Diskussion:Bremer Bürgermeister

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Perschau ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten und nimmt sein Amt auch nicht bis zur Ernennung eines Nachfolgers war. Es gibt also derzeit keinen Zweiten Bürgermeister.

Röwekamp ist seit dem 25. Mai 2005 Bürgermeister und Stellvertreter des Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen. Siehe http://www.bremen.de Planetspace.de 12:00, 8 November 2005 (CET)

Bremer Bürgermeister seit 1803[Quelltext bearbeiten]

Für Georg Gröning habe ich 1814 - 1821 als Amtszeit gefunden. Quelle:

  • Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. Edition Temmen, 2003, ISBN 3-86108-693-X

Band A-K, Seite 328, Zitat: 1814 wurde er zum Bürgermeister gewählt, doch eine schleichende Krankheit minderte seine Leistung, und er mußte 1821 in den Ruhestand treten.

Das erklärt vielleicht, dass Christian Hermann Schöne am 24.12.1817 Bürgermeister wurde. Für beide Angaben bezieht sich das Lexikon auf: Bre. Biogr. d. 19.Jhs., S.196 f. bzw. 439 f. Kann das jemand verifizieren? -- Godewind 14:48, 8. Feb 2006 (CET)

Nach meiner Information aus Johann Smidt und dessen Biographie von B. Schulze-Smidt, sowie einem Artikel in den Brehmischen Weihnachtsblättern und http://www.stadtbibliothek-bremerhaven.de/Smidt/smidt.html, war Johann Smidt von 26.4.1821 bis zu seinem Tode Bürgermeister.. Stefan.keller 17:31, 12. Feb 2006 (CET)

"Heinrich Smidt (*1667, + 1736) 1730 Bürgermeister" - Nach der Smidt-Stiftung um 1930 wurde er 1655 geboren. Gibt es einen Grund/Quelle für das Datum 1667? Ansonsten sollten wir das ändern... Stefan.keller 07:56, 14. Feb 2006 (CET)


Passives Wahlrecht für den Präsidenten des Senats eingeschränkt?[Quelltext bearbeiten]

Ist es richtig, dass für das Amt des Präsidenten des Senats nur Personen wählbar sind, die ihren Wohnsitz in der Stadt Bremen haben? Sind die aktiv Wahlberechtigten mit einer Meldeadresse in Bremerhaven ohne passives Wahlrecht für dieses Amt?

Im Artikel steht: "Die Stadt Bremen wird gem. Art. 148 Abs. 1 LV vom Senat des Landes Bremen in Realunion mitregiert." Kann ein Bremerhavener zum Senatspräsidenten gewählt werden obwohl er nicht Bürger der Stadt Bremen ist, aber dann auch Bürgermeister der Stadt Bremen wäre?

Wenn es so ist, dass Bremerhavener vom Amt des Ministerpräsidenten in ihrem Bundesland ausgeschlossen sind, wäre das doch ein riesiger Skandal. Müsste darüber nicht etwas in dem Artikel stehen?

(Man stelle sich vor Nordrhein-Westfalen würde von vornherein 17,4 % aller Bürger vom Amt des Ministerpräsidenten ausschließen...)

Ilsebill 23:46, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Dort keine Einschränkung erkennbar: http://bremen.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBrVerf%2Fcont%2FBrVerf.A107.htm --Mueck 01:58, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten