Diskussion:Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

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Bundesoberbehörde[Quelltext bearbeiten]

Das BAPersBw ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und nach dem Dresdner Erlass Teil der Wehrverwaltung, Organisationsbereich Personal. Damit handelt es sich nicht um eine militärische Dienststelle, sondern um eine Bundesoberbehörde. Damit wird diese Behörde gemäß verfassungsrechtlicher Regelung (Art. 86 GG) eingerichtet und nicht in Dienst gestellt. Damit können auch keine militärischen Zeremonielle - wie Apelle - stattfinden.--Duisdorfer (Diskussion) 00:46, 8. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Dann wunder ich mich, dass im Intranet der Bw anderes berichtet wird. Übrigens lauteten auch die Einladungen zu diesem Event auf "Indienststellungsapell" und nicht feierliche Errichtung o.ä.--Arabsalam (Diskussion) 08:20, 8. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Leider verwenden manchmal auch Verantwortliche für etwas den falschen Begriff. Auch durch "offizielle" Nachrichten der Bundeswehr geistert manchmal der falsche Begriff. Wie am Anfang dieser Diskussion richtig ausgeführt wurde, werden Bundesoberbehörden auf Grundlage Gesetz/Eingerichtungserlass errichtet. Die Verwendung von Begriffen wie Indienstellungsappell oder ähnlichen ist hier Grundlegend falsch. Der Durchführung eines Apell steht weiterhin auch entgegen, das es sich nicht um eine militärische Einheit, sondern um eine zivile Dienststelle (dann heisst es regelmäßig "feierlicher Festakt") handelt. --Redonebird (Diskussion) 09:52, 8. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Moin, ich habe in diesem Zusammenhang noch einmal verdeutlicht, dass es dem Organisationsbereich Personal unterstellt ist.--Stubenviech (Diskussion) 15:29, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich halte diese letzte Änderung für nicht ideal. Das BAPersBw gehört zwar zum OrgBereich P, unterstellt ist es jedoch dem BMvG. Dem OrgBereich P ist keine DSt unterstellt. Sofern nicht anders dargelegt wird, würde ich die Änderung von Stubenvieh rückgängig machen --Redonebird (Diskussion) 15:37, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Moin Redonebird, wäre es nicht sinnvoller die Diskussion bei Organisationsbereich Personal zu führen, da dies mehrere BAs betrifft? MfG--Stubenviech (Diskussion) 15:59, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Da bedarf es keiner Diskussion, das ist einfach falsch! --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 17:36, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Warum dieser Basta-Ton? Das kann man doch auch einfach erklären und danach sind alle schlauer, mich eingeschlossen, mir sind da die genauen Hintergründe beispielsweise auch nicht bekannt, ich bin aber sehr daran interessiert, das zu lernen und zu verstehen. Godihrdt (Diskussion) 17:40, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Also ich denke das es falsch ist, deswegen habe ich eine Disussion aufgemacht. Und diese Diskussion können wir gerne, wie es Stubenvieh vorgeschlagen hat, auch unter "OrgBereich P" führen. --Redonebird (Diskussion) 17:49, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Moin, was hat es denn mit dem Organisationsbereich Personal auf sich, wenn er nicht führt? Wie Godihrdt weiß ich es wirklich nicht. Wäre eine Erklärung auf der dortigen Disk nicht sinnvoller? Wenn ich etwas falsch verstanden haben sollte, räume ich das auch gerne ein.--Stubenviech (Diskussion) 17:48, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich empfehle, den Artikel Organisationsbereich (Bundeswehr) zu lesen. Ein Organisationsbereich, wie der Name sagt, dient nur dazu, einen Teil des Geschäftsbereichs abzugrenzen. Haushaltsmittel werden Organisationsbereichen zugeordnet. An der Spitze eines solchen Bereichs steht eine Person: z. B. beim Heer der Inspekteur (früher Abteilungsleiter im Ministerium), beim Personal der Abteilungsleiter Personal (immer noch Abteilungsleiter im BMVg). --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 18:08, 9. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Servicecenter[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen Informationen zur Einbindung der Servicecenter in das BAPersBw. --Redonebird (Diskussion) 13:55, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Trivia[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt ist überflüssig, da Herr Klein schon vorher (verlinkt und) erwähnt wurde. Informationen zu ihm kann man somit dem biographischen Artikel entnehmen. --Malabon (Diskussion) 14:54, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Moin, ich habe den Abschnitt entfernt.--Stubenviech (Diskussion) 20:47, 7. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Abteilungsleiter IV[Quelltext bearbeiten]

Ich kommen aus dem Staunen nicht heraus, was hier für abenteuerliche Behauptung zur Kennzeichnung „i. G.“ aufgestellt werden. Bitte doch mal Offizier im Generalstabsdienst#Kennzeichnung lesen. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 09:19, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten

Ich bin da absolut bei Dir; der Posten des AL IV scheint ja B6 besoldet zu sein, damit ist die Frage, ob „i. G.“ oder nicht alleine ja schon obsolet. Völlig egal ist, wie du richtig verweist, ob Thieme am LGAN teilgenommen hat oder nicht. --Godihrdt (Diskussion) 09:51, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
„abenteuerliche Behauptung zur Kennzeichnung“. Stimme zu. Siehe Änderung vom 28. Oktober 2023,14.20 Uhr, mit der Begründung „Kein GenStDst-Posten“. --Malabon (Diskussion) 21:58, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Stimmt ja auch. Anscheinend ist der Posten B 6, somit kein i. G.-Dienstposten. --Godihrdt (Diskussion) 22:02, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Mit der genannten Änderung wurde aber begründet, warum Thieme kein Oberst i. G. sein könne. --Malabon (Diskussion) 22:08, 31. Okt. 2023 (CET)--Malabon (Diskussion) 22:08, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Dein „Beleg“ ist ein Profilfoto auf LinkedIn, bei dem nicht klar ist, wann es aufgenommen wurde. Das ist das eigentliche Problem. Für deine im Alleingang eingepflegte Änderung gibt es somit keinen WP:BLG-genügenden Einzelnachweis, sehe ja nicht nur ich so. --Godihrdt (Diskussion) 22:11, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Zu LinkedIn ok. Das war aber das nicht das „eigentliche Problem“. Ich habe auch einen weiteren Beleg präsentiert. Meine Kritik bezog sich aber auf die frühere Änderung, in der - im Alleingang - behauptet wurde, Thieme könne kein Oberst i. G. sein und in der dies mit dem Dienstposten begründet wurde. --Malabon (Diskussion) 22:30, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Es entscheidet in Deutschland aber alleine der Dienstposten darüber, ob jemand den Dienstgradzusatz „i. G.“ führen darf oder nicht. Ob jemand am LGAN teilgenommen hat, ist dafür völlig unerheblich. Und ohne das jetzt genau zu wissen, aber da der Diensposten des Abteilungsleiters IV bisher der eines Brigadegenerals war (B 6 gem. BBesO), ist es eben kein i. G.-Dienstposten, weil es keinen Brigadegeneral i. G. gibt. Ob da andere Regelungen einschlägig sind, weiß ich nicht, wäre dann aber wie gesagt zu belegen. Aber dein zweiter Einzelnachweis belegt wie gesagt ebenfalls nicht, dass Thieme Oberst i. G. ist. --Godihrdt (Diskussion) 03:54, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/personalveraenderungen-spitzenpositionen-oktober-5710076: Oberst i.G.im Generalstabsdienst Mario THIEME, zuletzt Referatsleiter P Z im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin, wird als Abteilungsleiter IV im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln, eingesetzt. --Malabon (Diskussion) 22:36, 1. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Abteilung II Personalgewinnung: Generalarzt Lale Bartoschek[Quelltext bearbeiten]

Laut der Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenpositionen nimmt Lale Bartoschek, „am Global Strategy Programm 2024 am Royal College of Defence Studies (RCDS) in London/GBR teil“. Ein Nachfolger wurde im September und Oktober jeweils nicht benannt; weiß jemand, ob sie trotzdem weiterhin Abteilungsleiterin ist (kann ich mir fast nicht vorstellen) oder hat jemand Quellen, wer jetzt den Posten innehat? --Godihrdt (Diskussion) 08:30, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Das ist jetzt ein Oberst, der davor UAL in Abteilung III war. Den Namen habe ich jetzt nicht parat, aber könnte das am Montag im Dienst nachschauen. Eine nachvollziehbare Quelle wäre das aber nicht, insofern nur bedingt hilfreich. --2003:C4:DF37:A552:31D7:2451:ACB3:D010 09:11, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Das ist ein freundliches Angebot, aber ich weiß auch nicht, was dein Arbeitgeber davon hält, wenn du in irgendeinem Personenverzeichnis nachschaust, um dann Daten hier in Wikipedia einzutragen. Aber danke für die Info. --Godihrdt (Diskussion) 09:13, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ganz so rückständig sind wir nicht mehr, selbst in der Bundeswehr ist die Digitalisierung teilweise angekommen und es existiert ein Intranet mit für jeden Bw-Angehörigen einsehbaren Telefonverzeichnissen und Organigrammen. Im Intranet wurde von der Übergabe Bartoschek an Oberst X berichtet, das sollte immer noch abrufbar sein. Theoretisch könnte ich das gleich am mobilen Arbeitsplatz machen, aber das taugt wohl schwerlich als Beleg. --2003:C4:DF37:A552:31D7:2451:ACB3:D010 09:21, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Das war schon durchaus auf ein digitales Verzeichnis bezogen, aber wenn du der Meinung bist, dass die Informationen aus diesen Verzeichnissen offen eingestuft sind… Da hätte ich jetzt erst mal meine Zweifel. Musst du aber natürlich selber wissen. --Godihrdt (Diskussion) 09:29, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten