Diskussion:Bremsenprüfstand

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Heavytrader-Gunnar in Abschnitt Quelle
Zur Navigation springen Zur Suche springen

unverständlich[Quelltext bearbeiten]

"Auch die prozentuale Abbremsung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim PKW bestimmte Mindestwerte erreichen." <<<Prozent von was? Bitte besser erklären. Und was haben die Newtons damit zu tun? --Thomas714 15:12, 14. Jul. 2011 (CEST)Beantworten


URV[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in der derzeitigen Fassung eine 1:1 Kopie der Website pruefstand.com und stellt somit eine URV dar. Er sollte unverzüglich gründlich überarbeitet werden. --Pittimann 09:35, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ist wohl doch keine URV. Eher andersherum (Website hat von Wikipedia kopiert). Siehe Diskussion auf Pittimanns Disk.seite: http://web.archive.org/web/*/http://www.pruefstand.com/ . Im April 2006 (Zeitpunkt der URV-verdächtigen Urversion des Artikels) war der Text noch gar nicht auf der Website. --Saibo (Δ) 17:05, 15. Nov. 2008 (CET) Nachtrag: Siehe auch Wikipedia:Urheberrechtspatrouille#Artikel_Bremsenpr.C3.BCfstand. --Saibo (Δ) 17:30, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Unbenannte Kraft FB[Quelltext bearbeiten]

In den beiden letzten Formeln wird die Kraft FB genannt. Sie ist nirgendwo im Artikel erklärt. (nicht signierter Beitrag von 194.127.8.30 (Diskussion) 18:41, 26. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

"Auch die prozentuale Abbremsung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim PKW bestimmte Mindestwerte erreichen.

Prozentuale Abbremsung:

   Betriebsbremse mindestens 58 %; bei einer Pedalkraft von ≤ 500 Newton
   Feststellbremse mindestens 16 %; bei einer Handkraft von ≤ 400 Newton oder Fußkraft von ≤ 500 Newton

Um richtige Ergebnisse zu erzielen, muss der Reifendruck im vorgeschriebenen Bereich liegen."

Prozentual von was? - dem Leergewicht oder dem zulässigen Gesamtgewicht? Es wird auch nicht gesagt, in welchem Land und nach welchen Gesetzen das gelten soll. Vielleicht die Zahlen löschen?

neue Richtlinie[Quelltext bearbeiten]

Nach der Veröffentlichung der neuen Richtlinie 2010/48/EU gelten für neue Fahrzeuge neue Grenzwerte bei der Abbremsung, demzufolge müssen alle PKW (Klasse M1) ab (Modell)Erstzulassung 2012 eine Mindestabbremsung von 58% erreichen. (nicht signierter Beitrag von 2003:45:4C32:29E7:ADE6:ABA3:2296:C322 (Diskussion | Beiträge) 19:09, 15. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Wie wird die fehlende Trägheitskraft kompensiert?[Quelltext bearbeiten]

Beim realen Abbremsen eines Fahrzeugs wirkt den Bremskräften eine vom Betrag her kleinere Trägheitskraft des verzögerten Fahrzeugs entgegen. Die Differenz der beiden Kräfte, dividiert durch die Fahrzeugmasse, ergibt die Verzögerung (= negative Beschleunigung). Wie wird eigentlich auf einem Rollenprüfstand die bei Stillstand des Fahrzeugs fehlende Trägheitskraft ausgeglichen? Man müsste das Fahrzeug doch eigentlich in Längsrichtung festbinden, oder? Ich kann mich allerdings nicht entsinnen, so etwas schon einmal gesehen zu haben (vor Jahrzehnten habe ich meine Autos noch selbst zur Hauptuntersuchung gebracht). Zumindest bei Messung der Vorderradbremsen können die gleichzeitig betätigten, schwächeren Hinterradbremsen eigentlich nicht verhindern, dass das Fahrzeug den Prüfstand vorzeitig nach hinten verlässt. Oder mache ich da irgendeinen Denkfehler? --78.50.164.248 14:38, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich zu spät, aber trotzdem: Die "Trägheitskraft" wird durch die Trägheit der Rollen, bzw. durch einen dort angebrachten Motor ersetzt.
ja, beim Bremsen auf dem Rollenprüfstand wird das Fahrzeug durch die Bremsung nach hinten gezogen. Damit das Fahrzeug sich nicht nach hinten bewegt gibt es drei Möglichkeiten: 1) Anbinden, 2) Bremse an der Achse, die nicht auf der Rolle steht und 3) das Rad steht nicht oben auf einer Rolle sondern ist zwischen zwei Rollen "eingekeilt". Beim Bremsen bewegt sich das Fahrzeug etwas zurück und sie Belastung verlagert sich auf die hintere der beiden Rollen, die dann die rückwärts gerichtete Kraft durch die Bremsung ausgleicht. --Schrauber5 (Diskussion) 10:13, 1. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Quelle[Quelltext bearbeiten]

Die % Werte Beziehen sich auf das tatsächliche Fahrzeuggewicht, siehe: https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/gefahr.gut/strasse/stvzo/hubremsrl.htm&such=SCHILD --Schrauber5 (Diskussion) 16:06, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten

Hallo Schrauber5, ich habe den Artikel in 2008 mal komplett überarbeitet und anhand der angegebenen Bücher ergänzt. Vorher sah der Artikel so aus. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich in den zurückliegenden Jahren einiges an Vorschriften geändert hat. Falls Du entsprechende Quellen (Fachbücher) hast, kannst du den Artikel gerne auf den neuesten Stand bringen. --Pittimann Glückauf 13:35, 31. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Eigentlich war es unten im Artikel schon erklärt, wegen der vielen Einträge auf der Diskussionsseite und weil mir es auch beim Durchlesen von oben fehlte, habe ich es geändert und aus meiner Sicht passt es jetzt so. §41.4 StVZO (5m/s^2) bezieht auch auf das tatsächliche Gewicht. Bei einer Prüfung (§29) wäre es eigentlich sinnvoll die Fähigkeit der Bremse abzuprüfen, das auch bei Maximalgewicht zu leisten. Andererseits ist das nicht einfach zu messen, weil es nicht über den Reifen übertragen werden kann wenn das Gewicht bei der Prüfung deutlich kleiner als das Maximalgewicht ist.
Das hässliche ist, dass die Vorschriften so verteilt (StVZO, Anlage VIII, EU) und verquast formuliert sind. Da macht das Zusammentragen keinen Spaß. Aber soviel scheint sich auch nicht geändert zu haben. Trotzdem danke für die Einladung.--Schrauber5 (Diskussion) 09:01, 1. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Bei der jährlichen Vorführung nach § 57a (also Österreich) steht ein "Prüfgewicht" von 1330 kg im Prüfbericht, obwohl mein Auto leer "nur" etwa 1200 kg wiegt. Offenbar müssen noch Zusatzgewichte reingepackt werden (die 130 kg Differenz können ja nicht allein vom Prüfer, der im Auto sitzt und die Bremse betätigt, aufgebracht werden. Offenbar werden auf die rechte Seite auch noch Gewichte gelegt, damit das Auto symmetrisch belastet wird. Wie es in der Bundesrepublik gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber der Gewichtsaspekt fehlt im Artikel. Ein Bremsenprüfstand müßte eigentlich grundsätzlich eine Fahrzeugwaage enthalten. In diesem [NI 20181129 LVwG AV 883 001 2018 03&ShowPrintPreview=True|Urteil] (AZ: LVwG-AV-883/001-2018) ist der Unterschied zwischen Eigengewicht und Prüfgewicht erwähnt, und es ist darin von Zusatzgewichten die Rede.--32-Fuß-Freak (Diskussion) 18:23, 12. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Moin!
Tatsächlich gelten die %-Werte in Bezug auf die zGM. (Deutschland) Das tatsächliche Gewicht ist ohne Belang. Sollte der erforderliche Wert nicht erreicht werden, gilt alternativ des Erreichen der Blockiergrenze als hinreichend.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 20:35, 12. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Es wäre wohl sinnvoll, den Artikel auf deutsche Umstände einzugrenzen. Ich war leider kürzlich bei der Bremsenprüfung meiner Karre in Ö. nicht dabei. Zusatzgewichte erscheinen mir schon sinnvoll, zum einemn, weil 80 kg mehr, wenn jemand einseitig drinsitzt, beim PKW mit 1-2 t Leergewicht schon einen Einfluß haben. (Statt Gewichte reinzupacken könnte eigentlich auch ein zweiter Mann rechts sitzen). Und, trotz Riffelung, Spikes etc. auf den Laufrollen des Prüfstands dürfte die Haftreibung zwischen Autoreifen und trockenen, griffigen Asphalt größer als zwischen Reifen und der Laufrolle sein. Daß man zum Ausgleich in Österreich vermutlich das Fahrzeuggewicht bei der Messung erhöht, erscheint mir deshalb sinvoll. Möglicherweise sind die Ansprüche bei der Bremsenprüfung aufgrund der Reliefenergie im "Land der Berge" auch einfach höher, als im großteils flachen oder mittelgebirgigen Germanien.--32-Fuß-Freak (Diskussion) 15:05, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Sorry, aber bevor ich jetzt laut in Gelächter ausbreche, frage ich lieber nach: Das war jetzt Quatsch oder? Sollte bestimmt ein Scherz sein.
Dann nichts für Ungut. Hier geht es um die Bremsenprüfung von Kfz, welche für den Weltmarkt produziert werden. Oder ist mir der Östereichische Fahrzeughersteller mit Wunderbremsen entfallen? Die Fahrzeuge haben i.d.R. eine EU-Typgenehmigung. Unterschiede bestehen hier nicht. Wie jeder prüft, unterscheidet sich hingegen schon, aber das sind Nuancen und keine Größenordnungen. Sei eingeladen zu ergänzen. Aber die wirren Spekulationen, wo welche Haftreibung vielleicht größer ist, oder auch nicht, lasse lieber sein.
Zusatzgewichte oder ein zweiter Mann rechts, scheint dir sinvoll? Ist es nicht, führte hier aber zu weit.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 19:40, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten