbeitungsfenster) ganz am Ende der Reihe auf die vier "Wellen" klickst, hinterlässt du uns auch immer eine brauchbare Signatur zu deinem Beitrag. ;o) CU later! RX-Guru 15:19, 11. Aug 2005 (CEST)
Es heißt bei der Wikipedia:Formatvorlage Film problemlos erhältlich. Nun frage ich mich, wo das Problem liegen sollte, sich den Film in ungekürzter deutscher Version im Internet zu bestellen. Das ist genauso einfach, wie bei Amazon eine DVD zu kaufen. Meiner Meinung nach sollte deshalb auch die Lauflänge und die Freigabe dementsprechend geändert werden. Anders ist es natürlich, wenn der Film in Deutschland gar nicht erst oder nur in gekürzter Version erschienen ist, was bei diesem Film allerdings nicht der Fall ist. Nur weil der Film auch in einer FSK 16 Fassung erhältlich ist, ist es nicht unbedingt schwerer die andere zu kaufen, denn sonst müsste man auch bei Saw die Freigabe und Lauflänge auf die FSK 16 Version ändern, weil die für Jugendliche einfacher zu erhalten ist. --δα ωλα 18:05, 19. Aug 2005 (CEST)
Vielleicht sollte man den Text nur von problemlos erhältlich auf problemlos und legal erhältlich erweitern ...? Was einfach erhältlich ist, ist deswegen ja nicht von Haus aus koscher. Der Versand von Nicht-Jugendfreien-Filmen, indizierten und sogar beschlagnahmten Medien ist eine Sache, bei der leider permanent und in großem Umfang gegen geltendes Recht verstoßen wird. Aber damit scheinst du, deinen Anmerkungen zufolge, keine Probleme zu haben ... Das Beispiel Saw ist nicht relevant, beide Versionen sind völlig legal. RX-Guru 21:59, 19. Aug 2005 (CEST)
Ohne diesen von dir beschriebenen Zusatz ist es bei Saw nicht viel anders. Aber für das allgemeine Verständnis ist es wirklich besser legal hinzuzufügen. Denn für einen 16-Jährigen ist es einfacher, die FSK 16-Fassung von Saw zu kaufen, als die k.J.-Version. Somit stellt es für ihn ein Problem dar, die ungekürtze Fassung zu kaufen. Wenn er sich doch diese aneignet, verstößt er bzw. der Verkäufer gegen das JuSchG und somit ist es auch nicht mehr legal. --δα ωλα 17:50, 20. Aug 2005 (CEST)

Deutscher Titel[Quelltext bearbeiten]

Der deutsche Titel des Films lautet Braindead. dieser Artikel beschäftigt sich nicht mit der gekürzten DVD-Fassung, sondern mit dem Film an sich. Außerdem gibt es genausogut eine ungeprüfte Version mit diesem Titel, aber so macht das doch alles keinen Sinn und nicht mal Hand und Fuß... --δα ωλα 16:37, 15. Jan 2006 (CET)

Aber die Infos in der Infobox (PAL-DVD, Lauflänge 80', FSK 16) betreffen genau diese DVD. Bitte die Infos zum Gebrauch der Infobox beachten. Alle weiteren Infos an anderer Stelle im Artikel selbst "verbraten". ;o) RX-Guru 17:03, 15. Jan 2006 (CET)
Dabei sollte dann der in Deutschland auch relativ problemlos und legal erhältlichen DVD in ihrer längsten Fassung Priorität eingeräumt werden. - damit wären die Informationen in der infobox gemeint. Die Informationen zur ungeprüften Version haben wir bereits viel ausführlicher im Abschnitt "Besonderheiten", ich sehe also auch keinen Grund, die infobox damit zu füllen.
Zumindest die unterschiedlichen Titel werden bereits im Einleitungssatz erwähnt und in o.g. Absatz erklärt, daher habe ich die Ergänzung (Beide Titel werden von verschiedenen Verleihen verwendet) wieder entfernt.
Ratlos stehe ich noch der Angabe der Lauflänge gegenüber: Ist bei "99:16" die Einblendung der Firmenlogos enthalten? 8-) Viele Grüsse,--Michael 10:31, 17. Jan 2006 (CET)
Auch ich bin der Meinung, dass die Infobox nicht "überfüttert" werden sollte und man sich dafür bitte jeweils an die oben zitierten Vorgaben halten soll. Wie auch immer – vielleicht ist Braindead ja ein "Ausnahmefilm" und er kann eh nicht mit den üblichen Maßstäben gemessen werden. Ich habe die Infobox jetzt noch einmal laut Fakten angepasst: 1.) Es gibt eine völlig legale FSK-16-DVD mit ca. 80 Minuten. 2.) Es gibt eine ursprünglich legale FSK-18-VHS-Version mit ca. 95 Minuten, die später indiziert und noch später beschlagnahmt wurde. 3.) Es gibt diverse illegale ungeprüfte Versionen (die in der Sparte Altersfreigabe nix verloren haben, weil sie ja keine Altersfreigabe der FSK [oder ein Gutachten der JK] haben) mit ca. 99 Minuten (das ca. ersetzt auch die Differenzen der "Erbsenzähler", die bei der OFDb Angaben von 99:16 bis 99:24 Minuten machen), die u. a. mit Beschlagnahmebeschlüssen des Amtsgerichts Tiergarten aus dem Verkehr gezogen wurden, werden und werden sollen. Happy bin ich mit der Infobox noch immer nicht, aber jetzt stimmen zumindest die Fakten und manche Benutzer sind ggf. zufriedener ...!? RX-Guru 15:14, 17. Jan 2006 (CET)
Da mit manche Benutzer vermutlich ich gemeint bin, muss ich mich natürlich wieder mal zu Wort melden. So wie die Box jetzt ist, gefällt sie mir wirklich gut, da man immernoch kurz und knackig im Grunde das komplette Spektrum abgedeckt hat. Es gibt nur noch eine Sache, die mich ein wenig stört in deiner Aussage, RX-Guru. Das betrifft "die diversen illegalen ungeprüften Versionen". In wie fern ist es illegal einen indizierten Film ohne Prüfung als DVD auf den Markt zu schmeißen? Dass er ab 18 ist, ist klar, und dass man damit rechnen muss, dass die DVD beschlagnahmt wird auch. Aber mehr ist das doch nicht, oder? Vielleicht irre ich mich, aber dann wäre es jetzt eine gute Gelegenheit, mir das zu erklären. Das größte Problem bei der ganzen Sache ist nämlich, dass nicht Film, sondern Fassungen beschlagnahmt werden und sobald eine DVD veröffentlicht wird, ist er solange nicht beschlagnahmt, wie ein Antrag gestellt wird und die DVD daraufhin einer Prüfung unterzogen wird. Wenn der Film dann inhaltsgleich ist, mit dem einer beschlagnahmten DVD wird er ebenso beschlagnahmt. Aber er ist wegen der Inhaltsgleichheit nicht automatisch beschlagnahmt. Irgendwie ist das deutsche Rechtssystem ein wenig verwirrend und seltsam, aber das steht hier ja nicht zur Diskussion. mfg δα ωλα 15:54, 17. Jan 2006 (CET)
Ich habe derzeit keine aktuelle Indizierungsliste/Beschlagnahmungsliste im Haus, erhalte aber kontinuierlich Infos über neue Indizierungen und Beschlagnahmen. Welche Braindead-Versionen alle betroffen sind, kann ich auf Anhieb nicht sagen und müsste ich aufwendig recherchieren. Da es aber gleich mehrere sind, benutzte ich das Wort diverse. Zur Problematik verschiedener Veröffentlichungen habe ich mich weiter oben bereits ausgelassen. Herausgeber wie Händler gehen Risiken ein, um vor dem (meist trägen) "Wachwerden" der Behörden 'nen schnellen Euro zu machen. Der Ex-Boss von Astro hat allerdings für seine diversen Kapriolen vor einiger Zeit von der Justiz "etwas auf die Mütze bekommen". Dass eine neue DVD wegen Inhaltsgleichheit nicht von Haus aus automatisch beschlagnahmt ist, ist sicher korrekt. Nichtsdestotrotz dürfte sie automatisch strafrechtlich relevant sein. Denn wer Braindead hierzulande unter dem Signet uncut oder mit einer Zeitangabe von ca. 99 Minuten unter die Leute bringt, kann wohl kaum auf wohlwollendes Verständnis von Staatsanwälten und Richtern hoffen. Darum geht es. Nicht darum, "einen indizierten Film ohne Prüfung als DVD auf den Markt zu schmeißen". RX-Guru 21:31, 17. Jan 2006 (CET)
Sorry, aber ihr seid vom Thema weg...
Man muss sich eben eins klar werden: Es geht um den Film und nicht um die kurze, deutsche, Version. Sonst könnte man ja auch eine ganz kurze Night of the Living Dead-Version rausbringen (ist ja frei), die vllt. ab 12 ist und von mir aus den Titel trägt: "Der letzte Kampf zwischen RX-Guru und da ola". Soll das dann auch in die Infobox? Und mal ganz ehrlich: Wo steht, dass die momentane Version, wie hier, falsch ist? In meinen Augen ist es völlig ok, wenn beide Lauflängen dabei hat.
Aber falls ihr gerne weiter darüber philosophieren wollt, wie böse das deutsche Rechtssystem ist, macht das auf den Benutzerseiten. (Sorry, wenn das jetzt überheblich klingt, aber ich fand es angebracht) --dEr devil (dis) 21:59, 17. Jan 2006 (CET)

Apropos: Wieso weisen diese beiden Benutzerseiten (Benutzer:Da ola und Benutzer:DEr devil) eigentlich so viele Gemeinsamkeiten auf ...? Seid ihr vielleicht eineiige Zwillinge ...? RX-Guru 17:14, 7. Mär 2006 (CET)

Nein, Freunde... --dEr devil (dis) 18:21, 7. Mär 2006 (CET)

Grundsatz der Inhaltsgleichheit[Quelltext bearbeiten]

"Die Beschlagnahme betrifft Fassungen von verschiedenen Herausgebern (auch wegen des so genannten Inhaltsgleichheits-Grundsatzes)"

Obiger Satz stimmt nicht. Medien die mit bereits beschlagnahmten Medien ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, unterliegen nicht kraft Gesetzes der Beschlagnahme. Diese Medien müssen gesondert beschlagnahmt werden. Der Grundsatz der Inhaltsgleichheit betrifft ausschließlich indizierte Medien. Diesen Satz sollte man also streichen. -- 88.134.144.78

Es könnte gut möglich sein, dass hier etwas nicht korrekt formuliert wurde. Laut Deiner Info braucht man aber scheinbar nicht den ganzen Satz zu streichen, sondern einzig die Klammer, die dann allerdings für den Artikel Indizierung relevant wäre. Wo kann man Deine Info überprüfen – denn IPs erzählen in der Wikipedia gerne und viel etwas vom Pferd ... ;o) RX-Guru 12:14, 21. Mär 2006 (CET)
Es stimmt allerdings, dass die Medien nicht automatisch beschlagnahmt sind, wenn sie inhaltsgleich sind. Nachzulesen auf medienzensur.de. --δα ωλα 17:56, 21. Mär 2006 (CET)
Zitat: "Die folgende Darstellung dient ausschließlich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema und beabsichtigt keinesfalls eine Propagandierung beschlagnahmter oder indizierter Medien. Weiterhin handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern lediglich um die Wiedergabe eines Verständnisses der Sachlage." Ich lese daraus, dass der Verfasser der Seite die Sachlage so sieht und sich mit diesem Vorwort eindeutig absichert. Ob allerdings Staatsanwälte und/oder Richter die Sachlage ebenfalls so sehen würden, steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Aufgrund dieser "Auseinandersetzung mit dem Thema" würde ich mich jedenfalls nicht aus dem Fenster lehnen ...! RX-Guru 20:52, 21. Mär 2006 (CET)
Ändert aber nichts daran, dass sie nicht automatisch beschlagnahmt sind. Wie Staatsanwälte und/oder Richter entscheiden, hängt schließlich ganz von ihnen ab und wenn die der Meinung sind „Inhaltsgleich, also beschlagnahmt“ ist das deren entscheidung. Automatisch beschlagnahmt sind sie dennoch nicht. --δα ωλα 13:26, 22. Mär 2006 (CET)
Betrifft: "Die folgende Darstellung dient ausschließlich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung [...]. Weiterhin handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern lediglich um die Wiedergabe eines Verständnisses der Sachlage."
Hier handelt es sich IMHO um einen Standard-Disclaimer, der rein muss, weil Rechtsauskünfte IIRC grundsätzlich nur von Rechtsanwälten erteilt werden dürfen, und jeder, der eine solche zu erteilen behauptet, aber kein RA ist, sich rechtswidrig verhält. Bin aber selbst kein Jurist, nur schon öfter mal auf diesen oder ähnliche Hinweise gestoßen. Jedenfalls setzt dieser Satz nicht generell die Vertrauenswürdigkeit der Quelle herab, sondern dient nur zur rechtlichen Absicherung des Verfassers. --Krokofant 11:38, 11. Jun 2006 (CEST)
Was schon dafür spricht, dass Inhaltsgleichheit nicht direkt eine erneute Beschlagnahme bedeutet, sondern "nur" erneute Indizierung, sind die Daten für die einzelnen Beschlagnahmebeschlüsse. So wurde verschiedene VÖs von Braindead 2001, zweimal 2002 und unter dem Titel "Dead Alive" nochmal 2005 beschlagnahmt, mussten also jedes mal erneut von einem Gericht bestätigt bzw. auf diese VÖ ausgeweitet werden. Imho sollte der Teil mit der Inhaltsgleichheit raus, auch wenn wir nun bislang keine eindeutige Quelle haben - eine Quelle, die besagt, Inhaltsgleichheit zur Beschlagnahme führt haben wir nämlich auch nicht. --Roman 178.9.87.82 16:43, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Änderung vom 8. Juli 2006[Quelltext bearbeiten]

Ob nun "drei" oder "1,8 Mio." Dollar – geht es dabei um NZ- oder US-Dollar …? RX-Guru 11:59, 9. Jul 2006 (CEST)

In der IMDb steht was von drei Millionen US-Dollar. Sollten es 1,8 Millionen Neuseeland-Dollar sein, müsste man es ergänzen. Bis dahin bleibt es bei drei Millionen US-Dollar. --δα ωλα 14:29, 10. Jul 2006 (CEST)

Ich habe mal die Passage " eigentlich sollte der Film als Komödie betrachtet werden" rausgenommen. Das ist kein Fakt, wie er in eine Enzyklopädie gehört, sondern eine Meinung bzw. Wrtung des Autors. hat hier nichts zu suchen! (nicht signierter Beitrag von 84.191.53.151 (Diskussion) 21:52, 24. Jan. 2007‎)

hmm....ich weiss zwar nicht in was für einem zusammenhang der von dir gestrichene satz erwähnt wurde, aber ich bin der meinung dass es keine persönliche wertung des autors ist. jackson wollte mit "braindead" eine persiflage auf die zombiefilme machen, was ihm auch gelungen ist. wenn eine persiflage keine komödie sein soll, was dann ? es ist doch mehr als eindeutig, dass der film total überspitzte und comichafte karaktere aufweist, und gespickt mit lustigen szenen ist. auch wenn der film ins splatterhorrorgenre passt, so passt er noch besser ins komödiengenre. wie viele filme halt ein mix. wenn man jackson fragen würde, dann würde er mit dem gestrichenen satz antworten. von daher ists meiner meinung nach keine wertung des autors. (nicht signierter Beitrag von 77.57.60.186 (Diskussion) 17:59, 30. Jul. 2007‎)

...versionen bis zu 104 min.[Quelltext bearbeiten]

nicht so wichtig und vieleicht pedantisch, aber wollte erwähnen, dass auf meiner blood- bezw. red-edition der film mit 107 min angegeben ist, allerdings tatsächlich wie erwähnt nur 99 min dauert. (nicht signierter Beitrag von 77.57.60.186 (Diskussion) 10:40, 1. Aug. 2007‎)

Braindead vs Brain Dead[Quelltext bearbeiten]

Super! :-( Wollte mir den Film bestellen und habe hinterher festgestellt, dass ich mir den falschen, nämlich diesen hier bestellt hatte: http://en.wikipedia.org/wiki/Brain_Dead_(1990_film)

Vielleicht könnte man im Artikel auf die Verwechselungsgefahr hinweisen. Danke!

Peter Jackson ..?[Quelltext bearbeiten]

Die Verlinkun hinter Peter Jackson geht zu den Büchern.. ich finde das sollte geändert werden ;) --MfG Neo

Was meinst Du? Im Artikel ist Peter Jackson 4-mal verlinkt und immer auf die Person statt auf Bücher. RX-Guru 13:26, 23. Dez. 2008 (CET) PS: Okay, selbst geschnallt und geändert. RX-Guru 13:35, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Versionsangaben stimmen so nicht[Quelltext bearbeiten]

Dead Alive ISBN 1-57362-408-X hat 97 min Länge und ist unrated. Nemissimo 酒?!? RSX 16:34, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Die Rede ist doch eindeutig von der deutschen FSK-16-Version namens Dead Alive. Dass es auch längere Dead-Alive-Versionen gibt, wird überhaupt nicht in Frage gestellt … # RX-Guru 01:23, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Du hast Recht. Nemissimo 酒?!? RSX 08:09, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Kritik(ohne en) enzyklopädisch?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es nicht richtig, einen Punkt "Kritiken" einzuführen und nur eine Kritik zu beschreiben, wenn in einer Enyklopädie Kritken auftauchen, dann sollten sie etwas mehr den durchschnitt repräsentieren, was eine Einzige mMn. nicht tut. Ich würde daher vorschlagen, entweder 2-3 Kritken hinzuzufügen, oder diesen Abschnitt wegzulassen. --Kackao 00:34, 8. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Du bist herzlich eingeladen selbst weitere Kritiken zu ergänzen (vgl. Wikipedia:Sei mutig, Wiki). Nemissimo RSX 11:28, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Handlung[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht völlig irrelevant aber, der Hauptdarsteller "schnallt" sich den Rasenmäher nicht vor die Brust. Er hält ihn lose vor seinen Oberkörper. --Zoophyt 15:55, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Voilà, relativiert! # RX-Guru 18:57, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Äh, Moment mal. Er hat doch einen Strick am Rasenmäher, den er sich umhängt. Da könnte man "umschnallen" reininterpretieren. --FirestormMD ♫♪♫♪ 11:14, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Schaue Dir den Film nochmal an ;-) Auch mein Freundeskreis war der Meinung das er den Rasenmäher "umgeschnallt" hat. Hat er aber nicht. Er hält ihn sogar teilweise mit ausgestreckten Armen in alle Richtungen.--Zoophyt 13:00, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Falsch! Schau mal hier! Da siehst du bei der Rasenmäherszene deutlich, dass er ein recht dickes Seil um die Schultern hat, mit dem er den Mäher hält. Man könnte sich höchstens streiten, ob man es als "umschnallen" oder "umhängen" bezeichnet. Grüße --FirestormMD ♫♪♫♪ 13:56, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hm, dann kann es sich nur um "Anschlussfehler" beim Schnitt handeln. Ich schaue mir den Film noch mal Heute Abend unter diesen Kriterien an.--Zoophyt 14:44, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
"Einen alten Rasenmäher vor der Brust …" lässt doch völlig offen, ob der umgeschnallt ist oder nur getragen wird. So where the heck is the prob, guys? # RX-Guru 22:57, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hier geht es ums Prinzip! ;) Hier auf der Disk können wir die Sachen doch ordentlich ausdiskutieren. Wie es dann schlussendlich auf der Artikelseite aussieht, ist ertmal egal. Die jetzige Form ist OK, weil sie nicht falsch ist. Andersrum wäre es schon schlimmer. Ausserdem wollte ich auch mal zeigen, dass ich ein Nerd bin, wenn es um Zombiefilme geht. *kettensägeanschmeiss' --FirestormMD ♫♪♫♪ 11:13, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hab mir den Film grad mal wieder angeschaut, und ich muss sagen, er hat ihn definitiv umgeschnallt. Nicht nur einmal kurz, das Seil ist dauernd, in verschiedenen Szenen zu sehen. Es ist allerdings recht lang, wodurch er den Mäher in alle Richtungen problemlos drehen kann und mobil ist. Trotzdem ist und bleibt er geschnallt ;) soviel zum Prinzip :P Gruß DonCaramello oh faquapa! 23:18, 18. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ausführliche Quelle mit detaillierten Hintergrundinfos[Quelltext bearbeiten]

"News" von 2016[Quelltext bearbeiten]

In einer Meldung vom April's Fools Day 2016 berichtet Moviebreak, dass Braindead "dem Beschlagnahmungsgefängnis endlich entkommen" sei. www.moviebreak.de/stories/6322/nach-der-kettensaege-jetzt-der-rasenmaeher-braindead-ist-nicht-mehr-verboten (abgerufen 2018-12-19) (reichhart)

Wäre eine gute Nachricht gewesen, aber die Meldung ist vom 1. April 2016 und wohl nicht ganz zufällig an diesem Tag veröffentlicht worden. Drucker (Diskussion) 17:37, 19. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Peter Jackson soll an einer Restaurierung des Films in 4k Qualität arbeiten. Quelle: https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=13948 Bzw. original Interview ab 27:40 https://soundcloud.com/empiremagazine/peter-jackson-interview-special

Überarbeitung vom 1. März 2021[Quelltext bearbeiten]

Da einigen Lesern die Handlungsbeschreibung, die ich inhaltlich etwas überarbeitet und verbessert habe, möglicherweise zu lang war, habe ich zusätzlich eine short-Version erstellt. Einige Inhalte habe ich innerhalb des Textes dorthin verschoben, wo sie aus meiner Sicht besser aufgehoben waren; z. B. die Cameoauftritte zu Trivia (Drehort auch) und die Zuschauerzahlen in den Abschnitt Produktion und Nachwirkung.

Für den Abschnitt Produktion und Nachwirkung habe ich nach entsprechenden Belegen gesucht, um den Hinweis entfernen zu können. Dabei habe ich ein paar kleine Textstückchen entfernt, für die ich gar keinen Beleg finden konnte. Was noch fehlte; seit 2016 isser nicht mehr auf dem Index. Bitte guckt nochmal drüber, sicher ist irgendwo noch der Wurm drin, Llydia (Diskussion) 19:35, 1. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Da ist nicht nur ein einzelner Wurm drin, der Text wimmelt jetzt von Rechtschreibfehlern, Satzbau- und Interpunktionsfehlern. So etwas den lieben anderen Wikipedianern zum Aufräumen zu hinterlassen („Bitte guckt nochmal drüber“), ist nicht besonders freundlich. Eigentlich ist es eine Zumutung.
Zu überdenken wäre auch, ob die zahlreichen umgangssprachlichen Wendungen („die Monster-Lady“, „ihr trottelig-loyaler Sohn“, „Natürlich wird der Satansbraten ungezogen“ etc. pp) nicht deutlich über das hinausschießen, was einen enzyklopädischen Text ausmachen sollte. Das gleiche gilt für wertende Feststellungen („Temporeich und lustig inszeniert“ etc.), die allenfalls als belegte Rezensionszitate vorkommen sollten. Ich kann zwar verstehen, dass einen manchmal die Lust am Formulieren packt, aber das hier ist nun mal kein Fan-Blog. Man muss eben berücksichtigen, in welcher Textgattung man sich gerade bewegt.
Die zusätzlich eingearbeiteten Infos und Belege begrüße ich dagegen ausdrücklich. Drucker (Diskussion) 01:24, 2. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Drucker & alle die mitlesen. Deine Anmerkungen habe ich mir zu Herzen genommen, denn es stimmt; inhaltlich war da einiges definitiv nicht objektiv genug.
Alle von dir genannten Punkte habe ich jetzt überarbeitet und freue mich, dass die zusätzlichen Belege aus deiner Sicht eine Verbeserung waren.
Danke für das ehrliche Feedback. Gruss von Llydia (Diskussion) 12:27, 2. Mär. 2022 (CET) (die natürlich keine Zumuntungen hinterlassen möchte )Beantworten
Die Inhaltsbeschreibung ist weiterhin emotional, flapsig und in einem Fan-Stil geschrieben. Fuer eine Enzyklopaedie ist ein neutralerer Stil angemessen.
Zudem ist unklar, ob die Kurzversion eine Zusammenfassung ist, oder die Handlung der geschnittenen Version.
Ich faende es gut, wenn es eine, der Wikipedia angemessen formulierte Handlungsbeschreibung gaebe. --Meillo (Diskussion) 22:12, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten