Diskussion:Bund für Geistesfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gallowglas in Abschnitt bfg Heidelberg Ende 2014 ausgetreten
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Könnte man die Geschichte des BfG nicht noch ausführlicher darstellen?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die "Geschichte" ein bisschen kurz geraten. Könnte man dem nicht einen eigenen Abschnitt widmen? (nicht signierter Beitrag von 82.101.244.117 (Diskussion) 16:58, 31. Aug. 2007 (CEST))Beantworten

Körperschaft des öffentlichen Rechts[Quelltext bearbeiten]

Der Bund für Geistesfreiheit Bayern ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Deshalb ist der Artikel seit langem in der entsprechenden Kategorie verzeichnet (früher Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts, dann Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) und aktuell Kategorie:Religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Kategorienbeschreibung heißt es seit langem: "Diese Kategorie enthält staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV in Deutschland." Das trifft auch auf den Bund für Geistesfreiheit Bayern und auf einige bfg-Ortsgemeinschaften zu. Es ist deshalb nicht sachgemäß, die Kategorie aus dem Artikel immer wieder zu entfernen. Auf die genaue Benennung der Kategorie kommt es nicht an, auch wenn eine Umbenennung wünschenswert wäre, solange die Kategorie alle Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Religionsverfassungsrecht der WRV erfaßt. Auch freireligiöse Gemeinden und der Monistenbund sind deshalb in dieser Kategorie völlig korrekt vertreten. Die Erfassung des bfg Bayern ist auch sinnvoll, um eine Umbenennung verständlich machen zu können. Solange sich der bfg Bayern wie eine Kirche als KdöR verfaßt, ist die Abneigung gegen den Begriff "religiös" auch wenig überzeugend. -- Irrtum 23:53, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Die Kategorie:Religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts (auf die ich am 21. Juli einen Löschantrag zwecks Umbenennung der Kategorie gestellt hatte) wurde heute durch die Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts (Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft) ersetzt. -- Irrtum 18:41, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

bfg Heidelberg Ende 2014 ausgetreten[Quelltext bearbeiten]

Laut http://www.bfg-heidelberg.de/ Pressemitteilung: "Der Umgründung war eine Trennung vom Bund für Geistesfreiheit Bayern vorausgegangen. Während die Liberalen Freigeister eine islamkritische Grundposition vertreten, wie sie prägnant im „Wiener Appell“ ( http://www.gam-online.de/text-Wiener%20Appell.html ) zum Ausdruck gebracht wird, wurden sie aufgrund dieser Position von diversen Ortsgemeinschaften des BfG Bayern s ystematisch diffamiert (Nazikeule, Rassismusvorwurf, „Kampf gegen rechts“). Die Liberalen Freigeister wenden sich entschieden gegen jene Kräfte, die innerhalb der säkularen Organisationen Hass- und Verleumdungskampagnen gegen Islamkritik schüren und sich dabei gleichzeitig zum pseudofortschrittlich verkleideten Komplizen einer durch und durch autoritären und repressiven Weltanschauung machen. Demgegenüber setzen die Liberalen Freigeister auf eine Zusammenarbeit mit säkularen Organisationen wie der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V. (GAM ) in Deutschland und dem Freidenkerbund Österreich, die gleichfalls für eine fortschrittlich-menschenrechtliche Islamkritik stehen." (5. Januar 2015) (nicht signierter Beitrag von 88.69.25.85 (Diskussion) 20:09, 20. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Zur Klärung : Die "Liberalen Freigeister" können nicht aus dem BfG ausgetreten sein, da sie niemals Mitglied im Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. waren.
Der BfG Bayern hat den "Liberalen Freigeistern" die Namensänderung "nahegelegt", da er nicht mit deren Ansichten und Aktionen in Verbindung gebracht werden will. -- Gallowglas (23:55, 8. Sep. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten